Die Todesstrafe ist kein willkürlicher Akt des Tötens, was wiederum ein Zeichen der Lust wäre.
Im Gegenteil, die Todesstrafe oder besser gesagt, die Frage nach ihrer Anwendbarkeit, steht am Ende mehrerer komplexer Fragen:
1) Kann ein Mensch Verbrechen an der Gesellschaft von solcher Grausamkeit und faktischen Bösens verüben, dass dieser sein Recht auf Leben aufgrund der alles überwiegenden Menge an Schuld, verwirkt?
Die Antwort darauf ist für mich ein klares JA. Seien es Serienmörder wie Ted Bundy, Kriegsverbrecher wie in Nürnberg oder Kinderschänder wie aktuell in Münster. Es gibt Straftaten am Menschen und in der Menge die nichtmehr sühnbar sind und bei denen klar ist, dass die endgültige Entfernung aus der Gesellschaft notwendig ist.
2) Sollte der Staat die Macht haben, einen Menschen auf Gerichtsprozess hin töten zu lassen?
Die Antwort hier ist für mich ein klares NEIN, denn ich bin ein Vertreter der möglichst weiten Begrenzung staatlicher Macht und eine nicht revidierbare Handlung wie eine Hinrichtung ist nicht vertretbar.
3) Kann man aufgrund der Irreversibilität der Strafe, einen ökonomisch und zeitlich vertretbaren Prozess mit 100% Sicherheit der Schuld garantieren?
Auch hier ist, wie an vielen Fällen gesehen, die Antwort wohl NEIN.
Daher bin ich am Ende auch gegen die Todesstrafe, aber dieses cholerische Herangehen an die Frage, welches du hier zeigst, ist einer Diskussion dieser Tragweite unwürdig.