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Also ich für mein Teil arbeite seit meiner Frühverrentung 2014 einmal wöchentlich bei der KÖLNER TAFEL als Ehrenamtler. Ich hole Lebensmittel bei Supermärkten, Großbäckereien etc. ab und liefere sie bei Ausgabestellen an. Alternativ arbeiten dort aber auch 1€-Jobber (Hartz4) oder sogenannte Bufdi's auf 450€ Basis.
Meine ehrenamtliche Tätigkeit kann ich gegen Jahresbescheinigung bei der EK-Steuererklärung einreichen. Diese wurde mir für 2015 mit 1200€ pauschal steuerlich anerkannt.
Da mein Einkommen über eine recht üppige Betriebsrente abgesichert ist, fühle ich mich relativ frei, lasse mich nicht stressen und bin nur bedingt weisungsgebunden. Bei immer mehr Kostgängern im Lande sind die TAFELN auf Ehrenamtler wie mich angewiesen und nicht umgekehrt.
das ehrt dich total - und das meine ich ganz ehrlich.
meine bange Frage ist nur:
ist Armutsvermeidung nicht eine originäre Staatsaufgabe
und du hilfst - UNfreiwillig - dass diese NICHT wahrgenommen wird?