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Bitte nicht ins Lächerliche ziehen. Gutes Beispiel sind die Vorfälle zur Sylvesternacht in Köln.
Ohne die Sozialen Medien wäre da bis heute überhaupt nichts passiert.
Hier die Erfassungsregeln der PKS 2018. Da wird sich nicht viel geändert haben:
Auszug Punkt: 4.4
"Jede im Rahmen eines Ermittlungsvorganges1 bekannt gewordene rechtswidrige Handlung (Straftat) ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Betroffenen als 1 Fall zu erfassen.
Jede aufgeklärte rechtswidrige Handlung ist als 1 aufgeklärter Fall zu erfassen, unabhängig von der Zahl der
Tatverdächtigen.
Grundsätzlich gilt jedes erneute aktive Ansetzen zu einer weiteren Tatbestandsverwirklichung als eine neue
Handlung (als Handeln gilt auch das Unterlassen, wenn eine rechtliche Handlungspflicht besteht).
Mehrere Rechtsgutverletzungen sind unter der folgenden Voraussetzung zu der Handlung zusammengefasst, die mit der höchsten Strafe bedroht ist (entsprechend 4.4.2):
Die Handlungen sind aus kriminalistischer/kriminologischer Erfahrung in einem Handlungskomplex verbunden."
Ganze Quelle:
Man kann nur die PDF downloaden. Mußt in Google "pks richtlinien 2018" eingeben.
Schöne Richtlinien, die belegen nur leider nicht deine Aussage, dass nur abgeschlossene Ermittlungsverfahren in die Statistik eingehen, eher das Gegenteil.
Nächster Versuch.