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Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig

KurtNabb

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... bietet aber auch gewissen Schutz und erhöhen u.U. die Bonität und das Rating, ansonsten würden solche Klauseln ja gar keinen Sinn ergeben
Gar keine Frage. Allerdings sind auch solche Nachschußpflichten in aller Regel begrenzt.
 

Politikqualle

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Krampf. Wer ein bisschen Kleingeld hat, und geil drauf ist, kann eine AG gründen und 100% der Anteile halten. Gar kein Problem.
.. richtig .. das stimmt .. ich dachte aber vorher an DAX-Unternehmen .. stell dir vor , du kaufst 51% Aktien der Deutschen Bank , dann bist du morgen im Fernsehen zu sehen ..
 

KurtNabb

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.. richtig .. das stimmt .. ich dachte aber vorher an DAX-Unternehmen .. stell dir vor , du kaufst 51% Aktien der Deutschen Bank , dann bist du morgen im Fernsehen zu sehen ..
Hmm. Ich habe angesichts Deiner Kommentare begründete Zweifel an Deiner Denkfähigkeit.
 

Uwe O.

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... weil ich von international agierenden Deutschen Firmen spreche, die ihren Hauptumsatz häufig im Ausland tätigen.
Aber deshalb unterliegenen diese Firmen dennoch dem deutschen Recht.
So dass Dein Einwand:

". Im Steuer- und vor allem im Strafrecht hat der Begriff CEO längst Eingang gefunden. "
nicht zutrifft.
Es kann natürlich sein, dass Du mich überzeugende gesetzlche Quellen hast.
 

Uwe O.

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willst du die Welt jetzt vollends verarschen ...

... in welchem Gesetz soll denn stehen:
"ey Aktionär, der Kurs deiner Aktien darf nicht sinken, nur weil dein Firmenmangement shizze gebaut hat"

Du kneifst.
Weil Du keine Ahnung hast, wo Du suchen sollst (trotz meiner Hinweise)

Mal abgesehen davon, sinkenden Aktienkurse haben mit Haftung überhaupt nichts zu tun.


 

Uwe O.

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du drehst dich im Kreis wie ein Troll und merkst nicht mal, dass ich die seit mindestens 24h nur noch auf den Arm nehme
So kann man das auch nennen.
Du verschleiserst erfolglos damit Deine Ahungslosigkeit auf rechtlchem Gebiet zum Thema Haftung.
 

roadrunner

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Mag sein. Hierzulande herrscht in einem gewissen Rahmen Vertragsfreiheit, man kann alle möglichen Spirenzien in einen Vertrag schreiben. Allerdings würde eine solche Klausel den Sinn der GmbH schon gewaltig verbiegen.
Das ist nicht richtig. Nachschusspflicht, zumindest in gedeckeltem Umfang, dient dazu, eine GmbH in Ausnahmefällen (Corona Zeit z.B.) nicht wegen EK Mangel in die Insolvenz zu schicken.
 

Uwe O.

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ob 25% oder nicht spielt für diese Frage keine Rolle, außer dass du dann halt auch nur 25% der Gesamtmithaftung trägst

und "du bist dein Geld los" ist nur eine romantisierte Umschreibung dafür, dass du für Fehler mithaftest, die in deinem Unternehmen begangen wurden
mit anderen Worten eine andere Beschreibung für: H A F T U N G
Haftung des 25% Miteigentümers
Was hältst Du von diesem rechtlich zutreffenden Kurzbeitrag?

Bei der Aktiengesellschaft erwerben die Gesellschafter, die Aktionäre, Aktien gegen Einlagen. Das Grundkapital der Gesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten der AG. Die Aktionäre haften nicht mit ihrem Privatvermögen.

Zugegeben, er passt nicht in Dein Weltbild, ist aber dennoch zutreffend.
 

KurtNabb

fränkischer Separatist
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Das ist nicht richtig. Nachschusspflicht, zumindest in gedeckeltem Umfang, dient dazu, eine GmbH in Ausnahmefällen (Corona Zeit z.B.) nicht wegen EK Mangel in die Insolvenz zu schicken.
Den Sinn habe ich durchaus verstanden. Was an meinem Einwand nichts ändert.
 

roadrunner

Deutscher Bundespräsident
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Aber deshalb unterliegenen diese Firmen dennoch dem deutschen Recht.
So dass Dein Einwand:

". Im Steuer- und vor allem im Strafrecht hat der Begriff CEO längst Eingang gefunden. "
nicht zutrifft.
Es kann natürlich sein, dass Du mich überzeugende gesetzlche Quellen hast.
Einer in den USA verklagten Deutsche Firma hilft Deutsches Recht keinen Millimeter. Dort wird im Regelfall der Chairman und der CEO
in ihrer Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender ( Chairman) und als Vorstandsvorsitzender (Chief Executive Officer) vor den Kadi gezerrt. Natürlich schicken Deutsche Chairmen und CEO´s ihre Bauernopfer vor den Kadi (siehe VW). In den USA ist es übrigens üblich (in Deutschland verboten), das Chairman und CEO die gleiche Person ist.
 

Uwe O.

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Einer in den USA verklagten Deutsche Firma hilft Deutsches Recht keinen Millimeter. Dort wird im Regelfall der Chairman und der CEO
in ihrer Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender ( Chairman) und als Vorstandsvorsitzender (Chief Executive Officer) vor den Kadi gezerrt. Natürlich schicken Deutsche Chairmen und CEO´s ihre Bauernopfer vor den Kadi (siehe VW). In den USA ist es übrigens üblich (in Deutschland verboten), das Chairman und CEO die gleiche Person ist.
Ich spreche erkennbar von deutschen Straf- und Steuerrecht.
 

KurtNabb

fränkischer Separatist
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Einer in den USA verklagten Deutsche Firma hilft Deutsches Recht keinen Millimeter. Dort wird im Regelfall der Chairman und der CEO
in ihrer Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender ( Chairman) und als Vorstandsvorsitzender (Chief Executive Officer) vor den Kadi gezerrt. Natürlich schicken Deutsche Chairmen und CEO´s ihre Bauernopfer vor den Kadi (siehe VW). In den USA ist es übrigens üblich (in Deutschland verboten), das Chairman und CEO die gleiche Person ist.
Auch wenn die deutsche Firma in den USA verklagt wird, ist derjenige der Chef der deutschen Firma, der nach deutschem Recht als solcher eingetragen ist. Das ist bei der GmbH der Geschäftsführer und bei der AG der Vorstand. So steht es im Gesetz, und so steht es im Handelsregister.

Wenn ein Vorstand oder Geschäftsführer sich CEO auf die Visitenkarte drucken lässt, hat das bestenfalls einen informellen Wert.

Hier wird ein Scheißdreck zusammengefaselt, dass es der Sau graust. Nur um irgendwie ein bisschen Recht zu haben.
 

sportsgeist

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sportsgeist

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Quatsch.
Rein rechtlich gesehen wäre die richtige Antwort.
Und zwar die einzig mögliche.
Kalle ...
technisch = rechtlich
manchmal hatte ich es im Diskussionsverlauf auch "technically spoken" oder "formell"/"formal" genannt ...
... alles EIN und DASSELBE

kannst du es nicht verstehen, oder willst du es nicht verstehen ?!
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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