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WIe schön an deinem Beispiel "Bahner" zu sehen ist, wars ne Ente ... oder faustdicke Lüge, weil dich die Fakten nur stören.also aufgrund von Willkür Gesetzen um unliebsame zum Schweigen zu bringen °^
Nö. Steht auch im Artikel.nach drei Tagen also die Klarheit, keine "psychische Störung" vorliegend,
also doch willkürlich vom Staat gehandelt
Lies den endlich!
Ausserdem kann man nur unter großen Mühen eine Person ohne weitere Eigengefährdung in einer geschlossenen Einrichtung festhalten.
Die behaupteten Verletzungen durch den Polizeieinsatz sind auf keinem Video zu sehen.
Und ausweislich der folgenden Reaktionen inkl. unterlassener Strafanzeigen wird Frau Bahner auch ganz genau wissen, dass sie Scheisse gebaut hat.
Du darfst diese Meinung doch haben, und normalerweise auch folgenlos hinausposaunen.ist Bestandteil zur Meinungsunterdrückung
§ 188 StGB - Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete... - dejure.org | https://dejure.org/gesetze/StGB/188.html
Wenn du einem aber quer kommen WILLST, solltest du auch mit den Konsequenzen leben können.
Leugne einfach mal den Holocaust ... Tatsachenbehauptungen und so werden dich dann etwas lehren, was du anscheinend nicht begreifen kannst.