Auch falsch.
Eine Mithaftung des Anteilseigners einer GmbH ist nur dann möglich, wenn er dies gegenüber seinen Gläubigern so vereinbart hat.
Das kommt bei unterfinanzierten GmbH schon einmal vor, wenn die Bank Sicherheiten für die Kredite an die GmbH fordert.
du fährst auf dem völlig falschen Gleis
angenommen ich halte 100% Anteile am Stammkapital einer GmbH mit 25.ooo Euro und da ist nix anderes drin in der GmbH, sind meine Anteile 25.ooo Euro wert und das ist dann auch die haftende Masse ... 25.ooo Euro stehen im Feuer
nun wächst aber die GmbH, eignet sich Aktiva an und sonstige Vermögenswerte, erzielt Gewinne etc. pp. ... dann steigt auch der Preis meiner Anteile, meinetwegen auf 500.ooo Euro, nur so als Zahlenbeispiel
ich hafte jetzt also nicht mehr mit 25.ooo Euro, sondern bereits mit 500.ooo Euro, denn das ist mein Vermögen zu dem Zeitpunkt
du erzählst mir immer die Geschichten, die der Angelsachse "technically seen" nennt
ja technically seen hafte ich nachwievor nur mit dem Gesamtpaket meiner Anteile ... also mit 100% vom Stammkapital
... aber die haben ja inzwischen einen
ganz anderen Wert !!
das ist dann eben nicht mehr ... "technically seen", sondern "realistically seen"
technically seen hafte ich mit 100% meiner Anteile, nach wie vor
realistically seen hafte ich mit einer halben Million Euro
in dem Beispiel