Verfassungsrichter und Erschaffer des Rundfunkbeitrags sind Brüder
Warum das Urteil zum Rundfunkbeitrag gar nicht anders ausfallen konnte
Der Rundfunkbeitrag sei weitestgehend verfassungskonform, hat Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof erklärt. Bei genauerem Hinsehen ist das wenig überraschend. Schließlich hat sein Burder Paul Kirchhof vor acht Jahren den Rundfunkbeitrag als Nachfolger des GEZ-Beitrags geschaffen.
Die große Abzocke des Bürgers durch die Häscher des öffentlichen Rundfunks steht nicht erst seit wenigen Monaten in der Kritik. Bereits zu Anfang dieses Jahrtausends wurden die Stimmen, die sich gegen das Vorgehen der GEZ erhoben, mehr und lauter. Daher kam man Ende des vorigen Jahrzehnts auf die Idee, eine grundlegende Neuerung zu schaffen. Aber nicht etwa, um weniger Geld aus den Geldbeuteln der Bürger zu pressen; lediglich einen neuen, freundlicheren Namen sollte die GEZ, die in den freien Medien mit wenig netten Bezeichnungen wie »GEZtapo« bedacht wurde, nun erhalten. Ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben, Paul Kirchof erarbeitete dieses Gutachten und sowohl der »Rundfunkbeitrag« wie auch der »Beitragssservice« zum Eintreiben des Rundfunkbeitrags erblickten im Zuge der Umsetzung dieses Gutachtens das Licht der Welt.
Allerdings blieb der Widerstand der Bürger groß. Denn faktisch gab es keine Änderungen: das Geld zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde dem Bürger nach wie vor zwangsweise abgepresst. Zahlungsverweigerer wurden zur Beugehaft eingeknastet, Konten wurden erbarmungslos gepfändet und eine ganze Heerschar von Gerichtsvollziehern wurde landauf, landab mit dem Eintreiben des Geldes beschäftigt.
Jetzt stand das ganze Konstrukt, dessen Vater Paul Kirchhof heißt, vor dem Bundesverfassungsgericht. Dort sollte entschieden werden, ob es verfassungskonform ist. Und, oh Wunder, das Gericht entschied, dass die jetzt geltende Variante in weiten Teilen verfassungsgemäß ist. Bei näherer Betrachtung aber ist das Urteil gar nicht mehr so verwunderlich. Denn der Richter, der mit dem Verfahren beschäftigt war, heißt Ferdinand Kirchhof - und ist niemand anderer als der Bruder von eben jenem Paul Kirchhof.