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Nun, jetzt ist endlich geklärt, was man in Deutschland unter freier Meinungsäußerung verstehen darf.
Es gibt zwei Fälle, wo man noch darf:
1. die eigene Meinung deckt sich mit der Mainstreammeinung.
2. deckt sie sich nicht mit der Mainstreammeinung, dann ist es wichtig, dass sie nicht verbreitet gehört - oder gar geglaubt - wird.
Schön, dass das jetzt mal ganz klar ist ;-)
„Volksverhetzung“ – eine Verschärfung der Strafbestimmung | https://www.nachdenkseiten.de/?p=89732
Es gibt zwei Fälle, wo man noch darf:
1. die eigene Meinung deckt sich mit der Mainstreammeinung.
2. deckt sie sich nicht mit der Mainstreammeinung, dann ist es wichtig, dass sie nicht verbreitet gehört - oder gar geglaubt - wird.
Schön, dass das jetzt mal ganz klar ist ;-)
„Volksverhetzung“ – eine Verschärfung der Strafbestimmung | https://www.nachdenkseiten.de/?p=89732