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Hartz4 Sanktionsaussetzung. Warum?

roadrunner

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Die Spesen die man von der Steuer absetzen kann!
Freiberufler und Unternehmer können folgende Reisekostenpauschalen absetzen: Ab 8 Stunden Abwesenheit: Reisekostenpauschale von 14 Euro.
Ab 24 Stunden: Reisekostenpauschale von 28 Euro.
Müsste man eigentlich wissen wenn man Selbstständig ist.
Ach Fredericus Rex, natürlich waren steuerliche Betrachtungen nicht Teil der Unterhaltung. Da ich fast ausschließlich im Ausland tätig war. gab es in der damaligen Zeit noch ganz andere steuerlichen Möglichkeiten der Steuerminderung/ Steuervermeidung. Das alles ist aber nicht Thema hier.:cool:
 

Woppadaq

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Grundrechnen und Texte nicht nur lesen, sondern auch verstehen gehört offensichtlich nicht zu Deinen Core-Kenntnissen.:giggle:

Beruhigend, dass der Fehler wenigstens DIR auffällt....aber vielleicht auch nicht, so eine nebulöse Aussage kann ja alles mögliche bedeuten.
 

Fredericus Rex

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Ach Fredericus Rex, natürlich waren steuerliche Betrachtungen nicht Teil der Unterhaltung. Da ich fast ausschließlich im Ausland tätig war. gab es in der damaligen Zeit noch ganz andere steuerlichen Möglichkeiten der Steuerminderung/ Steuervermeidung. Das alles ist aber nicht Thema hier.:cool:
Deine Behauptung war, dass dir als Selbständiger niemand die Spesen bezahlen würde.
Der Steuerzahler macht das aber, wenn du die Spesen und manchmal noch ein bisschen mehr, mit deinem zu versteuerten Einkommen verrechnen kannst.
Deshalb ist das durchaus ein Thema.
 

sportsgeist

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Ach Fredericus Rex, natürlich waren steuerliche Betrachtungen nicht Teil der Unterhaltung. Da ich fast ausschließlich im Ausland tätig war. gab es in der damaligen Zeit noch ganz andere steuerlichen Möglichkeiten der Steuerminderung/ Steuervermeidung. Das alles ist aber nicht Thema hier.:cool:
im Ausland macht es ja gerade noch viel mehr Sinn
 

sportsgeist

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Deine Behauptung war, dass dir als Selbständiger niemand die Spesen bezahlen würde.
Der Steuerzahler macht das aber, wenn du die Spesen und manchmal noch ein bisschen mehr, mit deinem zu versteuerten Einkommen verrechnen kannst.
Deshalb ist das durchaus ein Thema.
was das wieder für ne krude Logik ?!

wenn man seine eigene Steuerlast senkt und/oder optimiert, heißt das noch lange nicht, der andere Steuerzahler bezahlt das
so ein Unfug
 

sportsgeist

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Grundrechnen und Texte nicht nur lesen, sondern auch verstehen gehört offensichtlich nicht zu Deinen Core-Kenntnissen.:giggle:
wenn man das Handy in Rufbereitschaft neben sein Bett legt und das Ruhen als "sich fithalten für den Job" deklariert, könnte man auch sagen, man sei 168 Stunden die Woche beruflich unterwegs
 

roadrunner

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Deine Behauptung war, dass dir als Selbständiger niemand die Spesen bezahlen würde.
Der Steuerzahler macht das aber, wenn du die Spesen und manchmal noch ein bisschen mehr, mit deinem zu versteuerten Einkommen verrechnen kannst.
Deshalb ist das durchaus ein Thema.
Ach Jottchen Alter Fritz, wir leben offensichtlich auf verschiedenen Kommunikationsebenen. Ciao
 

roadrunner

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wenn man das Handy in Rufbereitschaft neben sein Bett legt und das Ruhen als "sich fithalten für den Job" deklariert, könnte man auch sagen, man sei 168 Stunden die Woche beruflich unterwegs
:LOL: sagen kannst Du viel, es kommt letztendlich auf das deutsche Finanzamt an.
 

sportsgeist

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:LOL: sagen kannst Du viel, es kommt letztendlich auf das deutsche Finanzamt an.
Eher auf den Betriebsprüfer
Gut, der gehört auch zum Fiskus

Der hat immer seine ganz eigenen Ansichten und Interpretationen von privat und beruflich.

Man lässt ihn halt am Besten einfach was finden...
 

Uwe O.

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wenn man seine eigene Steuerlast senkt und/oder optimiert, heißt das noch lange nicht, der andere Steuerzahler bezahlt das
so ein Unfug
Das ist kein Unfug.
Der Staat als solcher erhebt Steuern für seine Ausgaben.
Senkt nun jemand seine Steuerlast, dann führt das zu Mindereinnahmen, sprich Steuererhöhungen (gut, die 24 € Spesen sind eingepreist. Ich denke das mehr an Steuerhinterziehung.)
 

sportsgeist

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Das ist kein Unfug.
Der Staat als solcher erhebt Steuern für seine Ausgaben.
Senkt nun jemand seine Steuerlast, dann führt das zu Mindereinnahmen, sprich Steuererhöhungen (gut, die 24 € Spesen sind eingepreist. Ich denke das mehr an Steuerhinterziehung.)
anstatt dauernd über Steuererhöhungen und noch mehr Staatsquote nachzudenken, könnte man ja auch mal bei der Ausgabenseite ansetzen
wo werden überall Steuern verplempert !?

außerdem widerlegt auch das nicht meine Aussage, dass Derjenige, der seine Steuerlast optimiert, nicht unmittelbar die Steuern des Anderen erhöht
da besteht kein direkter kausaler Zusammenhang
 

schelm65

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Also so lange die Bedürftigskeitprüfung nicht auch ausgesetzt wird, ist H4 immer noch nicht bedingungslos.



Ganz einfach weil die nicht durchsetzbar sind.

1. Muss die Faulheit bewiesen sein, wenn man sagt man habe sich ja beworben, aber man wurde nicht eingstellt, können die auch nicht sanktionieren.

Der H4ler muss schon deutlich sagen dass er kein Bock auf Arbeit, Bildung oder ABM hat. Aber genau das macht von denen nur eine ganz kleine Minderheit.

2. Wenn die einen sanktionieren können die den auch nicht einfach auf der Straße hungern lassen, der Staat ist verpflichtet die Existenzbedürfnisse zu gewähren.
Einfach so mal kürzen, oder gar streichen geht so einfach nicht.

3. Fast jeder sanktionierte klagt vorm Sozialgericht, und in den meisten Fällen erfolgreich. Da bleibt für den Staat schon aus rationalen Gründen nicht mehr viel übrig als zu resignieren.

Ich unke mal einfach ins Blaue :

Angenommen, ab Herbst fahren die den Coronaalarm wieder hoch. Und egal, ob jeder jeden anstecken kann, sie werden faktenresistent, um Ungespritzte weiter zu nötigen, bestimmt auf die 3G-Regel am Arbeitsplatz zurückgreifen.

Mit dieser Willkür wäre eine rote Linie bei Recht und Rationalität überschritten. Es würden sicher nicht wenige sein, die dann sich den täglichen diskriminierenden Tests verweigern und gekündigt würden.

Zwar könnte die sogenannte Arbeitsagentur, die übrigens keine ist, da kein Dienstleister seine " Kunden " sanktionieren darf sollten die ein Angebot ablehnen, eine Sperrzeit verhängen und würde der Regelsatz für H4 ebenfalls dann noch an Bedingungen geknüpft, also der Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme, die bei fehlender Bereitschaft zu diskriminierenden Tests gar nicht möglich ist.... könnte Blut fließen.
 

sportsgeist

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Angenommen, ab Herbst fahren die den Coronaalarm wieder hoch.
schon deswegen höchst fraglich, weil irgendwann nicht nur die Frage kommen wird:
"... und wer soll das alles bezahlen?"

sondern ganz einfach die pure Realität die Antwort geben wird
 

schelm65

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schon deswegen höchst fraglich, weil irgendwann nicht nur die Frage kommen wird:
"... und wer soll das alles bezahlen?"

sondern ganz einfach die pure Realität die Antwort geben wird.

Ich rede nicht von Lockdown. Sondern dem Ziel der Durchimpfung aller. Man wird die anlasslosen Tests nicht unterbinden. Demzufolge im Herbst das gewünschte " Infektionsgeschehen " bekommen.

Und damit anzunehmender Weise wieder auf G - Regeln zurückgreifen, trotz allgemeiner Infektiösität. Die Entscheider sind genauso bösartig wie krank im Kopf, man muss damit wirklich rechnen.

Ziel : Impfquote weiter Richtung 99% anheben.

Wer diese einseitige Testerei aber verweigert, wird gekündigt, mit genannten Folgen. Würde aber ALG1 einer Sperrzeit unterliegen und auch ersatzweise H4 reduziert, da Arbeitsaufnahme bei fehlender Testbereitschaft nicht möglich ist, provoziert man Gewalt.
 

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