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10.000.- Euro Umweltprämie zum Kauf eines E-Autos sind

10.000.- Euro Umweltprämie zum Kauf eines E-Autos sind

  • Ein guter Anreiz, mal eine eProbefahrt zu machen

    Stimmen: 14 24,1%
  • Viel zu wenig, 10.000.- Euro von meinem Steuergeld gönne ich nur Ökofaschisten

    Stimmen: 9 15,5%
  • Ich habe Kohle ohne Ende, was jucken mich 10.000.- Euro

    Stimmen: 10 17,2%
  • Ein Auto muss stinken und Krach machen, davon bringen mich auch 10.000.- Euro Prämie nicht ab!

    Stimmen: 24 41,4%
  • Logo, die 10.000.- Euro lasse ich mir nicht entgehen!

    Stimmen: 3 5,2%

  • Umfrageteilnehmer
    58
OP
Wolfgang Langer

Wolfgang Langer

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Blinder Nachplapperer von Fakes!
Selber denken ist bei dir nicht gegeben.

>>
Allgemein bekannt ist der Spruch „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“. Die Urheberschaft wird oft Hoffmann von Fallersleben zugeschrieben, seit dieser Vers in die Zitatensammlungen von Daniel Sanders (1906) und Richard Zoozmann (1911) aufgenommen wurde. Die dortige Quellenangabe „Polit. Gedichte: Sprüche 17“ ist jedoch nicht nachvollziehbar, und auch sonst ist das Zitat im Werk Hoffmanns nicht festzustellen.

Nah liegt es allerdings, darin eine auf einen Satz verdichtete Paraphrasierung des Liedes Der Denunziant von Max Kegel zu sehen, das 1884 – in der Zeit des Sozialistengesetzes – anonym in der satirischen Zeitschrift Der Wahre Jacob erschienen war und unter anderem folgende Verse enthält:
Verpestet ist ein ganzes Land,
Wo schleicht herum der Denunziant.
[…]
Der Menschheit Schandfleck wird genannt
Der niederträcht’ge Denunziant.[12]
<<

Brav gegooooooooooooooooooogelt ,
aber zum Denunzianten-Proll Manni fällt dir nix ein.

Wundert mich nicht.

---------------------------
Erkläre ihm lieber mal,
dass Mitarbeiter-e-Laden nicht steuerpflichtig ist.
 
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Nüchtern betrachtet

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Brav gegooooooooooooooooooogelt ,
aber zum Denunzianten-Proll Manni fällt dir nix ein.

Wundert mich nicht.

---------------------------
Erkläre ihm lieber mal,
dass Mitarbeiter-e-Laden nicht steuerpflichtig ist.

Mimimimimi!


Erst biste zu dumm um zu wissen, dass das Zitat nicht stimmt.

Dann soll ich übernehmen, für was du zu faul oder zu dumm bist? *lol*
 

MANFREDM

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Brav gegooooooooooooooooooogelt ,
aber zum Denunzianten-Proll Manni fällt dir nix ein.

Wundert mich nicht.

---------------------------
Erkläre ihm lieber mal,
dass Mitarbeiter-e-Laden nicht steuerpflichtig ist.

Gelogen. Beispiele für geldwerte Vorteile

Überlassung des Dienstwagens auch für private Zwecke
Geschenke (auch ein Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk)
Gutscheine (vielfach Benzin, aber auch Kino, Verpflegung in Restaurants auf Dienstreisen)
Essensgeldzuschuss beziehungsweise verbilligtes Kantinenessen
Kindergartenzuschuss
die Ausrichtung von Betriebsfesten auf Kosten des Arbeitgebers
[MENTION=4610]Wolfgang Langer[/MENTION] labert mal wieder dummes Zeug und ist so grottig, dass er Steuerhinterziehung öffentlich macht.
 
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Wolfgang Langer

Wolfgang Langer

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.... Beispiele für geldwerte Vorteile

Überlassung des Dienstwagens auch für private Zwecke
Geschenke (auch ein Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk)
Gutscheine (vielfach Benzin, aber auch Kino, Verpflegung in Restaurants auf Dienstreisen)
Essensgeldzuschuss beziehungsweise verbilligtes Kantinenessen
Kindergartenzuschuss
die Ausrichtung von Betriebsfesten auf Kosten des Arbeitgebers
....

Gelogen, und Bullshit eines prolligen E-Haters.

Das Laden gehört nicht dazu.
 

MANFREDM

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Gelogen, kostenloses Aufladen durch den Arbeitgeber muss als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Gelogen. Beispiele für geldwerte Vorteile

Überlassung des Dienstwagens auch für private Zwecke
Geschenke (auch ein Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk)
Gutscheine (vielfach Benzin, aber auch Kino, Verpflegung in Restaurants auf Dienstreisen)
Essensgeldzuschuss beziehungsweise verbilligtes Kantinenessen
Kindergartenzuschuss
die Ausrichtung von Betriebsfesten auf Kosten des Arbeitgebers

[MENTION=4610]Wolfgang Langer[/MENTION] labert mal wieder dummes Zeug und ist so grottig, dass er Steuerhinterziehung öffentlich macht.
 
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Wolfgang Langer

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Gelogen, kostenloses Aufladen durch den Arbeitgeber muss als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Ungefähr 107.000 Ergebnisse (0,54 Sekunden)

Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei - ebenso wie der geldwerte Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung.



www.handwerksblatt.de › betriebsfuehrung › elektroaut...
... oder ein S-Pedelec kostenlos beim Arbeitgeber auflädt, muss das nicht versteuern. ... Benzin-Fahrzeuge – wird das Aufladen von Elektro-Autos oder S-Pedelecs an ... betriebseigenen Ladestationen in der Regel nicht als geldwerter Vorteil ...

Elektroauto: Der Strom vom Chef ist steuerfrei
www.wiwo.de › Finanzen › Steuern & Recht
23.01.2017 — Wer beim Arbeitgeber Strom zapfen darf, muss diesen Vorteil zum Beispiel nicht versteuern. ... Fahrer von Elektroautos ab diesem Jahr noch mehr Steuervorteile. ... ihr Auto an einer fest installierten Einrichtung im Betrieb aufladen. ... auf den geldwerten Vorteil angewandt werden, wenn der Mitarbeiter die ...

E-Auto auf der Arbeit laden & geldwerten Vorteil nutzen ...
efahrer.chip.de › laden-des-e-autos-beim-arbeitgeber
Auch dann müssen Sie zwar einen geldwerten Vorteil versteuern, wenn Sie ... Bruttolistenpreis von 36000 Euro für einen Elektro-Firmenwagen müssen Sie ... eine Seltenheit, dass Sie Ihr E-Fahrzeug beim Arbeitgeber kostenlos laden können.

Finanzielle Vorteile beim Laden - Steuern, Sonstige ...
vision-mobility.de › news › finanzielle-vorteile-beim-la...
02.04.2019 — Hier muss man unterscheiden zwischen Elektroautos, die als Betriebsfahrzeuge dienen und die ... Auch das Laden von Arbeitnehmer-Pedelecs beim Arbeitgeber ist steuerfrei und wird nicht mehr als geldwerter Vorteil eingestuft. ... Jetzt 2 Ausgaben von VISION mobility im Probe-Abo kostenlos erhalten ».

Laden von Elektroautos - Steuerfrei! | energielösung
www.energieloesung.de › magazin › steuerfreies-laden-...
24.04.2018 — Laden von E-Autos: Seit 2017 ist es möglich, Elektroautos beim ... +49 941 2017700 Kostenloser Versand Expertenberatung, auch nach dem Kauf Kauf ... Das Finanzamt betrachtet diese Art der Vergütung im Prinzip als geldwerten Vorteil, ... Der Arbeitgeber muss sie zudem unentgeltlich beziehungsweise ...

Kabinett beschließt weitere ... - Bundesfinanzministerium
www.bundesfinanzministerium.de › Themen › Steuern
31.07.2019 — Unter Leitung von Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz beschloss das ... können die geleisteten Zuschüsse bzw. der geldwerten Vorteil des ... Das kostenfreie Aufladen des Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im ... Sachbezüge, die der Arbeitgeber kostenlos oder vergünstigt gewährt, sind ...

Elektroauto als Firmenfahrzeug nutzen - net4energy
www.net4energy.com › blog › dienstwagen-wallbox
30.12.2019 — Vorteil: Als Arbeitnehmer wird man durch den geldwerten Profit ... nutzen zu können, muss die Dienstwagen Wallbox vom Arbeitgeber ... bleibt das kostenlose oder verbilligte Aufladen des Dienstwagens vollständig steuerfrei.

Firmenwagen und E-Bike zur Mitarbeiterbindung nutzen
www.fachkraeftesicherer.de › firmenwagen-steuervortei...
20.04.2020 — Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. ...

Wallbox vom Arbeitgeber: Zu Hause laden, Steuern sparen ...
www.firmenauto.de › Recht/Steuer › Ratgeber
22.08.2018 — ... eine Wallbox. Bekommt er die vom Arbeitgeber wird das vom Staat gefördert. ... Der Staat fördert dies durch verschiedene steuerliche Begünstigungen. Dafür gibt es drei ...



qed.


Zu doof zu googln,

aber prollen, hier gelogen, geht immer.
Loser.
 
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Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei - ebenso wie der geldwerte Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung.



www.handwerksblatt.de › betriebsfuehrung › elektroaut...
... oder ein S-Pedelec kostenlos beim Arbeitgeber auflädt, muss das nicht versteuern. ... Benzin-Fahrzeuge – wird das Aufladen von Elektro-Autos oder S-Pedelecs an ... betriebseigenen Ladestationen in der Regel nicht als geldwerter Vorteil ...

1. Kein einziger der angegebenen Links funktioniert.

2. Privates Laden muss versteuert werden.


Hier der Link, welcher auch funktioniert: https://www.pmpg.de/aufladen-von-kl...ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

Steuerfreie Überlassung von Ladevorrichtungen

Nach dem Einkommensteuergesetz fällt beim Arbeitnehmer zudem kein geldwerter Vorteil an, wenn der Arbeitgeber ihm vorübergehend eine betriebliche Ladevorrichtung zur privaten Nutzung überlässt. Befreit ist aber nur der Nutzungsvorteil, nicht jedoch der bezogene Ladestrom. Sofern der Arbeitnehmer an der überlassenen Ladevorrichtung sein privates Elektrofahrzeug auflädt, führt eine Erstattung der Stromkosten durch den Arbeitgeber daher zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

3. Das Verhalten des Users [MENTION=4610]Wolfgang Langer[/MENTION] besteht nur aus Lug und Trug.
 
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Wolfgang Langer

Wolfgang Langer

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...
2. Privates Laden muss versteuert werden....
NEIN,
muss es nicht, hättest du weiter gelesen:

Steuerfreies Aufladen

Kann ein Arbeitnehmer sein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens kostenlos oder verbilligt aufladen, ist dieser Vorteil (lohn-)steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt aber nur, wenn der „Aufladevorteil“ zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Begünstigt ist dann sowohl das Aufladen privater wie auch betrieblicher Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeuge.


Nicht mal googln kann dieser E-Auto-Hater.
Erbärmlicher Loser.
 
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NEIN,
muss es nicht, hättest du weiter gelesen:

Steuerfreies Aufladen

Kann ein Arbeitnehmer sein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens kostenlos oder verbilligt aufladen, ist dieser Vorteil (lohn-)steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt aber nur, wenn der „Aufladevorteil“ zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Begünstigt ist dann sowohl das Aufladen privater wie auch betrieblicher Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeuge.


Nicht mal googln kann dieser E-Auto-Hater.
Erbärmlicher Loser.

Dein Gelaber ist Müll und du lügst. Hier die Erklärung zu § 3 Nr. 46 EStG von einer Webseite für Online-Steuererklärung und die werden es besser wissen als jedenfalls du : https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/a/auslagenersatz-nach-§-3-nr-50-estg/#D063010000004

Der von dieser betrieblichen Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge bezogene Ladestrom fällt nicht unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 46 EStG. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Stromanschluss des ArbG handelt, oder ob der ArbG die Stromkosten des ArbN bezuschusst. Bei privaten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des ArbN stellt die Erstattung der vom ArbN selbst getragenen Stromkosten stpfl. Arbeitslohn dar.

Deine dümmlichen Beschimpfungen zeigen nur deine grenzenlose Unfähigkeit.
 
OP
Wolfgang Langer

Wolfgang Langer

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Dein Gelaber ist Müll und du lügst. ...
...dümmlichen Beschimpfungen... grenzenlose Unfähigkeit....

2.2. Ladestrom für Elektrofahrzeuge

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7.11.2016 (BGBl I 2016, 2498) werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 46 EStG). Danach sind die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom ArbG gewährten Vorteile steuerfrei:

für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des ArbG oder eines verbundenen Unternehmens und

für die dem ArbN zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Unter Nr. 1 begünstigt ist das Aufladen

sowohl privater Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge des ArbN als auch betrieblicher Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge des ArbG, die dem ArbN auch zur privaten Nutzung überlassen werden (sog. Dienstwagen; BMF vom 14.12.2016, BStBl I 2016, 1446, Rz. 11);

an jeder ortsfesten betrieblichen Einrichtung des ArbG oder eines mit dem ArbG verbundenen Unternehmens.


PROLL-Manni hat halt Hater-Leseschwäche.
So kennen wir ihn.
 

Funkelstern

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Wie es scheint, haben auch die BRD-Behörden Zweifel daran, das die Energieversorgung auch in Zukunft stabil bleibt:

Kreise bekommen vom Land Notstromaggregate


Die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein erhalten in dieser Woche jeweils zwei leistungsstarke Notstromaggregate. Damit werde für den Fall eines längeren flächendeckenden Stromausfalls Vorsorge getroffen, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. Die Notstromaggregate sind dafür vorgesehen, jeweils zwei Tankstellen am Laufen zu halten, damit diese den Diesel liefern können, den wiederum wichtige Einrichtungen für deren Notstromaggregate brauchen.

So könnten die im Krisen- und Katastrophenfall erforderlichen Behörden und Einrichtungen des Landes durchgehend handlungsfähig gehalten werden, erläuterte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Nicht zuletzt die größeren Stromausfälle der vergangenen Jahre in den Bereichen Flensburg und Lübeck hätten gezeigt, wie zentral die Sicherung der flächendeckenden Versorgung mit Treibstoff für die Arbeit der Einsatzkräfte und die Bereitstellung von Versorgungsgütern aus Sicht des Bevölkerungsschutzes sei.

Daher finanziere das Innenministerium den Kreisen und kreisfreien Städten in diesem Fall auf freiwilliger Basis die Anschaffung der Notstromaggregate und den Einbau entsprechender Einspeisemöglichkeiten. 1,65 Millionen Euro stünden dafür zur Verfügung.
 
OP
Wolfgang Langer

Wolfgang Langer

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Wie es scheint, haben auch die BRD-Behörden Zweifel daran, das die Energieversorgung auch in Zukunft stabil bleibt:

Kreise bekommen vom Land Notstromaggregate

Das müssen die im Rahmen vom Katastrophenschutz nachweisen.
Normal.


... Der Umstieg von Verbrennungsmotoren auf E-Mobility mit gleichzeitigem Ausstieg aus der Kernenergie ist eine Strategie ins Nichts.

Ein langsamer und technisch machbarer Umstieg im Bereich vom Stromexport-Überschuss.
No prob.
Frag dein EVU,
die bieten dir als Anreiz sogar kostengünstigeren Strom dafür an.


Würden sie nicht machen, wenn es eng wäre!
 

New York

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Das müssen die im Rahmen vom Katastrophenschutz nachweisen.
Normal.




Ein langsamer und technisch machbarer Umstieg im Bereich vom Stromexport-Überschuss.
No prob.
Frag dein EVU,
die bieten dir als Anreiz sogar kostengünstigeren Strom dafür an.


Würden sie nicht machen, wenn es eng wäre!

Stromüberschuss mit Flatterstrom ist nicht relevant. Gesucht ist permanent zur Verfügung stehender Strom bei dieser unsinnigen Energiewende.

BG, New York
 

MANFREDM

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Das müssen die im Rahmen vom Katastrophenschutz nachweisen.
Normal.




Ein langsamer und technisch machbarer Umstieg im Bereich vom Stromexport-Überschuss.
No prob.
Frag dein EVU,
die bieten dir als Anreiz sogar kostengünstigeren Strom dafür an.


Würden sie nicht machen, wenn es eng wäre!

Wenn man sich die Stromproduktion und dort den Importsaldo anschaut, wird man feststellen, dass nur dann importiert wird, wenn Wind wenig und Solar nichts oder wenig liefert.

z.B. im Sommer: https://energy-charts.info/charts/power/chart.htm?l=de&c=DE&week=30

Winter: https://energy-charts.info/charts/power/chart.htm?l=de&c=DE&week=48
 

KurtNabb

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Stromüberschuss mit Flatterstrom ist nicht relevant. Gesucht ist permanent zur Verfügung stehender Strom bei dieser unsinnigen Energiewende.

BG, New York

Korrektur: Nach Bedarf bereitstehender Strom.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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