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Das war zumindest die Sichtweise der BRiD. Die Frage ist für mich nach wie vor: Wie halten es die KK? Was ist, wenn ein Kind sich ohne die Einwilligung der Eltern impfen läßt (unter 14 J. nicht geschäftsfähig) Fiele das dann unter "Verletzung der Aufsichtspflicht? Ich würde das jedenfalls so sehen.Da die Impfung freiwillig ist, hat jeder Impfschaden eingewilligt. Das ist wie bei Nachhilfe zu Suizid. Mir tut keiner von denen Leid, denn Bildung ist Holschuld, zumindest bei Volljährigen.