Der Begriff "Deutsch" kommt von "Tiudisk", was bedeutet: einer von uns - oder: einer dem man vertrauen kann.
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Der Treueeid der auf Karl d. Großen seine Söhne Karl (d. Kahle, Frankreich) und Ludwig (d. Tiudiske, Deutschland) geschworen wurden waren im Worte fast gleich. Erst danach entzweiten sich die beiden Amts-Sprachen. ...
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Ludwig II. hieß zu seiner Zeit auch nicht "d. Tiudiske". Der Beiname "der Deutsche" wurde ihm erst Jahrhunderte später beigefügt.
"Tiudisk" leitet sich etymologisch von "theut" ab, dem altgermanischen Wort für Volk, und bezeichnet den jeweiligen Stammesdialekt als "Sprache des Volkes" - im Gegensatz zu Lateinisch (als Sprache des Klerus, der Herrscher und Urkunden) und der romanischen Sprache, wie sie sich trotz germanischer Völkerwanderung (Goten, Burgunder, Vandalen, Franken) in der ehemalig römischen Provinz Gallien entwickelt hatte.
Der Begriff "Tiudisc" wird erstmals in einer erhaltenen Urkunde von 786 aus England verwendet, wo berichtet wird, das etwas in Latein und der Volkssprache verkündet worden ist.
(Nebenbei: während der "germanischen Völkerwanderung" kamen die germanischen Stämme mehr aus dem Osten nach dem heutigen Süddeutschland gezogen, als aus Norddeutschland.)
"Deutsch" als Sprache Teilt sich von Alters her - rein geografisch - in "Hochdeutsch" im Süden und "Niederdeutsch" im Norden (wobei Hochdeutsch teils noch in "Ober-" und "Mitteldeutsch" getrennt wird). Die Sprachgrenze kann man in etwa an "ick" (icke) und "ich" (isch) im Dialekt erkennen.
Die ältesten schriftlichen Belege stammen allerdings fast ausnahmslos aus dem süddeutschen, also "hoch-" / "oberdeutschen" Raum.
Im "Althochdeutsch" (ca. 750-1050) ist das Hildebrandslied überliefert, in "Mittelhochdeutsch" (ca. 1050-1350) sind u.a. die verschiedenen Fassungen des Niebelungenliedes erhalten.
Das älteste "deutsche" Buch ist der "Codex Abrogans", ein Lateinisch-Althochdeutsches Wörterbuch aus der Mitte des 8. Jhd.
"Amtssprache" war auch im "ostfränkischen Reich" weiterhin Latein, auch lange Zeit noch iim "Heiligen Römischen Reich". Das erste Reichsgesetz, das
neben Latein auch
in Deutsch verbreitet wurde, war der im Jahr 1235 von Friedrich II. erlassene "Mainzer Landfrieden".