Ein Staatsanwalts erlässt keinen Haftbefehl sondern stellt einen Antrag auf einen Haftbefehl beim Richter. Der Richter untersteht nicht der Exekutive.
Dann sprichst du vom Vollstreckungshaftbefehl und suggerierst der normale Haftbefehl werde von Staatsanwälten ausgestellt. Irreführend. Du vereinfachst zu sehr.
Nein, mein Bester. Du interpretierst irgendwelchen Mist in meine Aussagen und versuchst hinterher, mir Deinen Mist in die Schuhe zu schieben.
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So sind beispielsweise Staatsanwälte weisungsgebunden (und zwar an die Exekutive), was dazu führt, dass der Haftbefehl eines deutschen Staatsanwalts im europäischen Ausland bestenfalls noch beschränkte Gültigkeit hat.
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Ich schrieb also weder, dass ein Staatsanwalt einen Haftbefehl erlässt, noch dass er ihn ausstellt. Mit dem ausdrücklichen Verweis auf das europäische Ausland sollte auch für Minderbemittelte der von mir gemeinte Zusammenhang hinreichend klar sein.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/e...hl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/
Außerdem sprach ich nicht von einem Vollstreckungshaftbefehl, wie Du mir unterstellst. Das ist nämlich wieder etwas anders.
Die Regierung stellt die Mehrheit im Parlament. Wer sonst sollte die Gesetze im Parlament verabschieden. Lächerlich.
Lächerlich ist Dein Leseverständnis, sowie Deine Allgemeinbildung, hier besonders zur Theorie und zum Sinn der Gewaltenteilung, des Parlaments und der Bedeutung des freien Mandats.
Die Regierung wird als Exekutive, als ausführende Gewalt, vom Parlament gewählt. Nichts, was mit der Gesetzgebung zu tun hat, ist im Sinne einer einwandfreien Gewaltenteilung von der Regierung zu bearbeiten. Das ist ausschließlich Sache des Parlaments.
Der Sinn dieser Übung ist es, den Abgeordneten schon während des Entwurfs möglichst tiefen Einblick und gutes Verständnis der Gesetzestexte zu erlauben um anschließend gewissenhaft und nur ihrem Gewissen unterworfen den Entwurf zu beschließen und damit zum Gesetz zu machen. Das ist die Aufgabe der Legislative, der gesetzgebenden Gewalt.
An dieser Stelle haben wir auch die gewünschte Entkopplung von den Parteien, was glasklar den Formulierungen zum freien Mandat zu entnehmen ist: Sie (die Abgeordneten) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Wie man in der alltäglichen Praxis sehen kann, interessieren sich unsere Parteien einen Dreck für das Grundgesetz. Realität ist der Fraktionszwang, Realiät ist die Einmischung der Exekutive in die Aufgaben der Legislative, Realität ist ein Geklüngel der etablierten Parteien, das einfach nur zum Kotzen ist. Realität ist leider auch die Gewissenlosigkeit unserer Abgeordneten. Ob die zum Zeitpunkt der Entstehung unseres Grundgesetzes absehbar war oder dem allgemeinen Verfall von Sitte und Moral geschuldet ist, kann ich nicht beurteilen.
Ist eine Meinung von dir und kein Fakt.
Wenn ich sage, das ist ein Fakt, ist es auch einer. Wenn Du zu blöde bist, das zu erkennen, oder zu ungebildet, es zu wissen, ist das eigentlich nicht mein Problem. Weil Du das aber sicherlich wieder nicht einsehen willst:
Hier zeigt sich, dass Legislative und Exekutive mit einander verschränkt sind. Deswegen spricht man von "Gewaltenverschränkung".
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/181805/gewaltenverschraenkung
Die Einsichten und das Wollen der Verfassungsgeber wurden von der deutschen Politik ignoriert. Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung wurden nicht auf „verschiedene, einander gleichgeordnete Träger“ übertragen. Die Organisationsstrukturen des kaiserlichen Obrigkeitsstaates blieben – verstärkt durch Zuschnitte der deutschen Justizorganisation auf den nationalsozialistischen Führerstaat – bis heute erhalten. Die neue Gewaltenteilung des Grundgesetzes steht nur auf dem Papier. Ihre praktische Umsetzung durch die Neugestaltung des Staatsaufbaus hat bis heute nicht stattgefunden.
Als Instrument zur Erklärung und Rechtfertigung dieses Verfassungsdefizits wird vielfach der Begriff „Gewaltenverschränkung“ verwendet. Er beschreibt indes keine Verfassungsziele (wie die Gewaltenteilung) und sagt nichts über das Maß der Zielerreichung aus. Das Wort „Gewaltenverschränkung“ beschreibt nur den vorgefundenen Zustand einer Machtverteilung. Jeder Staat ist irgendwie gewaltenverschränkt.
https://www.gewaltenteilung.de/
Es lohnt sich, vor allem dem letzten Link zu folgen, die Erläuterungen sind wichtig.
Wenn du wissen willst, ob Deutschland ein Rechtsstaat ist dann schau mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/World_Justice_Project
Wir sind auf Platz 6 von 30 Ländern.
Hier auf Platz 9 von 131 (
https://worldjusticeproject.org/sites/default/files/documents/RoLI_Final-Digital_0.pdf)
Selbst mit der teilweise berechtigten Kritik kannst du nicht unseren sehr gut funktionierenden Rechtsstaat diskreditieren. Du vereinfachst zu sehr.
Im Gegensatz zu Dir vereinfache ich natürlich nicht, und ich verlasse mich auch nicht auf die Untersuchung irgendwelcher Amis. Statt dessen befasste ich mich selbst intensiv mit den Grundlagen, und deshalb verstehe ich sie auch.