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Wie prüft man gerichtlich?Ich schon.
Blitzer dürfen nur an Unfallschwerpunkten stehen.
Die Entscheidung ist gerichtlich nachprüfbar.
Ich weiß nur, daß auf den neuen BABs in der ehemaligen DDR (fast?) überall 100/120/130 ist. Also verdammt lange Unfallschwerpunkte. Hunderte von KM. Wem willst Du das weis machen?
Also... Du fährst in der ausgebremsten Zone die angegebene Geschwindichkeit und schaust dann auf Blitzer. Interessant!Normal.
Deshalb schalte ich bei Geschwindigkeitsbegrenzungen den Tempomaten ein.
Und meine TomTom-App gibt einen Warnton aus.
Auch wenn ein blitzer gleich kommt. Psst.
Ich fahre überall die nach meiner Erfahrung mögliche Höchstgeschwindichkeit (z.B An der Alster in HH mal kurz 160. ), die ich reduziere, falls ein fester Blitzer oder die Möglichkeit der mobilen Blitzer bestünde. Ich spiele schon länger mit dem Gedanken, mir für Bullizeiverfolger einen Warner am Rückfenster zu installieren. Immerhin brauchen die auch einen Leitstrahl.
Ich habe mal gehört, daß ein "zu" schnell fahrende Landsleut den Blitzerwagen hinter sich gesehen hat und von 150 auf NULL abgebremst hat, sodaß der Bullizist ihm hinten drauf gefahren ist. Das ist doch mal eine gute Nachricht.
Fazit: Blitzen ist schwerer Raub und dient keinesfalls der Sicherheit!