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    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Ministerpräsident Kemmerich

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

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#736 Schwachsinn , später outest du dich als bekennender CDU -Wähler , darauf bezogen sich meine Fragen , die zu beantworten dir sichtlich der Charakter oder die Argumente fehlen !

Wo habe ich mich als CDU-Wähler geoutet? Wieso weißt du mehr als ich?

Ist ja schön, dass Du den angesprochenen Beitrag jetzt gelesen hast. Nun musst Du nur noch die Beiträge lesen, auf die sich meine Beitäge beziehen und dann das Gelesene verstehen.
 

KurtNabb

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Vielleicht solltest Du Deinen offenbar sehr strapazierten Nerven eine Behandlung angedeihen lassen. Auf diesem Gebiet gibt es heute doch tüchtige Therapeuten, vielleicht können sie ja etwas für Dich tun. Es hätte vermutlich noch den nicht zu unterschätzenden Nebeneffekt, dass Du den Realitäten wieder etwas besser ins Auge sehen könntest und Dich nicht mehr von faschistisch orientierten Parolenschwingern stressen lassen müsstest!
Würde nicht zuletzt auch Deinem Blutdruck und somit Deiner Gesundheit gut tun.

Freiwillig lasse ich mich nicht sedieren.
 

BinMalWeg

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Wissenschaft folgt einer Wissenschaftstheorie, genau um politisch gewünschte Ergebnisse zu vermeiden, sie sammelt stets nur vorläufige Erkenntnisse, die beständig zur Disposition stehen. Die Verkündung endgültiger Wahrheiten ist Sache der Religion, nicht die der Wissenschaft. Schon gar nicht, wenn Modellvorstellungen seit Jahrzehnten nicht eintreffen und kontinuierlich korrigiert werden. Ein vorgeschaltetes politisches Gremium wie der IPCC ist der Tod freier Forschung und rangiert etwa funktional in der Liga des katholischen Katechismus, der über die Auslegung des Glaubens wacht.

Na gut, dann Forschen die Forscher in Zukunft halt um des forschens Willen, da die Ergebnisse ja in deiner Weltvorstellung nicht mehr verwendet werden dürfen.

Was deine Modellvorstellungen angeht so begehst du den Fehler Annahmen und Wahrscheinlichkeiten als unumstößliche Fakten wahrzunehmen.

Zum einen werden die Modelle durch neue Erkenntnisse Änderungen unterworfen, zum anderen gibt es ja auch Änderungen an den Vorraussetzungen.

Außer bei dir natürlich, da ist jede Vorhersage eine Fakt der eintreffen wird, deswegen beschwerst du dich auch jedesmal über Wettervorhersage und glaubst lieber jemanden der dir auf gleicher Basis erklärt dass die Vorhersagen alle falsch sein müssen.
 

BinMalWeg

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KLARTEXT - Thüringen deckt große Lüge auf

https://www.youtube.com/watch?v=Bf_Ep92JIzM

NEUWAHLEN: AfD will den Favoriten Ramelow genauso ins Amt wählen wie Kemmerich




*LOL* Unglaublich
https://www.youtube.com/watch?v=zCJ36Mu9Dlc

Und damit gegen ihr wichtigstes Wahlversprechen verstoßen.

Und das wo die AfD doch immer hält was sie verspricht ... Zumindest wenn man ihren Anhängern glauben darf die auch diesen Vorgang sicher wieder schön beten werden.
 

BinMalWeg

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Ohne Zeter und Mordio wird das nicht gehen, wie man ja auch hier bei den AfD Wählern sieht.
Um mich geht es dabei übrigens nicht. Ich will nur soviele Menschen anfüttern um Abschiebungen durchzuführen.

Ich will Gerechtigkeit, ja auch für den Normalbürger,aber vor allem für legale Migranten und die braven im Slum.Das geht nur mit Massenabschiebungen,industriell.

Du hast nur noch nie klar gemacht wohin mit denen und das auch noch im Einklang mit dem Völkerrecht.

Wobei das Völkerrecht ist dir wahrscheinlich egal. Wenn du schon "Industrielle Lösungen" forderst ....

Hatten wir auch schonmal.
 

Sumsina

Zicken Sumse
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Und damit gegen ihr wichtigstes Wahlversprechen verstoßen.

Und das wo die AfD doch immer hält was sie verspricht ... Zumindest wenn man ihren Anhängern glauben darf die auch diesen Vorgang sicher wieder schön beten werden.

Im Gegensatz zu deinen verlogenen Linken. Die können nur die Klappe aufreißen. Wie fühlst du dich so als Anti-Demokrat? Ich denke du fühlst dich richtig gut in der Verbrecherrolle, wie der ganze andere Dreckshaufen dieser Partei.
 

denmarkisbetter

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Du hast nur noch nie klar gemacht wohin mit denen und das auch noch im Einklang mit dem Völkerrecht.

Wobei das Völkerrecht ist dir wahrscheinlich egal. Wenn du schon "Industrielle Lösungen" forderst ....

Hatten wir auch schonmal.

Nach Nigeria und vor allem in dutzende schwarzafrikanische friedliche Herkunftsstaaten.

Und mit dem Flugzeug.Massenhaft. Dafür AfD.
 

BinMalWeg

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Wieso? Wenn die AfD Ramelow wählt, dann darf er nach seinen eigenen Auffassung nicht MP werden. Und die AfD hat das Wahlversprechen eingelöst. Sie wählt ihn, damit er nicht gewählt werden kann. So absurd ist jetzt die Situation und deshalb sage ich immer wieder: ALLE die gewählt werden von der Bevölkerung muss man ernst nehmen, akzeptieren, mit denen reden. Man schließt niemanden aus, sondern man muss diejenigen, die man nicht will, politisch bekämpfen mit rechtsstaatlichen und demokratischen Spielregeln. Bricht man mit diesem Grundsatz, kommt man früher oder später in Teufels Küche und demontiert die Demokratie und radikalisiert das Volk. Emotionen weg, professionell und rational denken wäre jetzt das Gebot der Stunde.

BG, New York

Danke danke danke

Damit kann ich ja dann die Beweisaufnahme für das Schönbeten schon abschließen....
 

Mino

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Woher weiß man mit welchen Stimmen er gewählt wurde? Die Wahlzettel werden doch anonym abgegeben. Ganz davon ist das völlig irrelevant.

BG, New York

Im Linksstaat ist das eben nicht irrelevant für die sich an die Macht klammernden Diktatoren ( auch wenn die eigentlich mindestens im Gefängnis sitzen müssten. In Thüringen müsste gar die ganze regierende, den Ministerpräsidenten stellende Partei geschlossen im Gefängnis sitzen )

Klar hat der Kandidat der sogenannten FDP die Stimmen der AfD erhalten, klar ist aber auch dass sich das a) in einer angeblich geheimen, angeblich "demokratischen" Wahl nicht nachweisen lässt. Und b) in einer angeblich "demokratischen" Wahl wie du schon sagtest irrelevant wäre....wie gesagt wäre

Hier sieht das im linken Verständnis freilich anders aus. Die Faschisten die behaupten die Faschisten würden auf der anderen Seite sitzen, bekommen ihre faschistischen Befehle von der Oberfaschistin aus Berlin. Das "Argument" wird dann mittels dazugehöriger faschistischer Medien und der faschistischen Knüppeltruppe namens Atifa noch etwas "sauberer herausgearbeitet"....und fertig hat sich das....

...alles in allem keine Überraschung
 

Mino

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Ich bin auch ein Liberaler. Und es wäre ein Unding für einen Liberalen und einen Demokraten einen Ministerpräsidenten zu wählen, welche einer linksfaschistischen Partei angehört anstatt einen Liberalen zu wählen, der sich nie etwas zu schulden hat kommen lassen. Sehr merkwürdige Kommentare lese ich da in den Medien. Offenbar ist Berlin unterwandert von Antidemokraten und unglaublich überheblichen Gestalten, die glauben bei Wahlen wären Freibriefe verteilt und nicht ein Auftrag vom Volk. Aber eben, der Faschismus kommt auf leisen Sohlen.

BG, New York

Die FDP ist allerdings keine liberale Partei....
 

Mino

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Es ist grottenschlechtes Entrüstungstheater ^^
Einige schreien nun wohl schon nach Neu-Wahlen, ohne die eigentliche Gefahr dabei zu beachten,
"AfD" nicht bei 23,4%, sondern eventuell bei über 30% (falls bei den Wahlen nicht gemauschelt wird °^)....und was dann?*g

Ich würde mich bei möglichen Neuwahlen nicht auf ein gleiches oder gar deutlich besseres Ergebnis der AfD verlassen. Der Sumpf der Manipulation und Propaganda ist auch in Thüringen beinahe übermächtig.

Das die Wahlen direkt und indirekt manipuliert werden ist klar. Das sie gefälscht werden ebenfalls. Die größte Manipulation ist freilich die ideologisch/mediale. Dann noch ein paar vermeintliche Skandale gestreut ( Gauland Steuer, Höcke wird selbst von seiner eignenen Fraktion links liegen gelassen ect. ). Nazis, Rechte, Faschisten, Nationalisten usw. sind die Mitglieder der AfD ja sowieso....
Diese linsfaschistische Propagandamauer mit 30% zu zerschlagen ist wohl unrealistisch...freilich aber möglich. Der sogenannte "Osten", speziell Thüringen ist nicht so aufgewacht wie gerne angenommen. Die Wahlergebnise der SED sprechen für sich.
 

schelm65

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Schade dass dir Artikel 1 GG so wenig wert ist ....

Schade dass du immer festlegen musst wie dein Gegenüber zu sein hat, eine Vermutung reicht nicht du musst festlegen und alles was dir wiederspricht tust als argumentationsloses Geschwafel ab.

Wirklich schade.

Bist du irgendwie eingeschränkt im Kopf, so dass du nicht in der Lage bist den stringentenText zur Heimat geistig zu erfassen und adäquat zu beantworten ? Was stimmt mit dir nicht ?!
 

schelm65

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Du reitest aber immer noch auf dem angeblich Rechtsbruch herum als Merkel die Flüchtlinge aus Ungarn geholt hat.

Das ist der Punkt. Das sie zum späteren Zeitpunkt fragliche Entscheidungen getroffen hat steht gar nicht zur Diskussion, wobei du auch hier gerne alle Entwicklungen am Rand ignorierst, weil du ja Merkel als Alleinschuldige brauchst um dich daran zu reiben.

Und genau an der Stelle wirfst du dann anderen Ignoranz vor, weil du dich auf ein einzelnes Ereignis festgelegt hast was inzwischen ebenfalls mehrfach wiederlegt würde.

Die erste Entscheidung die du immer anführst war kein Rechtsbruch, spätere durchaus, im Gegensatz zu so manch anderem der auf die Rechtsbrüche hinweist hast du das nur noch nicht verstanden.

Irrtum, auch die 1. Entscheidung war ein Rechtsbruch. Das Abkommen von Dublin lässt ein Selbsteintrittsrecht natürlich zu, allerdings wurde es instrumentalisiert, es ist für einen völlig anderen Kontext angedacht. Es bezieht sich auf tatsächliche, dem Wortsinn nach gemeinte Ausnahmen außerhalb der Zuständigkeit für das jeweilige Asylverfahren. Das wurde dir auch schon an Hand eines Beispiels erklärt. Ich wiederhole es :

Prinzipiell nach Dublin ist der EU - Staat zuständig, dessen Boden der Antragsteller zuerst betritt. Angenommen, vor Jahren flüchtete ein Teil von dessen Familie über andere Wege in einen anderen EU - Staat und der Antragsteller möchte nun verständlicherweise zu seiner Familie in diesen Staat und dort Asyl beantragen, dann kann der eigentlich nicht zuständige Staat großzügigerweise das Asylverfahren durchführen ( Selbsteintrittsrecht )

Genau DAFÜR ist der Selbsteintritt gedacht, nicht als Instrument, um eine bereits Anfang (!) 2015 vom Bundesinnenministerium prognostizierte Zahl von 800 000 Flüchtlingen im Laufe des Jahres zu rechtfertigen. Ihr Rechtsverdreher und Framer gebt es nie auf, oder ?
 

Roquette

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Irrtum, auch die 1. Entscheidung war ein Rechtsbruch. Das Abkommen von Dublin lässt ein Selbsteintrittsrecht natürlich zu, allerdings wurde es instrumentalisiert, es ist für einen völlig anderen Kontext angedacht. Es bezieht sich auf tatsächliche, dem Wortsinn nach gemeinte Ausnahmen außerhalb der Zuständigkeit für das jeweilige Asylverfahren. Das wurde dir auch schon an Hand eines Beispiels erklärt. Ich wiederhole es :

Prinzipiell nach Dublin ist der EU - Staat zuständig, dessen Boden der Antragsteller zuerst betritt. Angenommen, vor Jahren flüchtete ein Teil von dessen Familie über andere Wege in einen anderen EU - Staat und der Antragsteller möchte nun verständlicherweise zu seiner Familie in diesen Staat und dort Asyl beantragen, dann kann der eigentlich nicht zuständige Staat großzügigerweise das Asylverfahren durchführen ( Selbsteintrittsrecht )

Genau DAFÜR ist der Selbsteintritt gedacht, nicht als Instrument, um eine bereits Anfang (!) 2015 vom Bundesinnenministerium prognostizierte Zahl von 800 000 Flüchtlingen im Laufe des Jahres zu rechtfertigen. Ihr Rechtsverdreher und Framer gebt es nie auf, oder ?

0.
Asyl ist illegal / ERHEBLICHE Rechtsverstöße der Bundesregierung / Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:

Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.

Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.

https://www.youtube.com/watch?v=qFnIut4b1Fo

Weiter Rupert Scholz, Staatsrechtler, CDU-Mitglied, Ex-Verteidigungsminister:

»Wer die Grenzen eines Staates in der Form öffnet; wer die Grenzen aufgibt, gibt das Staatsgebiet auf. Wer ein Staatsgebiet aufgibt, gibt den Staat auf«

»Wir praktizieren dieses rechtswidrige Verfahren immer noch und immer weiter und kein Mensch im Parlament regt sich darüber auf – mit Ausnahme der AfD«

https://www.freiewelt.net/nachricht...rnden-verfassungsbruch-unter-merkel-10079432/

1.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat massive Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis geübt.

Es sei etwa beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten deutsches und europäisches Recht „über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden und wird noch immer nicht durchgesetzt“. Noch immer sei „in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen“, so der ehemalige Gerichtspräsident.

„Eine Grenzschließung steht gar nicht zur Diskussion. Aber Personen, die ersichtlich keinen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz in Deutschland haben, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, ist nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich die Einreise zu verweigern.“ Wer dennoch Einreisen ermöglichen wolle, müsse „das Gesetz ändern. Aber das tut man nicht, man ignoriert es einfach.“

2.
Ex-Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.

3.
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:

„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“

4.
Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.

5.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom vergangenen Jahr stellt fest:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit anderthalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

6.
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, geht noch weiter und argumentiert nicht nur formal, sondern auch inhaltlich in seinem „Angriff auf Merkel: ‚Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen'“. Er meint:

„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]

„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.

11.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ In Deutschland bestehe vor allem ein „Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.

12.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: „Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“

13.
Staatsrechtler Prof. Karl A. Schachtschneider in seiner Verfassungsbeschwerde vom 30. Januar 2016:

„Nicht nur die Zulassung der illegalen Einreise von Fremden entgegen den Gesetzen und entgegen dem Grundgesetz verletzt die Verfassungsidentität und die Souveränität der Bürger im Kern, sondern auch die Zuerkennung von Aufenthaltsrechten, insbesondere dem Flüchtlingsstatus, ohne hinreichende Prüfung.
 
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Merkel bricht geltendes Gesetz - und die Kirche spendet Beifall

Beide Deutungen erlaubt ein Gedanke, mit dem Kardinal Marx in die Öffentlichkeit trat. Es ist ein Gedanke, der seine historischen wie theologischen Abgründe hat. Angesprochen auf die Entscheidung der Bundeskanzlerin vom 4. September, Flüchtlinge und Asylbewerber aus Ungarn über Österreich ungehindert einreisen zu lassen, lobte Marx gegenüber dem „Münchner Merkur“ Angela Merkel hierfür ausdrücklich.
Die Kanzlerin habe „sich sogar über das Gesetz hinweggesetzt. Das gehört auch zur politischen Führung!“ Und setzte hinzu: „Es gibt Situationen, wo man handeln muss, um nicht langfristig die Identität Europas zu beschädigen.“
Durfte Angela Merkel, darf die „politische Führung“ sich jenseits von Recht und Verfassung stellen, wenn die „Identität Europas“ auf dem Spiel steht?
https://www.focus.de/politik/deutsc...nd-die-kirche-spendet-beifall_id_5012169.html

Beim Asylrecht versagt die Bundeskanzlerin auf voller Linie
Jörg Hubert Meuthen7.05.2019Gesellschaft & Kultur, Medien, Politik
Für alle, die auf dem Landweg zu uns kommen (und das ist die überwältigende Mehrheit der Asylbewerber!), ist das Asylrecht seit 1993 abgeschafft. Eine Feststellung von ungeheurer Tragweite, bedenkt man das Ausmaß der von Merkel achselzuckend hingenommenen illegalen Einwanderung in unser Vaterland, beklagt Jörg Meuthen auf Facebook.
Und zwar genau genommen das geltende Verfassungsrecht, nämlich Artikel 16a unseres Grundgesetzes. Dieser wurde 1993 mit doppelter Zweidrittelmehrheit in unserer Verfassung verankert, um den damals schon hunderttausendfach zu beklagenden Missbrauch des Asylrechts durch Armutsmigranten aus aller Herren Länder endlich in den Griff zu bekommen.
Allein: Dieser nach zähem Ringen aller Parteien ins Grundgesetz geschriebene Artikel interessiert die Merkel-Regierung schlicht nicht.
https://www.theeuropean.de/joerg-hubert-meuthen/15740-merkel-regierung-bricht-recht

AfD: Merkel bricht in der Flüchtlingsfrage alle Gesetze
https://www.epochtimes.de/deutschla...-fluechtlingsfrage-alle-gesetze-a1267495.html

Trump nannte Merkel „geisteskrank“
Einst bezeichnete Donald Trump Angela Merkel als „größte Führerin der heutigen Welt“. Aber seit Angela Merkel die deutschen Grenzen für Flüchtlinge öffnete, hat der US-Präsident nur noch Beschimpfungen für die Kanzlerin übrig.
Im September desselben Jahres nannte Trump Merkel „wahnsinnig“. Im Dezember als das TIME Magazine Angela Merkel zur Person des Jahre 2015 wählte, sagte Trump, dass die CDU-Politikerin Deutschland „ruiniert“ habe. Nach den Anschlägen in Würzburg und Ansbach behauptete der Republikaner gar, dass Deutschland selbst schuld an den Attentaten sei. Zuletzt sagte Trump im Januar 2017: „Ich denke, dass Merkel einen sehr katastrophalen Fehler gemacht hat, und das war, dass sie diese ganzen Illegalen reingelassen hat.“
https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Trump-nannte-Merkel-geisteskrank

Das Grundgesetz wurde schon erstaunlich oft geändert
Obwohl die Hürden für Änderungen groß sind, wurden viele Artikel des Grundgesetzes umgeschrieben. Das erklärt auch den Unterschied zwischen klaren Formulierungen und kompliziertem Juristendeutsch.
Ergänzt werden durfte und darf dieser Artikel aber. Das geschah zum ersten Mal 1968: Im Zuge der Regelung denkbarer Notstandssituationen wurde ein vierter Absatz hinzugefügt, der das Recht von Bürgern zum Widerstand beschrieb: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

https://www.welt.de/geschichte/article193860219/Grundgesetz-So-viele-Aenderungen-gab-es-bereits.html

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Es wurde zur erfolgreichsten Verfassung in der deutschen Geschichte. Ein Videokommentar von Sven Felix Kellerhoff, leitender Redakteur für Zeit- und Kulturgeschichte der WELT.
Durch den Einigungsvertrag wurde das Grundgesetz etwa in der Präambel oder Artikel 146 verändert. Das Grundgesetz ist seit der Ausfertigung am 23. Mai 1949 rund 60 Mal geändert worden.

Art 20. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Findest du das normal?

ZITAT:
"Art 20. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Das ist vorsätzlich vom Staatssystem dem Volk gegenüber > gelogen < ! ALS DIKTATUR - darf die Bundesrepublik Deutschland das dem Volk gegenüber !

Die Bundesrepublik ist weder demokratisch - noch sozial !

Sie ist dem Handeln nach eine " Finanz-Zwangsabgaben-Volks-Enteignungs-DIKTATUR " unter Strafandrohung dem Volk gegenüber !

Die Staatsgewalt geht nicht vom Volke aus, sondern von dem jeweiligen BUNDESKANZLER ! über die Ministerien, Organe der Gesetzgebung,
und staatliche Organe - zur Durchsetzung der STAATS-Gewalt gegenüber dem VOLK !

Dem Kanzler, dessen EID - ein vorsätzlicher MEIN-EID dem Volk gegenüber ist, ist schon im Grundgesetz - von der Strafverfolgung freigesprochen worden !

Solche staatliche Volksverdummung funktioniert nur unter DIKTATUREN -

die sich auf die Volks-Indoktrination durch die Medien berufen können.
 

New York

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Asyl ist illegal / ERHEBLICHE Rechtsverstöße der Bundesregierung / Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:

Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.

Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.

https://www.youtube.com/watch?v=qFnIut4b1Fo

Weiter Rupert Scholz, Staatsrechtler, CDU-Mitglied, Ex-Verteidigungsminister:

»Wer die Grenzen eines Staates in der Form öffnet; wer die Grenzen aufgibt, gibt das Staatsgebiet auf. Wer ein Staatsgebiet aufgibt, gibt den Staat auf«

»Wir praktizieren dieses rechtswidrige Verfahren immer noch und immer weiter und kein Mensch im Parlament regt sich darüber auf – mit Ausnahme der AfD«

https://www.freiewelt.net/nachricht...rnden-verfassungsbruch-unter-merkel-10079432/

1.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat massive Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis geübt.

Es sei etwa beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten deutsches und europäisches Recht „über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden und wird noch immer nicht durchgesetzt“. Noch immer sei „in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen“, so der ehemalige Gerichtspräsident.

„Eine Grenzschließung steht gar nicht zur Diskussion. Aber Personen, die ersichtlich keinen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz in Deutschland haben, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, ist nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich die Einreise zu verweigern.“ Wer dennoch Einreisen ermöglichen wolle, müsse „das Gesetz ändern. Aber das tut man nicht, man ignoriert es einfach.“

2.
Ex-Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.

3.
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:

„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“

4.
Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.

5.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom vergangenen Jahr stellt fest:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit anderthalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

6.
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, geht noch weiter und argumentiert nicht nur formal, sondern auch inhaltlich in seinem „Angriff auf Merkel: ‚Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen'“. Er meint:

„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]

„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.

11.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ In Deutschland bestehe vor allem ein „Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.

12.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: „Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“

13.
Staatsrechtler Prof. Karl A. Schachtschneider in seiner Verfassungsbeschwerde vom 30. Januar 2016:

„Nicht nur die Zulassung der illegalen Einreise von Fremden entgegen den Gesetzen und entgegen dem Grundgesetz verletzt die Verfassungsidentität und die Souveränität der Bürger im Kern, sondern auch die Zuerkennung von Aufenthaltsrechten, insbesondere dem Flüchtlingsstatus, ohne hinreichende Prüfung.

Die Rechtslage ist völlig klar. Dies wird vom Innenminister auch nicht bestritten. Im Gegenteil, er selber redete ja vom Unrechtsstaat. Da ihm aber die Parteiräson wichtiger ist als Rechtsstaat, amtet er ungeniert weiter. Der Verfassungsschutz greift nicht ein, weil der Verfassungsschutz dem Innenminister untersteht. Hallo Gewaltenteilung?

Man muss sich dies einmal geben! Man kann Seehofer somit getrost einen Faschisten und Rechtsbrecher nennen. Es beruht auf überprüfbaren Tatsachengrundlagen. Deutschland ist keine richtige Demokratie.

BG, New York
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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