Man fasst es nicht.
Mit welchen Mitteln die Solarwirtschaft versucht, ihre Interessen durchzusetzen, will man fast nicht glauben.
Mit solchen Forderungen sollen wohl alle bisherig existiert habenden totalitären Systeme in den Schatten gestellt werden:
http://www.sfv.de/artikel/verharmlosung_der_klimakrise_eine_straftat.htm
Daraus:
"...Es gilt, nicht nur in Konstanz, sondern überall bei uns in Deutschland (jeder sollte zuerst vor seiner Haustür kehren) und schließlich weltweit, die Gefahr nach bestem Wissen und Gewissen entschlossen abzuwehren. Bestes Wissen liefern im Fall der Klimakatastrophe die Naturwissenschaften, nicht aber die Verharmloser. Was die Verharmloser tun, kann man als Sabotage bezeichnen. Und Sabotage an Notstandsmaßnahmen gehört bestraft.
Merke: Nicht die Irregeleiteten sollen bestraft werden, sondern die Irreleiter, die Anstifter, die Autoren und Verbreiter der Fake-News.
Zum Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Schauen wir uns dazu den Gesetzestext an:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Auch die Meinungsfreiheit kennt also "Schranken" (Art. 5, Abs.2, erster Halbsatz GG). So werden beispielsweise nach dem Strafgesetz, StGB §§ 185 bis 187 Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sanktioniert. Schranken werden errichtet nach dem Grundsatz: "Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo sie die Freiheit der Anderen einschränkt." Anders ist ein friedliches Miteinanderleben auch nicht möglich.
Die Folgen von Verharmlosung des Klimawandels sind zweifellos schlimmer und umfassender als die Folgen von Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung, die bereits strafrechtlich sanktioniert werden. Wenn wir gegen die Verharmlosung des Klimawandels ebenfalls nach einer Möglichkeit der Sanktionierung suchen, so könnte der Gesetzgeber das nach dem gleichen Muster durchsetzen wie bei den drei erwähnten Straftaten. Notwendig ist keine Grundgesetzänderung sondern lediglich eine weitere Vorschrift in den "allgemeinen Gesetzen" - hier im Strafgesetzbuch - etwa so:
„Wer in einer Weise, die geeignet ist, die Abwehr der Klimakatastrophe nach dem Pariser Klima-Abkommen und seinen Folgevereinbarungen zu stören, verächtlich zu machen oder zu verhindern, die Klimakatastrophe verharmlost oder leugnet, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 300 Tagessätzen bestraft. Im Wiederholungsfall ist die Strafe Haft“.