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Gelöschtes Mitglied 2801
[COLOR="#008080"]Wirklich hart war es für das ermordete Kind. Deine Vorstellung von " hart " macht sprachlos.[/COLOR]
Mal mit dem natürlich kleinen aber feinen Unterschied, dass das Kind lebt.
[COLOR="#008080"]Wirklich hart war es für das ermordete Kind. Deine Vorstellung von " hart " macht sprachlos.[/COLOR]
Wir sind nunmal zum Glück eine individualistische Gesellschaft. .
Mal mit dem natürlich kleinen aber feinen Unterschied, dass das Kind lebt.
[COLOR="#008080"]Achso. Na dann war es bestimmt nur Spass. Man sollte den Traumatisierten seine Sozialstunden in einem Kindergarten ableisten lassen....
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Nein, aber es ist in der deutschen Rechtsprechung durchaus üblich, dass der Versuch milder beestraft wird als die Vollendung.
Solange es darum ginge, auch einen Bürger unseres Staates, der sich an einem Kind vergreift, sei es um es zu töten oder zu missbrauchen, bin ich fürs gleiche Strafmaß.Aber in westlichen Gesellschaften sind Menschen vor dem Gesetz gleich, egal ob Ausländer oder Bürger.
Merkel-Fachkraft
Psychologin bescheinigte ihm traumatisierende Erfahrungen ...
das war doch eh klar ...
Passau – Weil ihm 124 Euro vom Jobcenter gestrichen wurden, sollte der Sohn (11) seiner Flüchtlingshelferin sterben.
Die Mutter seines Opfers hatte Abdulrahman M. immer wieder bei Anträgen und Behördengängen geholfen ...
Gutmensch der nicht hören will muss fühlen ... min. 1 Meter Abstand ... und nicht nach Hause holen ...
wie dumm kann ein Mensch sein ?
Sie hätte ein Nackt-Video von ihm gesehen, behauptete er im Prozess. „ ...
es geht nicht, dass eine Frau einen Muslim nackt sieht, das muss mit dem Tod bestraft werden“, sagte er.
ja ok ... das ist sein Glaube und sein Ding ...muss ich so was nach Deutschland dann einladen ???:kopfkratz:
.“ Das Opfer11 Jahre leidet bis heute unter psychischen Folgen.
Der arme Junge kann die Schule kaum besuchen, nicht mehr Fußball spielen...
wieder ein kleines unschuldiges Leben durch eine verblödete Merkel-Fachkraft zerstört
... es hört nicht auf ... Danke GROKO ... die Rache kommt mit der Wahl ...
https://www.bild.de/news/2019/news/...en-haft-fuer-messerstecher-62676820.bild.html
Als Vater würde ich keine Kosten und Mühen scheuen so einem im Knast die Hölle zu bereiten ...
Ein Dankeschön an die Christen die uns regieren !
das sind keine christen,wenn sie die feinde des christentum ins land lassen
ich glaube nicht das der kleine Junge noch etwas mit seinem Leben anfangen kann ...
jede Nacht sieht der sicher Batschacken mit Messer an seinem Bett > „Stirb, stirb, stirb.“ ....
das Vieh hat ihm erst die Kehle aufgeschlitzt ...
leck fett ...die sind so was von kaputt ...so was kann man / darf man nicht in ein zivilisiertes Land holen ...
warum gibt es bei denen die Todesstrafe ? weil sie sonst mit den Blödmännern nicht klar kommen ...
ist mehr als logisch ...
die Ausreden sind auch so was von knüppel-dumm ...weil seine Mutter ihn nackt gesehen hat ...
Verschiedens gibt es hier zu entpacken:
1) Unser Rechtssystem ist nicht allein auf den Gedanken der Vergeltung gegründet sondern auch der Resozialisation und der Idee der 2. Chance. Deswegen kann das potenzielle Leid, wir können nicht wissen inwiefern sich das Kind erholt, nicht als alleinig ausschlaggebend für ein Strafmaß gewertet werden.
2) Wir sind in einer individualistischen Gesellschaft und ich bin mir zu 100% sicher dass auch du als Individuum behandelt werden möchtest. In dem Fall muss das dann aber auch Dritten gewährt werden, denn sonst gibt es kein wirklich gutes Argument dafür, dich als solches zu behandeln.
3) Ob das tatsächlichen eine Ausrede ist, hängt sehr stark von einem möglichen Wahn oder einer assoziierten Störung ab. Religiöser Wahn ist nicht umsonst ein eigenständig beschriebenes Symptom und auch in christlichen Kulturkreisen sehr weit verbreitet. Darunter fallen auch oft Mordversuche an Verwandten, Kindern... weil plötzliche dämonische Inbesitznahme oder ähnlliches vermutet wird.
Solange es darum ginge, auch einen Bürger unseres Staates, der sich an einem Kind vergreift, sei es um es zu töten oder zu missbrauchen, bin ich fürs gleiche Strafmaß.
Das mit dem Video hat bestimmt der Anwalt als Schutzbehauptung in Richtung psychischer "Entlastung" gedreht. Die Richter habens nicht geglaubt (deshalb das Strafmaß) aber trotzdem offiziell gewürdigt, um diesen Berufungsgrund auszuschließen.
Meine Kritik bleibt: 7 Jahre bei guter Führung vielleicht frühere Entlassung hat eine Gesellschaft nicht zu erdulden, wenn es sich um einen brutalen Kinderschlächter handelt. So was gehört endgültig versenkt.
zu 1)
menschen können schon wegen viel weniger lebenslang alpträume bekommen
ich hab selber solche fälle erlebt
zu 2 ein derartig auftretendes individuum hat jegliche rechte verloren und sollte aus der gesellschaft für immer entfern werden
zu 39
liegen diese störungen einmal vor sind sie aus dem gehirn nur schwer wieder zu entfernen.
der beleg sind die vielen rückfälle straffällig gewordener
1) Und genauso gibt es beeindruckend resiliente Individuen, die mehrfache und tiefgreifende Erlebnisse mit wiederholter objektiver Bedrohung des Lebens sehr gut und schnell verarbeiten. Es ist daher müßig zu versuchen, hier über die Entwicklung des Opfers zu spekulieren. Wir haben dafür schlicht die Informationen nicht.
2) Wenn du über die grundlegende Restrukturierung unseres Vollzugswesens und der Gesetzgebung ändern willst, bitte. Ich halte wenig davon sich über Einzelfälle aufzuregen, die im Rahmen der derzeitigen Systematik noch nicht mal als besonders milde oder hart hervorstechen.
3) Kommt auf die jeweilige Erkrankung, die mit Wahn präsentiert an. Da muss man schon den individuellen Patienten betrachten.
Ich schrieb ja auch, dass damit ein Berufungsgrund ausgeschlossen wird, nicht die Berufung selbst.Dass die Richter das mit aufgeommen haben ist keine Methode um eine Berufung auszuschließen.
Da diese sowohl rechtlich, als auch tatsächlich sein kann, wird sie sowieso möglich.
Was erzählst du für eine Scheizze?! Der Richter hat die Zurechnungsfähigkeit festgestellt. Und grundsätzlich kann auch ein Mordversuch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden und unterliegt derselben Verjährungsregel.Wir haben nunmal den wohl überlegten Grundsatz in einem Strafverfahren nach Möglichkeit für den Angeklagten positiv auszulegen, in seiner Maxime nennt man das dann "im Zweifel für den Angeklagten". Da wir hier also zwischen einer möglichen Schuldunfähigkeit und einer nicht vollendeten Tat schweben, sind 7,5 Jahre wirklich nicht gerade wenig.
zu 1)
ich bin selber so ein fall und weis worüber ich rede.wenn man über jahrzehnte immer die gleichen alpträume hat und schweißgebadet mit mit 190 butdruck und pochendem herzen naht für nacht aufwacht.
das ist kein einzelfall.da wird überhaupt nicht verarbeitet.dazu ist kein psychater fähig und alle methoden sind scharlatanerie.
der junge ist psychisch ein lebenslanges whrak
zu 2) das sind immer einzelfälle.in der summe erzeugen sie auch immer schaden
zu 3 eine erkrankung des hirn,wass verbrechen angeht ist nach meiner erfahrung irreparabel
1) Wenn dem so ist, tut mir das für dich persönlich sehr leid und ich kann dir nur empfehlen dich in gute psychologische, ggf. psychiatrische Betreuung zu begeben. Allerdings sei dem auch hinzugefügt, dass ich nicht dazu tendiere persönliche Geschichten in einem anonymen Forum als argumentative Grundlage ernst zu nehmen. Das ist tendenziell eher als unehrlich einzustufen.
Es gibt sehr gute und effektive Behandlungsmethoden, je nach Störungsbild. Wie gesagt, zur Beurteilung dieses Opfers fehlen uns einfach die Informationen.
2) Nicht wirklich mein Punkt und so ziemlich die Grundstruktur unseres Rechtssystems. Es ging darum dass die Kritik am Fall in Anbetracht unserer rechtlichen Gepflogenheiten eher wenig bringt, weil sie nicht aus der Norm fällt. Man müsste eher die Normen selbst diskutieren.
3) Undifferenzierte, falsche und über alle Maßen primitive Behauptung.
Ich schrieb ja auch, dass damit ein Berufungsgrund ausgeschlossen wird, nicht die Berufung selbst.
Was erzählst du für eine Scheizze?! Der Richter hat die Zurechnungsfähigkeit festgestellt. Und grundsätzlich kann auch ein Mordversuch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden und unterliegt derselben Verjährungsregel.
"... Das Gericht kann die Strafe jedoch gemäß § 23 Absatz 2 StGB mildern. In diesem Fall beträgt die Strafe nach § 49 Absatz 1 Nummer 1 StGB 3 bis 15 Jahre. ..."
Die 7,5 Jahre sind also auch bei Berücksichtigung eventueller Miderungsgründe lachhaft.
Dass mir der lebenslange Vollzug nicht reicht, hatte ich in meinem Vorbeitrag schon angemerkt. Für mich ist sowas kein Mensch und entsprechend würde ich verfahren.
zu 3)
schau doch mal die rückfallquoten.
...
Wenn du auf die deutsche Rechtsprechung hättest Einfluss nehmen wollen wärst du wohl am besten Politiker oder Richter geworden.
Jemandem die Menschlichkeit abzuerkennen ist eine wirklich schlechte Art und Weise in einer individualistischen Gesellschaft vorzugehen und historisch bis jetzt immer in einer Katastrophe gemündet.