Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Der Niedergang der Erzfeinde

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Eisbaerin

Deutscher Bundespräsident
Registriert
13 Jan 2015
Zuletzt online:
Beiträge
36.837
Punkte Reaktionen
14.233
Punkte
59.820
Geschlecht
Doch, der Reporter ist schuld, denn er mißachtet die Regeln seiner Zunft. Er stellt ausschließlich aggressive Suggestivfragen und kann dadurch die Antworten seiner Gesprächspartnerin gar nicht verstehen. ich hätte als Chefredakteur eine Rüge ausgesprochen. Ließ mal Schulz von Thun und Paul Watzlawick zu dem Thema. Die erklärten genau wie ein Journalist Fragen muss, damit er die tatsächlichen Meinungen von Menschen erfährt. Zuhören ist eine Kunst, die von vielen Schreiberlingen leider nicht mehr beherrscht wird. Statt dessen üben sie sich in Manipulationstechniken. Diese kommen übrigens aus dem Ministerium von Goebbels. Der Reporter setzte in dem sogenannten Interview 1:1 Naziideologie um und FreRex merkt es nicht.

der merkt auch nicht wenn er tatsächliche, allerdings durch lügerei getarnte faschisten verteidigt :(
 

Fredericus Rex

Deutscher Bundespräsident
Registriert
27 Dez 2015
Zuletzt online:
Beiträge
8.748
Punkte Reaktionen
4.587
Punkte
53.720
Geschlecht
--
Picasso schrieb:
….................................
*Heiterkeit
Du darfst ruhig strampeln.

Der BGH jedenfalls hat die Rechtslage des Schusswaffeneinsatze an Grenzen schon 1992 konkretisiert.

Dort heißt es in dem Urteil:
…...... daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit, auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte, also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist.

Deshalb hat Petry auch nicht Recht, wenn sie davon spricht, dass der Einsatz von Schusswaffengewalt gegen Flüchtlinge, die Grenzbeamte nicht bedrohen, Rechtslage sei.

Das hat sie aber gesagt und DU hast es auch noch geschrieben:
Antwort Petry: „Ich habe das Wort ‚Schießbefehl‘ nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht.
Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt.

Nein! Der Einsatz von Waffengewalt es gehört eben NICHT zur Ultima Ratio!
Sagt das BGH!

Und das was die von Storch geschrieben hat ist ja noch eindeutiger.
 

Fredericus Rex

Deutscher Bundespräsident
Registriert
27 Dez 2015
Zuletzt online:
Beiträge
8.748
Punkte Reaktionen
4.587
Punkte
53.720
Geschlecht
--
Du machst es wie die Lügnpresse und drehst ihr das Wort im Mund herum. Das finde ich widerlich und dumm. Petry, vStorch und andere haben immer wieder darauf hingewiesen, dass Handlungen Konsequenzen haben müssen. Die Schwachköpfe von Reportern wollten einfach nur, dass sie ihre Prinzipien aufgeben. Darum haben sie so oft gefragt, bis die AfD-Vertreter sich nicht weiter das Wort im Munde herumdrehen lassen wollten und ihnen ihr Fressen gegeben haben was sie wollten. Schweine muss man irgendwann einfach füttern.
Die Gesprächskultur ist in dem Gespräch viel früher aufgegeben worden und zwar von den Reportern. Höre einfach auf zu lügen und lege Argumente auf den Tisch.
Widerlich, von Dir, wie Du so tust als ob Du das nicht blicken würdest. Und widerlich von Dir, dass du mich zwingst, die AfD zu verteidigen, obwohl ich der politische Gegner der AfD bin und mich um Argumente bemühe. Du lügst einfach, indem Du in das Gesagte einen anderen Sinn interpretierst, von dem Du genau weißt wie er in Wirklichkeit gemeint ist. Aber Du kannst nicht andere für so blöd halten, dass sie diese Machenschaften nicht merken.
Oh ja die Lügenpresse wieder die arme AfD, die arme Petry und die arme von Storch wurden nur falsch verstanden falsch wiedergegeben und falsch interpretiert.

Nur bei der von Storch waren es die Facebook-Nutzer die den Eintrag auf der von Storch- Facebook-Seite öffentlich machten.
Und dort war für jeden zu lesen:
Es ist so weit. Wir diskutieren (bar jeder Kenntnis) den "Schiessbefehl". (Was für eine Verhöhnung der Mauertoten!) Schießen? An der Grenze? Die Empörung - grenzenlos.

Menschen, die aus Österreich einreisen, haben kein Asylrecht (Art 16 a Abs. 2 GG). Ihnen ist die Einreise zu verweigern (18 Abs. 2 AsylG). Und wenn Sie das HALT an der Grenze nicht akzeptieren, "können die Vollzugsbeamten im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen einsetzen." (§ 11 UZwG).

Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer. Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen. Die Menschen sind in Österreich in Sicherheit. Es gibt keinen Grund, mit Gewalt unsere Grenze zu überqueren.

Aber das war dann noch nicht alles.
Ein Facebook-Nutzer kommentierte:
"Das ist Schwachsinn. Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?"
Von Storchs Antwort:
"Ja".

Und jetzt jammere einfach weiter über die ach so unfaire Lügenpresse und korrupte Politiker – außer die von der AfD natürlich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Der BGH jedenfalls hat die Rechtslage des Schusswaffeneinsatze an Grenzen schon 1992 konkretisiert.

Dort heißt es in dem Urteil:
…...... daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit, auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte, also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist.

Ein BGH Urteil ist keine Änderung des Gesetzes oder Aufhebung des Gesetzes:

exakt so lautet der entscheidende Paragraph:

§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten [COLOR="#FF0000"]können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen.[/COLOR] Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/BJNR001650961.html
 

Picasso

Die letzten Tage.
Registriert
6 Jul 2015
Zuletzt online:
Beiträge
69.470
Punkte Reaktionen
58.468
Punkte
88.486
Geschlecht
*Heiterkeit
Du darfst ruhig strampeln.

Der BGH jedenfalls hat die Rechtslage des Schusswaffeneinsatze an Grenzen schon 1992 konkretisiert.

Dort heißt es in dem Urteil:
…...... daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit, auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte, also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist.

Deshalb hat Petry auch nicht Recht, wenn sie davon spricht, dass der Einsatz von Schusswaffengewalt gegen Flüchtlinge, die Grenzbeamte nicht bedrohen, Rechtslage sei.

Das hat sie aber gesagt und DU hast es auch noch geschrieben:
Antwort Petry: „Ich habe das Wort ‚Schießbefehl‘ nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht.
Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt.

Nein! Der Einsatz von Waffengewalt es gehört eben NICHT zur Ultima Ratio!
Sagt das BGH!

Und das was die von Storch geschrieben hat ist ja noch eindeutiger.

Kannst du doch selbst prüfen. Versuche eine Grenze zu überqueren, ohne das du dich um die Grenzbeamten kümmerst.

Die Ultima Ratio (von lat.: ultimus, hier: „letzter“, „äußerster“; sowie ratio, hier: „Mittel“, „Möglichkeit“) bezeichnet den letzten Lösungsweg, das letzte Mittel oder den letzten Ausweg in einem Interessenkonflikt, wenn zuvor alle sonstigen im ethischen Sinne vernünftigen Lösungsvorschläge verworfen wurden, da mit ihnen keine – oder angeblich keine – Einigung erzielt werden konnte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ultima_Ratio

Damit du überhaupt erst mal weißt worum es geht.


Täte Schusswaffengebrauch tatsächlich nicht zur Ultima Ratio gehören....wozu haben Grenzbeamten dann funktionstüchtige Schusswaffen?
 

Eisbaerin

Deutscher Bundespräsident
Registriert
13 Jan 2015
Zuletzt online:
Beiträge
36.837
Punkte Reaktionen
14.233
Punkte
59.820
Geschlecht
Oh ja die Lügenpresse wieder die arme AfD, die arme Petry und die arme von Storch wurden nur falsch verstanden falsch wiedergegeben und falsch interpretiert.

Nur bei der von Storch waren es die Facebook-Nutzer die den Eintrag auf der von Storch- Facebook-Seite öffentlich machten.
Und dort war für jeden zu lesen:
Es ist so weit. Wir diskutieren (bar jeder Kenntnis) den "Schiessbefehl". (Was für eine Verhöhnung der Mauertoten!) Schießen? An der Grenze? Die Empörung - grenzenlos.

Menschen, die aus Österreich einreisen, haben kein Asylrecht (Art 16 a Abs. 2 GG). Ihnen ist die Einreise zu verweigern (18 Abs. 2 AsylG). Und wenn Sie das HALT an der Grenze nicht akzeptieren, "können die Vollzugsbeamten im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen einsetzen." (§ 11 UZwG).

Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer. Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen. Die Menschen sind in Österreich in Sicherheit. Es gibt keinen Grund, mit Gewalt unsere Grenze zu überqueren.

Aber das war dann noch nicht alles.
Ein Facebook-Nutzer kommentierte:
"Das ist Schwachsinn. Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?"
Von Storchs Antwort:
"Ja".

Und jetzt jammere einfach weiter über die ach so unfaire Lügenpresse und korrupte Politiker – außer die von der AfD natürlich.

Ein BGH Urteil ist keine Änderung des Gesetzes oder Aufhebung des Gesetzes:

exakt so lautet der entscheidende Paragraph:

§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/BJNR001650961.html

das sollte normal in jedes hirn gehen, ausnahme kommisar rex, der kriegts nicht hin ;)

wenn ein staat nicht mehr seine grenzen kontrollieren kann oder will, da hat die regierung in gänze und vollumfänglich versagt und gehört sofort ausgetauscht. wer dem weiter zustimmt (illegaler grenzübertritt und fortsetzung der regierung) hat vor dem illegalen grenzgänger (feind) kapituliert.

was für helden die unser land irgendwelchen illegalen zum fraß vorwerfen :nono: :mad:
 

Picasso

Die letzten Tage.
Registriert
6 Jul 2015
Zuletzt online:
Beiträge
69.470
Punkte Reaktionen
58.468
Punkte
88.486
Geschlecht
Ein BGH Urteil ist keine Änderung des Gesetzes oder Aufhebung des Gesetzes:

exakt so lautet der entscheidende Paragraph:

§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/BJNR001650961.html

So sieht es aus. Andererseits könnten Grenzbeamten statt Waffen auch Jojos mit sich führen. Die Frage ist, begreift er es nicht, oder windet er sich politisch korrekt?
 

Fredericus Rex

Deutscher Bundespräsident
Registriert
27 Dez 2015
Zuletzt online:
Beiträge
8.748
Punkte Reaktionen
4.587
Punkte
53.720
Geschlecht
--
Ein BGH Urteil ist keine Änderung des Gesetzes oder Aufhebung des Gesetzes:

exakt so lautet der entscheidende Paragraph:

§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/BJNR001650961.html
Tja Golum, der BGH ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Und dieses hat den § 11 UzwG wie in dem wiedergegebenen Auszug aus dem Urteil so interpretiert!

Du und die ganze rechte Band müsst euch daran halten.
 

Picasso

Die letzten Tage.
Registriert
6 Jul 2015
Zuletzt online:
Beiträge
69.470
Punkte Reaktionen
58.468
Punkte
88.486
Geschlecht
Tja Golum, der BGH ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Und dieses hat den § 11 UzwG wie in dem wiedergegebenen Auszug aus dem Urteil so interpretiert!

Du und die ganze rechte Band müsst euch daran halten.

Du bist wirklich ein Clown. Jetzt sind wieder alle Nazis. Wie ein trotziges Kind. Wozu haben Grenzbeamten Waffen? Kannst du das den Nazis mal erklären?
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 2265

... der BGH ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Aber nicht der Gesetzgebung und davon war die Rede, weil die alleiniger Maßstab des Handelns ist.
Ein Urteil ist kein Gesetz. Aus die Maus.
 

Fredericus Rex

Deutscher Bundespräsident
Registriert
27 Dez 2015
Zuletzt online:
Beiträge
8.748
Punkte Reaktionen
4.587
Punkte
53.720
Geschlecht
--
Picasso schrieb:
Täte Schusswaffengebrauch tatsächlich nicht zur Ultima Ratio gehören....wozu haben Grenzbeamten dann funktionstüchtige Schusswaffen?
Tja Alfred Picasso in keinem europäischen Land gehört der Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge zur Ultima Ratio.
Noch nicht mal der ungarische Ministerpräsident Orbán hatte sich getraut auf Flüchtlinge schießen zu lassen.
Und das obwohl Millionen angeblicher Invasoren oder Angreifer rein wollten.
Er hat noch nicht mal damit gedroht, das waren nur die deutschen Neonazis die das wollten.
Natürlich nur als Ultima Ratio.
 

Eisbaerin

Deutscher Bundespräsident
Registriert
13 Jan 2015
Zuletzt online:
Beiträge
36.837
Punkte Reaktionen
14.233
Punkte
59.820
Geschlecht
Tja Alfred Picasso in keinem europäischen Land gehört der Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge zur Ultima Ratio.
Noch nicht mal der ungarische Ministerpräsident Orbán hatte sich getraut auf Flüchtlinge schießen zu lassen.
Und das obwohl Millionen angeblicher Invasoren oder Angreifer rein wollten.
Er hat noch nicht mal damit gedroht, das waren nur die deutschen Neonazis die das wollten.
Natürlich nur als Ultima Ratio.

oh man, wer hat denn gedroht ? haste die erdmännchen belauscht ?

nee nee nee, bei dir haben sie ja ganze arbeit geleistet mit dem brainwash, du schnallst ja nicht mal das du dich selbst zur schlachtbank führst und deine metzger noch verteidigst und deren arbeit förderst :peitschen::giggle::winken:
 

Fredericus Rex

Deutscher Bundespräsident
Registriert
27 Dez 2015
Zuletzt online:
Beiträge
8.748
Punkte Reaktionen
4.587
Punkte
53.720
Geschlecht
--
Dummer Primitivling! Nicht mal bei einer Sachdiskussion um Schusswaffengebrauch an der Grenze Deutschlands kommst Du ohne Nazi-Schublade aus.
Find ich gut, Golum.
Du hast dich gleich freiwillig in die richtige beziehungsweise rechte Schublade gepackt.
 

Picasso

Die letzten Tage.
Registriert
6 Jul 2015
Zuletzt online:
Beiträge
69.470
Punkte Reaktionen
58.468
Punkte
88.486
Geschlecht
Tja Alfred Picasso in keinem europäischen Land gehört der Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge zur Ultima Ratio.
Noch nicht mal der ungarische Ministerpräsident Orbán hatte sich getraut auf Flüchtlinge schießen zu lassen.
Und das obwohl Millionen angeblicher Invasoren oder Angreifer rein wollten.
Er hat noch nicht mal damit gedroht, das waren nur die deutschen Neonazis die das wollten.
Natürlich nur als Ultima Ratio.

Langsam bekomme ich das Gefühl, du hältst Flüchtlinge für besondere Menschen, unantastbar oder so, über dem Gesetz stehend etc.
Dem ist nicht so. Wenn z.B ein Flüchtling Menschen mit der Axt und / oder dem Messer angreift, muss er damit rechnen erschossen zu werden. Dafür gab es schon einen Beispielfall.
Wenn sich ähnliches an einem Grenzübergang abspielt, muss der Flüchtling auch damit rechnen erschossen zu werden. So sieht es nun mal aus, zur Ultima Ratio gehört der Schusswaffeneinsatz, deshalb tragen Grenzbeamten was genau?

Richtig! Schusswaffen.


So, und nun kann ich auf deinen bornierten Schwachsinn nicht weiter eingehen, ich wünsche dir eine entspannte Nachtruhe.:winken:
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Ähnliche Themen

Neueste Beiträge

Putins Kriegserklaerung?
Wieso sollte ich für euch Verschissten meine Heimat aufgeben? Dass Deutschland deine...
Grüne werden gehasst
ich bin auch eher für Bahn und ÖPNV aber dann bitte sicher und zuverlässig - wie in...
Sie hassen uns
Warum Politiker und Medien dabei sind, unsere Gesellschaft zu zerstören
Herrschaft durch Meinungslenkung
Die verheizte Generation
Oben