Lies meinen Beitrag noch einmal durch.
Das hilft, weil alles Notwendige zum Verständnis genannt ist.
Wenn Du ernsthaft den Schießbefehl leugnest, bedeutet das nichts anderes, als das die schießenden Grenzer aus purer Mordlust niederträchtig auf einen Antrieb hin handelten.
Was aber ein Widerspruch zu den stattgefundenen Belobigungen samt Geldzuwendungen steht.
Ja, ich leugne den Schießbefehl!
Kennst Du den Unterschied zwischen Wort- Äußerungen und einem Befehl?
Ein Befehl beinhaltet:
- Titel und name des befehlenden
- Adressat, bzw. Truppe, Truppenteil des Befehlempfängers
- Datum des Befehlsäußerung
- Datum des Inkrafttertens des Befehles
- Inhalt des Befehles
So ist die rechtliche Situation eines Befehles. Es wurde bei der Vergatterung der Grenzsoldaten von Verhindern der Republikflucht und unschädlich machen der Flüchtlinge als Ziel des Einsatzes gesprochen.
Klar, dies läßt eine sehr große Spannweite in der Ausführung zu, doch ist dies kein klarer "Schießbefehl"! Dieser begriff Schießbefehl ist eine reine Wortschöpfung!
Ich bin der Meinung, diese Art der Grenzsicherung verstößt gegen menschliche Werte und Moral! Doch Moral ist die eine Sache und klare Befehle eine andere.
Genau in diesem Bereich muß man trennen, es war unmoralisch und gegen menschliche Prinzipien aber rechtlich in der Grauzone!