einen genozid zu verhindern kann grundsätzlich nicht völkerrechtswidrig sein.
dazu kommt, dort in der ukraine kiew, dort bedinden sich ausgesprochene nazis, in unserem GG steht, wir hätten uns zu entnazifizieren. demnach ist es gegen unser gesetz dort auch nur die geringste hilfe leisten zu dürfen oder auch selbst das befürworten wäre entgegen unser gesetz.
weder unsere regierung noch die eu halten sich daran. unsere regierung leistet unterstützung, stattdessen müßte die doch alles tun und in der eu einen aufschrei veranstalten. aber nix.
die russen wurden schon mal von nazis angegriffen, ich schätze ne wiederholung wollen die nicht wirklich