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Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig

KurtNabb

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ganz ehrlich, ich weißt nicht was bei dir ne Haftung sein soll??

wenn morgen der Insolvenzverwalter kommt und die Vermögenswerte der Firma veräußert um damit die Gläubiger der Firma zu befriedigen und die Werte meiner Anteile rauschen auf Null herunter, habe ich im vollsten Umfang mitgehaftet
Natürlich nicht. Die Firma hat ihre Gläubiger befriedigt. Die Schulden hatte sie vorher schon, also waren Deine Anteile ganz einfach nicht so viel wert, wie Du glaubtest.
heute noch wohlhabend und 500.ooo Euro reich
morgen arm wie ne Kirchenmaus und auf Null
Falsch. Du hast Dich möglicherweise reich geglaubt. Tatsächlich warst Du nur Eigentümer eines Anteils, dessen Wert Du nicht kanntest. Und Eigentümer dieses Anteils bist Du auch morgen noch. Auch wenn Dir keiner einen Appel dafür gibt: Es ist Dein Anteil.
mehr Haftung geht ja wohl kaum noch, außer natürlich mit meinem restlichen privaten Vermögen, das noch so rumsteht oder rumliegt
aber das kämen sie dann auch noch holen, zumindest dann, wenn ich irgendwo gebürgt hätte
Natürlich. Den Bürgen darf man würgen.
ist aber nicht mehr Gegenstand der Diskussion, denn diese 500.ooo waren schon Mithaftung genug
Diese 500.000 hattest Du nie. Du hattest einen Anteil, und den hast Du immer noch. Er ist nur nicht so viel wert, wie Du glaubtest.
 

sportsgeist

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Natürlich nicht. Die Firma hat ihre Gläubiger befriedigt. Die Schulden hatte sie vorher schon, also waren Deine Anteile ganz einfach nicht so viel wert, wie Du glaubtest.

Falsch. Du hast Dich möglicherweise reich geglaubt. Tatsächlich warst Du nur Eigentümer eines Anteils, dessen Wert Du nicht kanntest. Und Eigentümer dieses Anteils bist Du auch morgen noch. Auch wenn Dir keiner einen Appel dafür gibt: Es ist Dein Anteil.

Natürlich. Den Bürgen darf man würgen.

Diese 500.000 hattest Du nie. Du hattest einen Anteil, und den hast Du immer noch. Er ist nur nicht so viel wert, wie Du glaubtest.
um was gehts jetzt eigentlich ?!
um Rechthaberei ... !!?

sorry, wir brauchen das Ganze doch nur auf Aktien übertragen
du kaufst dir n Aktienpaket für 500.ooo Euro, meinetwegen 1000 Aktien á 500 Euro das Stück, heute an der Börse

Morgen passiert irgendwas in dem Unternehmen dahinter, deine Aktien schmieren an der Börse auf 0,1 Cent das Stück ab.
privater Vermögensverlust = m.a.W. Eigentümer-Mithaftung ---> 500.ooo Euro

einziger Unterschied ... an der Börse kannst du das zu jeder Sekunde am Ticker ablesen

übrigens, auch GmbH Anteile haben zu jeder Zeit einen Wert, auch wenn er nicht ausdrücklich zu jeder Sekunde an einer Börse einsehbar ist
aber technisch gesehen ... da ist der Ausdruck schon wieder ... könnte man auch GmbH Anteilen rein theoretisch zu jeder Sekunde einen Wert zurechnen, genauso wie Aktien, und dieser Wert würde mehr oder weniger die Lage der GmbH widerspiegeln, wie das bei Aktien prinzipiell auch nicht anders ist ... mal würden die Anteilswerte steigen, mal fallen, wie Aktienkurse eben auch

in diesen Werten sind also ... technisch gesehen ... in jedem Moment die Aktiva des Unternehmens irgendwo mit eingepreist, befinden sich also im Vermögen des Eigentümers, oder der Eigentümer, wenn es sich um einen Personenkreis handeln sollte

boooah Leute
 

sportsgeist

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Was hast Du an "CEO ist handelsrechtlich kein verbindlicher Begriff." nicht verstanden?

Es mag wie Erbsenzählerei erscheinen, aber der Begriff CEO kommt im HGB nun mal nicht vor, ebensowenig wie ein "Hauptgeschäftsführer".
irgendwann wirds einfach nur noch lächerlich und kindisch

es war zu jeder Zeit klar, was mit dem Begriff CEO gemeint war, und nur darum gehts
was sollen also diese infantilen Begriffsdiskussionen
 

KurtNabb

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irgendwann wirds einfach nur noch lächerlich und kindisch

es war zu jeder Zeit klar, was mit dem Begriff CEO gemeint war, und nur darum gehts
was sollen also diese infantilen Begriffsdiskussionen
Wären keine Zweifel angemeldet worden, hätte ich nicht antworten können.
 

KurtNabb

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um was gehts jetzt eigentlich ?!
um Rechthaberei ... !!?

sorry, wir brauchen das Ganze doch nur auf Aktien übertragen
du kaufst dir n Aktienpaket für 500.ooo Euro, meinetwegen 1000 Aktien á 500 Euro das Stück, heute an der Börse

Morgen passiert irgendwas in dem Unternehmen dahinter, deine Aktien schmieren an der Börse auf 0,1 Cent das Stück ab.
privater Vermögensverlust = m.a.W. Eigentümer-Mithaftung ---> 500.ooo Euro

einziger Unterschied ... an der Börse kannst du das zu jeder Sekunde am Ticker ablesen

übrigens, auch GmbH Anteile haben zu jeder Zeit einen Wert, auch wenn er nicht ausdrücklich zu jeder Sekunde an einer Börse einsehbar ist
aber technisch gesehen ... da ist der Ausdruck schon wieder ... könnte man auch GmbH Anteilen rein theoretisch zu jeder Sekunde einen Wert zurechnen, genauso wie Aktien, und dieser Wert würde mehr oder weniger die Lage der GmbH widerspiegeln, wie das bei Aktien prinzipiell auch nicht anders ist ... mal würden die Anteilswerte steigen, mal fallen, wie Aktienkurse eben auch

in diesen Werten sind also ... technisch gesehen ... in jedem Moment die Aktiva des Unternehmens irgendwo mit eingepreist, befinden sich also im Vermögen des Eigentümers, oder der Eigentümer, wenn es sich um einen Personenkreis handeln sollte

boooah Leute
Es ist durchaus möglich, dass all die Differenzen darauf zurückzuführen sind, dass Du wohldefinierte Begriffe falsch verwendest.

Worauf Du, wie man in #463 sehen kann, auch noch stolz bist.
 

sportsgeist

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Es ist durchaus möglich, dass all die Differenzen darauf zurückzuführen sind, dass Du wohldefinierte Begriffe falsch verwendest.

Worauf Du, wie man in #463 sehen kann, auch noch stolz bist.
welche wohldefinierten Begriffe denn ??

letztlich verdichtet sich die ganze Debatte hier auf 2 Kernaussagen:

1.
der Eigentümer haftet lediglich mit seiner Einlage
technisch gesprochen ... da ist der Begriff schon wieder ... stimmt das, aber eben nur rein technically spoken
de facto stimmt diese Aussage ... nicht

2.
der Eigentümer haftet de facto und in Wirklichkeit mit dem Wert seiner Einlage, welche diese im Moment der Krise gerade wert ist
er haftet also in Wahrheit nicht nur mit seiner Einlage, sondern mit dem Preis, den diese im Augenblick hat
das ist die faktische und ... realistically spoken ... Wahrheit

und auf diese Unterscheidung lege ich nun mindestens bereits seit 2 Seiten wert
 

KurtNabb

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welche wohldefinierten Begriffe denn ??
Zum Beispiel "Aktiva"
letztlich verdichtet sich die ganze Debatte hier auf 2 Kernaussagen:

1.
der Eigentümer haftet lediglich mit seiner Einlage
technisch gesprochen ... da ist der Begriff schon wieder ... stimmt das, aber eben nur rein technically spoken
de facto stimmt diese Aussage ... nicht

2.
der Eigentümer haftet de facto und in Wirklichkeit mit dem Wert seiner Einlage, welche diese im Moment der Krise gerade wert ist
er haftet also in Wahrheit nicht nur mit seiner Einlage, sondern mit dem Preis, den diese im Augenblick hat
das ist die faktische und ... realistically spoken ... Wahrheit

und auf diese Unterscheidung lege ich nun mindestens bereits seit 2 Seiten wert
Was soll die Scheiße?

Der Eigentümer haftet genau mit seiner Einlage. Nicht mit mehr, nicht mit weniger. Dass deren Marktwert zappelt, wurde nie bestritten.
 

sportsgeist

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Zum Beispiel "Aktiva"

Was soll die Scheiße?

Der Eigentümer haftet genau mit seiner Einlage. Nicht mit mehr, nicht mit weniger. Dass deren Marktwert zappelt, wurde nie bestritten.
... also gehts doch nur um reine Rechthaberei, war eh klar
 

Uwe O.

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ganz ehrlich, ich weißt nicht was bei dir ne Haftung sein soll??

Nicht beonderes.
Haftung ist in unserem diskutierten Fall das finanzielle Einstehen für fremde Schulden.


wenn morgen der Insolvenzverwalter kommt und die Vermögenswerte der Firma veräußert um damit die Gläubiger der Firma zu befriedigen und die Werte meiner Anteile rauschen auf Null herunter, habe ich im vollsten Umfang mitgehaftet

Nein, Du bist nur Deine Einlage los geworden.
Haftung wäre, wenn Du zusätzlich (!) noch für verbliebene Schulden der GmbH zahlen müsstest.

 

Uwe O.

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Falsch, denn CEO ist eine Abkürzung und bedeutet Chief Executive Officer und ist die englische Bezeichnung für einen Hauptgeschäftsführer, egal ob AG oder GmbH.
Du liegst falsch.
Hier in Deutschland gelten das HGB und andere deutsche Gesetze.
Darin kommt der CEO überhaupt nicht vor.
Auch nicht der Hauptgeschäftsführer.
 

sportsgeist

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Nicht beonderes.
Haftung ist in unserem diskutierten Fall das finanzielle Einstehen für fremde Schulden.
wiieso sollte jemand für fremde Schulden gerade stehen ??!
falls dieser Begriff "fremde Schulden" tatsächlich so tausendprozentig gemeint gewesen sein sollte, wie er dasteht
 

Uwe O.

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falls dem wirklich so sein sollte und auch Ämter und Behörden hätten keinen Chef oder Verantwortlichen, wäre es höchste Zeit, das zu ändern
Du willst jetzt die Behörden für das Versagan der Politik verantwortlich machen?
Ist doch wohl nicht Dein Ernst.
 

sportsgeist

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Nein, Du bist nur Deine Einlage los geworden.
Haftung wäre, wenn Du zusätzlich (!) noch für verbliebene Schulden der GmbH zahlen müsstest.
völlig unabhängig davon, was diese Einlagen gerade wert sind ??!
ob 1 Euro, oder 1 Million Euro

ok, es geht tatsächlich nur noch um Rechthaberei
 

Uwe O.

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Du willst jetzt die Behörden für das Versagan der Politik verantwortlich machen?
Ist doch wohl nicht Dein Ernst.
nein, ich will irgendwelche Entscheider verantwortlich machen, wie das auch in der Privatwirtschaft üblich ist
wir Privatunternehmen können unsere Entscheidungen auch nicht auf die Politik und deren gesetzten Rahmenbedingungen abwälzen

da viele die Öffentlichkeit betreffende Entscheidungen nunmal in Behörden getroffen werden, müsste selbstverständlich das exekutive Organ dort auch gerade stehen
nicht anders, als in der Privatwirtschaft auch
 

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