- Registriert
- 23 Jul 2012
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 11
- Punkte Reaktionen
- 0
- Punkte
- 0
- Geschlecht
- --
Bundeswehreinsätze im Inland
In den letzten beiden Jahren hat sich im Bundeswehrressort einiges verändert.
Diese Veränderungen sollten mit immer mehr Skepsis besehen werden.
Nach der Abstellung der Wehrpflicht gibt es in Deutschland eine Berufsarmee. Das bedeutet, die bundeswerhlichen Aktivitäten entziehen sich dem öfftenlichen Auge und werden von einem kleinen Gremium des Bundestags gelenkt.
Man merkt die öffentliche Kontrolle des Militärs, welche seit dem 2. Weltkrieg so dringend scheint, wird entzogen.
Nun hat auch noch der zweite Senat des Verfassungsgerichts einer früheren Entscheidung des 1. Senats widersprochen und hat der Bundeswehr Einsätze im Landesinneren auch mit waffentechnischen Mitteln die nur dem Militär zur Verfügung stehen erlaubt. Der so lange gehegte Satz "Wahre den Anfängen" mit dem die Operationsmöglichkeiten der Bundeswehr eingeschränkt waren gibt es nicht mehr.
Wie kann das Verfassungsgericht nach seiner Geschichte und dem Missbrauch des Militärs in den arabischen Ländern gegen die Bevölkerung eine solche Entscheidung treffen. Zumal diese Entscheidung eigentlich gar nicht dem Entscheidungsraum des Verfasssungsgerichts obliegt, sondern dem Bundestag. Denn im GG steht eindeutig, die innere Sicherheit obliegt ausschließlich der Polizei. Eiglentlich könnte der Bundestag nur mit einer zweidrittel Mehrheit eine solche Grundgesetzänderung tätigen und da der Bundestag eine solchen Antrag vor zwei Jahren ablehnte ist es eine anmaßende Entscheidung des 2. Senats.
In diesem Fall sollten die Machtbefugnisse des Verfassungsgerichts, trotz seines guten Rufes noch einmal überdacht werden.
In den letzten beiden Jahren hat sich im Bundeswehrressort einiges verändert.
Diese Veränderungen sollten mit immer mehr Skepsis besehen werden.
Nach der Abstellung der Wehrpflicht gibt es in Deutschland eine Berufsarmee. Das bedeutet, die bundeswerhlichen Aktivitäten entziehen sich dem öfftenlichen Auge und werden von einem kleinen Gremium des Bundestags gelenkt.
Man merkt die öffentliche Kontrolle des Militärs, welche seit dem 2. Weltkrieg so dringend scheint, wird entzogen.
Nun hat auch noch der zweite Senat des Verfassungsgerichts einer früheren Entscheidung des 1. Senats widersprochen und hat der Bundeswehr Einsätze im Landesinneren auch mit waffentechnischen Mitteln die nur dem Militär zur Verfügung stehen erlaubt. Der so lange gehegte Satz "Wahre den Anfängen" mit dem die Operationsmöglichkeiten der Bundeswehr eingeschränkt waren gibt es nicht mehr.
Wie kann das Verfassungsgericht nach seiner Geschichte und dem Missbrauch des Militärs in den arabischen Ländern gegen die Bevölkerung eine solche Entscheidung treffen. Zumal diese Entscheidung eigentlich gar nicht dem Entscheidungsraum des Verfasssungsgerichts obliegt, sondern dem Bundestag. Denn im GG steht eindeutig, die innere Sicherheit obliegt ausschließlich der Polizei. Eiglentlich könnte der Bundestag nur mit einer zweidrittel Mehrheit eine solche Grundgesetzänderung tätigen und da der Bundestag eine solchen Antrag vor zwei Jahren ablehnte ist es eine anmaßende Entscheidung des 2. Senats.
In diesem Fall sollten die Machtbefugnisse des Verfassungsgerichts, trotz seines guten Rufes noch einmal überdacht werden.