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    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Afghanen Tod SCHLÄGER Urteil keine 2 Jahre

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Fahrlässig durch Körperverletzung ist aber etwas anderes als Fahrlässige Körperverletzung du Hirnakrobat. Fahrlässig wurde der Tod herbeigeführt, nicht die Körperverletzung welche vorsätzlich geschah.
Eine Fahrlässige Körperverletzung ist es, wenn du am Auto die Feststellbremse vergisst und das Auto rollt einem über den Fuß.

Der Hirnakrobat bist DU ! Es ist und bleibt eine fahrlässige Körperverletzung du V.........n ! Oder hast du einen Link woraus hervorgeht, die Körperverletzung wurde Vorsätzlich ausgeführt..

...das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Tod kein bloßer Unfall gewesen ist
sondern fahrlässig durch die Körperverletzung der Angeklagten verursacht wurde.....
 

Smoker

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Der Hirnakrobat bist DU ! Es ist und bleibt eine fahrlässige Körperverletzung du V.........n ! Oder hast du einen Link woraus hervorgeht, die Körperverletzung wurde Vorsätzlich ausgeführt..

...das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Tod kein bloßer Unfall gewesen ist
sondern fahrlässig durch die Körperverletzung der Angeklagten verursacht wurde.....

Du schreibst doch selbst daß der Tod fahrlässig durch Körperverletzung zu stande kam und nicht die Körperverletzung. Bist du besoffen?
 
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Bist du immer noch nicht vor Lachen geplatzt?

Warte mal, vielleicht kriege ich jetzt was zum platzen...
( Wenn man schon Gesetztestexte rezitiert und Spaß daran findet andere nach zu äffen, dann sollte man wenigstens eine Ahnung haben, ob man den richtigen Paragraphen rausgewühlt hat, nämlich der, der auch auf den Sachverhalt passt du HELD ;). Gesetzbücher muss man "verkehrt rum" lesen du Lachsack! Man nimmt nicht den erstbesten Paragraphen und "summiert" sich irgendwas zusammen...Peinlich peinlich… Du strotzt ja nur so vor "Fachwissen", mir ist dabei aber weniger zum lachen zumute, wenn ich das so aufnehme und bewerte, eher zum brechen :)). )

§222 StGB Fahrlässige Tötung​
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Soll ich dir mal ein wenig Nachhilfe in diesem Bezug zuteil werden lassen? Du kannst dir aussuchen, entweder ein Vortrag über objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale, oder ein kurzer Diskurs in die ZPO und ihre Aufgabengebiete. Wenn dir der Schnupperkurs gefallen hat, machen wir morgen weiter mit der StPO und dann analog zu den Tatbestandsmerkmalen beginnen wir mit Fristen allgemein und dessen Berechnung...
( dann kannst du dich auch richtig wichtig fühlen und so Barbara-Salesch-Phrasen wie "Mord verjährt nie" mit voller Berechtigung schmettern! )

Na Lust, oder tut noch das Bäuchlein weh vom herzlichen Lachen?

Na du Rechtsgelehrter mit dem "Titel" des "Rettungssanitäters".....:giggle:

Du bist die F(l)achkraft schlecht hin hier. Immer schön, wenn du hier dein "Wissen" zur Schau stellst. Und versuch Du mir nichts über TRS zu erklären.....:winken:
 
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Na du Rechtsgelehrter mit dem "Titel" des "Rettungssanitäters".....:giggle:

Du bist die F(l)achkraft schlecht hin hier. Immer schön, wenn du hier dein "Wissen" zur Schau stellst. Und versuch Du mir nichts über TRS zu erklären.....:winken:
Zuerst möchte ich mal feststellen, dass du MICH versucht hast hier als erstes zur Schau zu stellen.
Dann möchte ich bemerken, dass du dich hier gerade absolut blamiert hast und dann wäre es mir ein Anliegen,
dass du dich demnächst bitte geschlossen hältst, wenn sich Erwachsene über juristisch relevante Inhalte unterhalten!

DANKESCHÖN!
 
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Zuerst möchte ich mal feststellen, dass du MICH versucht hast hier als erstes zur Schau zu stellen.
Dann möchte ich bemerken, dass du dich hier gerade absolut blamiert hast und dann wäre es mir ein Anliegen,
dass du dich demnächst bitte geschlossen hältst, wenn sich Erwachsene über juristisch relevante Inhalte unterhalten!

DANKESCHÖN!

1.) Du stellst dich schon selber zur "Schau"...

2.) Dann solltes DU bei solchen Themen besser nicht mitreden..... der mit dem Titel "Rettungssanitäter".....:giggle:

BITTESCHÖN !
 

Kaffeepause930

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Du kannst offenbar nur lesen was dir in den Kram passt, in § 227 steht schon noch etwas mehr.

Ach so. Der 22jährige Deutsche war nach §227(2) nur ein minderschwerer Fall. Bei einem toten Türken hätte es deutlich mehr gegeben, immer vorausgesetzt, der Täter wäre Deutscher!:mad:
 

Van der Graf Generator

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Ach so. Der 22jährige Deutsche war nach §227(2) nur ein minderschwerer Fall. Bei einem toten Türken hätte es deutlich mehr gegeben, immer vorausgesetzt, der Täter wäre Deutscher!:mad:

Ja, das ist die deutsche Justiz und die Urteile treffen allein fast Deutsche ohne Mihigru.
Das sollte man sich mimmer vor Augen halten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Skandalös. Normalerweise müsste auch noch von Hause aus härter bestraft werden, wenn mehrere Täter zusammen sowas ausführen. Für die Makacken zählen keine Gesetze mehr.
 

schelm65

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Der Hirnakrobat bist DU ! Es ist und bleibt eine fahrlässige Körperverletzung du V.........n ! Oder hast du einen Link woraus hervorgeht, die Körperverletzung wurde Vorsätzlich ausgeführt..

...das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Tod kein bloßer Unfall gewesen ist
sondern fahrlässig durch die Körperverletzung der Angeklagten verursacht wurde.....

Es braucht dafür keinen Link, die Vorsätzlichkeit der Körperverletzung steht im Urteil. Das Opfer wurde vorsätzlich, nicht fahrlässig, zu Boden gestoßen. Und zwar so, so dass es keine Möglichkeit hatte den Aufprall irgendwie durch Schutzreflexe abzufedern. Und, dem Opfer wurde lt. Gericht von oben " stampfend, aber nicht kraftvoll " ( wie auch immer man sich das vorzustellen hat ) auf sein Gesicht getreten, ebenfalls vorsätzlich .....

Also, wenn man von oben " stampfend " in ein Gesicht tritt (..), nimmt man schwerste Verletzungen die auch zum Tod führen können zumindest in Kauf, unabhängig jeder Vorschädigung beim Opfer, die durch den Stress den Herztod ausgelöst haben soll.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

2 junge Afghanen kommen nach Deutschland, bringen einen Menschen um und bekommen ein paar Monate Gefängnisurlaub.
Man muss nicht mehr drüber nachdenken, ob da irgendwas unnormal ist. Beides ist pervers.
 

MaBu

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Du kannst offenbar nur lesen was dir in den Kram passt, in § 227 steht schon noch etwas mehr.

Ich finde den Absatz nicht wo steht, dass man einen Mensch zu Tode prügeln darf, weil man Affghane ist.
 

Tooraj

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Die 'Sandnigger' hatten Glück mit einer eher milden gestimmten Richterin. Aber das Urteil dürfte immer noch dazu ausreichen, dass ihnen Onkel Horst ein Rückflugticket ausgibt.
Und in diesem Fall, dürfte er damit nicht falsch liegen
Vielleicht könnte man ihnen ja noch ein paar Tips mit auf den Weg geben, wie sie als Mohnbauern wieder in die afghanische Gesellschaft zurück finden können.
 
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1.) Du stellst dich schon selber zur "Schau"...

2.) Dann solltes DU bei solchen Themen besser nicht mitreden..... der mit dem Titel "Rettungssanitäter".....:giggle:

BITTESCHÖN !

Du kannst ja noch nicht mal lesen und weißt, was einen Assistenten von einem Sanitäter unterscheidet, geschweige denn könntest du dir irgendwelche Zusammenhänge aus den geschredderten Ts merken die du agitierst!

Okay nochmal Nachhilfe!
Der Rettungsassistent ist faktisch dem Rettungssanitäter IMMER über gestellt und auf dem Papier sein Vorgesetzter.

Warte, ich bilde ein einfaches Beispiel, damit mal ein wenig Allgemeinbildung bei dir hängen bleibt.
( Und bevor du jetzt Wikipedia bemühst, es ist seit 5 Jahren NICHT mehr möglich Assistent zu werden, denn diese Berufsbezeichnung ist durch den NOTFALLSANITÄTER ersetzt worden... )

Ich mache es ganz einfach, kennst du den Begriff Puffmutter und ihre Funktion?
Wenn du der Sanitäter bist und ich der Assistent, dann bist du auf dem Rettungswagen der PUFF und ich die MUTTER :).

Siehst, schon wieder Tor 3 und der Zonk für dich.


Besser du lässt dir mal was einfallen, damit du nicht nur mit Trostpreisen nach Hause gehst ;).

Und zu deinem Lachanfall mit den Titeln aka. Berufsbezeichnungen. Anscheinend hast du ja nun auch Freude daran gefunden in Gesetzbüchern zu randalieren...
Deswegen gibt es jetzt nochmal Nachhilfe ( Bin ich nicht eine liebe Mutter? Ich kümmere mich ganz selbstlos um meinen kleines Püffchen... )
Hier ein weiterer Paragraph mit dem du hausieren gehen kannst.

§ 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen​

(1) Wer unbefugt

1.
inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,

2.
die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,

3.
die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder

4.
inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

Faktisch habe ich tatsächlich Unsinn erzählt, denn der von mir so bezeichnete "Titel" ist viel mehr eine geschützte Berufsbezeichnung.
Der Sachverhalt ist aber identisch, denn das Gesetz sieht für BEIDE Bezeichnungen die gleichen Bußen vor, wenn man damit Schindluder treibt.

Das nennt man dann als Tatbestand abstraktes Gefährdungsdelikt, aber auch diese Bezeichnung sollte dir aus deiner Kindheit als Rufname sicherlich noch bekannt sein :).

Zwing mich nicht, dir jetzt noch mehr Nachhilfe zu geben, denn dann würdest du feststellen, dass es genau so wie für Polizisten auch für Rettungspersonal GESETZE gibt, die Ermächtigungen und Schranken weisen.
Ich mag den Zusatz RettAss. vor meinem Namen, aber natürlich packe ich den nur aus, wenn ich mit Menschen auf deinem Niveau kommuniziere.

Na ja, wenigstens scheinst du noch einen Hauch Manieren in dir zu haben.
Zauberwörter sind dir dem Anschein nach geläufig.
Egal was kommt, oder war, sowas schätze ich!
 

Debitist

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EU-Wahl; Es darf nichts rauskommen

:D
KÖTHEN:
Das Gericht verhängte gegen Hidayatullah H. eine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten.
Bei Merkel Fachkraft Ezatullah M. wurden weitere Taten einbezogen...
er wurde zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt ( 3 Monat mehr )

das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Tod kein bloßer Unfall gewesen ist
sondern fahrlässig durch die Körperverletzung der Angeklagten verursacht wurde.

das bedeutet das die erst gar nicht in den Knast wandern, bzw. in ein paar Wochen wieder draußen sind ...:giggle:
leck fett einen Deutschen hätten die zu 30 Jahren + Sicherheitsverwahrung ...+ Haus und Vermögen eingezogen ...;)

richtig geile Urteile ... man erkennt Sofort die Dienstanweisungen von ganz oben ... ?
pfui deibel ...:rolleyes2:

Der Herzstlllstand hat nichts mit dem Tod zu tun

Hier die Pressemitteilung der Polizei:

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 115/2018

Dessau-Roßlau, den 9. September 2018

1. Ergänzungsmeldung: Ermittlungen nach Todesfall
(Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Köthen (Anhalt))

Pressemitteilung Nr. 114 / 2018:

„In der Nacht vom Sonnabend, 8. September, zu Sonntag, 9. September, ist ein 22-jähriger Mann in Köthen zu Tode gekommen. In diesem Zusammenhang wurden zwei Afghanen vorläufig wegen des Anfangsverdachts eines Tötungsdeliktes festgenommen. Die Befragungen und Ermittlungen dauern an und werden in alle Richtungen geführt. Anlass und konkrete Umstände des Geschehens sind derzeit noch nicht bekannt.“



Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht im direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die Ermittlungen nunmehr wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen den 18-jährigen Tatverdächtigen geführt. Gegen den 20-jährigen Tatverdächtigen wird wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Entsprechende Haftanträge werden durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am zuständigen Amtsgericht in Dessau-Roßlau gestellt.





Braun Vanak

Pressesprecher Pressesprecher

Staatsanwaltschaft Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

http://www.presse.sachsen-anhalt.de...6&identifier=d159aaa520a27e5c8e0194e0f20cee26

Ein Kommentar dazu:

https://www.bitterlemmer.net/debatt...erber-schaedelbasis-neonazis-aufmarsch/11729/

Zitat:

#Köthen: Staatsanwaltschaft spricht von „Schädelbasisfraktur“. Aber wie meint sie das?

Bei Twitter trendet seit gestern der Hashtag #Herzinfarkt. Er betrifft den Tod des 22-jährigen Markus B. in Köthen. Es sind überwiegend rechte Accounts, die sich über die Veröffenlichungspolitik der Staatsanwaltschaft Dessau lustig machen und zugleich die Berichterstattung der meisten Medien verspotten. Die haben sich leider auch diesmal wieder nicht mit Ruhm bekleckert, sondern überwiegend die absonderlichen Formulierungen einer behördlichen Pressemitteilung unhinterfragt übernommen. Die absurdeste Gedankenlosigkeit besteht darin, den Tod von Markus B. „einem akuten Herzversagen“ zuzuschreiben, was Kokolores ist. Herzversagen ist keine Todesursache, sondern Symptom des Todes. Ich habe mich und dann vor allem auch den Sprecher der Dessauer Staatsanwaltschaft gefragt, ob da jemand was falsch verstanden haben könnte. Vielleicht ein Stille-Post-Effekt.

Und ich habe ihn auch nach einem schlichten Logikfehler in seiner Pressemitteilung gefragt. Er schreibt nämlich einerseits, der Tod von Markus B. stehe „nicht im direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen“, die ihm zwei Schläger – mutmaßlich Asylbewerber aus Afghanistan – zugefügt haben sollen. Andererseits aber ermittle seine Behörde „wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung mit Todesfolge“. Wie aber kann es eine aus der Körperverletzung resultierende Todesfolge geben, wenn zugleich kein kausaler Zusammenhang zwischen Körperverletzung und Tod bestehen soll?

In einer ersten Mail verwies die Staatsanwaltschaft nur auf eine Pressemitteilung und verweigerte jede weitere Auskunft. In einer zweiten auf Nachfragen schrieb sie dies:

Sehr geehrter Herr Lemmer,

die PMi spricht vom „mündlich mitgeteilten Obduktionsergebnis“- ergo: Rechtsmedizin.

Der akute Herzstillstand wird durch die Obduzenten nicht mit den stattgefundenen Einwirkungen direkt (z.B. Schlag auf den Kopf, Schädelbasisfraktur, Tod) in Verbindung gebracht. Alles weitere haben die andauernden Ermittlungen zu klären.

Mit freundlichem Gruß

O. Braun

Frage 1 wäre damit möglicherweise beantwortet. Demnach gab es wohl keinen Stille-Post-Effekt. Die Staatsanwaltschaft weist die Formulierung vom Tod durch Herzversagen jedenfalls der Rechtsmedizin zu. Man muss diese Darstellung wohl zunächst so hinnehmen, wenngleich ich mir nicht sicher bin, ob der betreffende Rechtsmediziner das genauso sieht. Nicht verraten wollte die Staatsanwaltschaft, welches Institut die Leiche von Markus B. obduzierte.

Frage 2 zur „Kausalität“ zwischen Verletzungen und Tod ist nach wie vor nicht nur nicht beantwortet, sondern zusätzlich verrätselt. Der Staatsanwaltschaft schreibt von „stattgefundenen Einwirkungen“ und fügt dahinter in Klammern ein: „Z.B. Schlag auf den Kopf, Schadelbasisfraktur, Tod“. Ob er damit sagen will, Markus B. sei auf den Kopf geschagen worden (das war wohl tatsächlich so, wie auch andere Quellen meinen) und habe einen Schädelbasisbruch erlitten (wäre mir neu), erschließt sich wiederum nicht eindeutig. Es könnte durchaus auch sein, dass der Staatsanwalt nur fiktive Beispiele aufführte.

Dass er dann auch noch den „Tod“ in diese Aufzählung schrieb, ist völlig unerklärlich. Letztlich bedeutet sein Satz dann auch: Der aktute Herzstillstand wird u.a. nicht mit dem Tod in Verbindung gebracht.

Ansonsten verweigert die Staatsanwaltschaft Auskünfte zu sämtlichen weiteren Fragen wegen der laufenden Ermittlungen. Das ist nicht ungewöhnlich, wenngleich unbefriedigend. Man muss halt darauf vertrauen, dass die Behörde diesen Grund nicht missbräuchlich geltend macht.

Sofern die Staatsanwaltschaft aus Furcht vor öffentlicher Debatte und öffentlichen Vorwürfen so defensiv und absonderlich formuliert, so kann ich das schon nachvollziehen. Angst ist aber immer ein schlechter Ratgeber. Das Geraune und Gerüchtele wäre weniger, würde die Ermittlungsbehörde einfach klare Sätze reden und idealerweise auch ans Telefon gehen. Mündliche Antworten auf mündliche Fragen und Nachfragen sind oft verständlicher. Und was auch immer da in Köthen passierte: Rauskommen wird es so oder so.

Zitatende

Meine persönliche Meinung:

Polizei und Staatsanwaltschaft haben bei mir bezüglich Pressemitteilungen und Beantwortung von Fragen jedes vertrauen verloren.
Täglich erleben wir, wie wegens Political correctnes vertuscht, verschleiert und gelogen wird.

Eine Möglichkeit, die Wahrheit zu erfahren, ware:

Die Schwarmintelligenz des Netzes sollte den /die obduzierenden Ärzte ausfindig machen. natürlich wird dann wieder von ärztlicher Schweigepflicht gefaselt. Was bei Jedem einen Lachkrampf hervorruft, der mal einer öffentlichen Gerichtsverhandlung beigewohnt hat, in der ein Sachverständiger zu einer Todesursache vernommen wurde.
Und ich bin mir fast sicher, die Angehörigen wollen auch die Wahrheit erfahren.

Sicher lässt sich nachvollziehen, wer wem was gesagt hat, namentlich bis zum Pressesprecher.

Eine "vom Volk frei gewählte Untersuchungskommission ohne staatliche Beteiligung", ja, das wäre heutzutage eine Diskussion wert...

LG
Debitist
 
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Debitist

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Was soll das, Fleischi?

Du kannst ja noch nicht mal lesen und weißt, was einen Assistenten von einem Sanitäter unterscheidet, geschweige denn könntest du dir irgendwelche Zusammenhänge aus den geschredderten Ts merken die du agitierst!

Okay nochmal Nachhilfe!
Der Rettungsassistent ist faktisch dem Rettungssanitäter IMMER über gestellt und auf dem Papier sein Vorgesetzter.

Warte, ich bilde ein einfaches Beispiel, damit mal ein wenig Allgemeinbildung bei dir hängen bleibt.
( Und bevor du jetzt Wikipedia bemühst, es ist seit 5 Jahren NICHT mehr möglich Assistent zu werden, denn diese Berufsbezeichnung ist durch den NOTFALLSANITÄTER ersetzt worden... )

Ich mache es ganz einfach, kennst du den Begriff Puffmutter und ihre Funktion?
Wenn du der Sanitäter bist und ich der Assistent, dann bist du auf dem Rettungswagen der PUFF und ich die MUTTER :).

Siehst, schon wieder Tor 3 und der Zonk für dich.


Besser du lässt dir mal was einfallen, damit du nicht nur mit Trostpreisen nach Hause gehst ;).

Und zu deinem Lachanfall mit den Titeln aka. Berufsbezeichnungen. Anscheinend hast du ja nun auch Freude daran gefunden in Gesetzbüchern zu randalieren...
Deswegen gibt es jetzt nochmal Nachhilfe ( Bin ich nicht eine liebe Mutter? Ich kümmere mich ganz selbstlos um meinen kleines Püffchen... )
Hier ein weiterer Paragraph mit dem du hausieren gehen kannst.

§ 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen​

(1) Wer unbefugt

1.
inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,

2.
die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,

3.
die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder

4.
inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

Faktisch habe ich tatsächlich Unsinn erzählt, denn der von mir so bezeichnete "Titel" ist viel mehr eine geschützte Berufsbezeichnung.
Der Sachverhalt ist aber identisch, denn das Gesetz sieht für BEIDE Bezeichnungen die gleichen Bußen vor, wenn man damit Schindluder treibt.

Das nennt man dann als Tatbestand abstraktes Gefährdungsdelikt, aber auch diese Bezeichnung sollte dir aus deiner Kindheit als Rufname sicherlich noch bekannt sein :).

Zwing mich nicht, dir jetzt noch mehr Nachhilfe zu geben, denn dann würdest du feststellen, dass es genau so wie für Polizisten auch für Rettungspersonal GESETZE gibt, die Ermächtigungen und Schranken weisen.
Ich mag den Zusatz RettAss. vor meinem Namen, aber natürlich packe ich den nur aus, wenn ich mit Menschen auf deinem Niveau kommuniziere.

Na ja, wenigstens scheinst du noch einen Hauch Manieren in dir zu haben.
Zauberwörter sind dir dem Anschein nach geläufig.
Egal was kommt, oder war, sowas schätze ich!


Schon mal was von "Perlen vor die Säue" gehört?
Du musst Dich net mit 6-Klassen-Schülern über Umlaufintegrale unterhalten.
Dein Diskussionsgegenüber hat seine "Qualifikation" bewiesen, indem er den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung statt der fahrlässigen Tötung auf Schiene bringt.

Das wäre in einem Jura-Examen das Aus, Thema verfehlt, falscher Paragraph.

Scheer Dich in den Bundestag, da gibt es genügend Studienabbrecher, denen Du Nachhilfe erteilen kannst...feix.

Eine (vielleicht etwas verwirrende) Frage habe ich allerdings an Dich, mein Freund:

Geht es Jemandem nach seinem Tod besser oder schlechter als vorher?
Ich meine die Frage ernst.
Bitte beantworte sie vorerst ohne Rückfrage.

LG
Debi
 
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Schon mal was von "Perlen vor die Säue" gehört?
Du musst Dich net mit 6-Klassen-Schülern über Umlaufintegrale unterhalten.
Dein Diskussionsgegenüber hat seine "Qualifikation" bewiesen, indem er den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung statt der fahrlässigen Tötung auf Schiene bringt.

Das wäre in einem Jura-Examen das Aus, Thema verfehlt, falscher Paragraph.

Scheer Dich in den Bundestag, da gibt es genügend Studienabbrecher, denen Du Nachhilfe erteilen kannst...feix.

Eine (vielleicht etwas verwirrende) Frage habe ich allerdings an Dich, mein Freund:

Geht es Jemandem nach seinem Tod besser oder schlechter als vorher?
Ich meine die Frage ernst.
Bitte beantworte sie vorerst ohne Rückfrage.

LG
Debi

Besser.

Egal wer stirbt, egal durch welche Umstände, egal wie, er ist erlöst.
Die Angst alleine zu sterben und alleine zu sein ist es, die uns vor dem Tot so zaudern lässt.

Ich vergoss unzählige Tränen bis ich das verstanden habe.
 
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...Ich vergoss unzählige Tränen bis ich das verstanden habe.
Du musst den Tot nicht als deinen Feind sehen. Sondern viel eher als unvermeidbare Belohnung.
Bekämpfen kannst du ihn nicht, du kannst nur ein Bollwerk bauen und so lange es geht standhalten.

Achte darauf, dass du zu Lebzeiten genügend Menschen mit deiner Präsenz bereicherst und beschützt, dann brauchst du keine Angst haben alleine zu gehen!
 

Van der Graf Generator

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Ich finde den Absatz nicht wo steht, dass man einen Mensch zu Tode prügeln darf, weil man Affghane ist.

Dieses Gesetz ist ja auch ungeschrieben, aber existiert in den Köpfen.
Hätte sich der Deutsche gegen den Moslem und seinen Angriff erfolgreich wehren können und dem Afghanen zB einen Nasenbeinbruch zugefügt, Deutsche hätten den Deutschen 5 Jahre hinter Gitter geschickt. Das weiß Jeder.
 

Debitist

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Egal wer stirbt, egal durch welche Umstände, egal wie, er ist erlöst.
Die Angst alleine zu sterben und alleine zu sein ist es, die uns vor dem Tot so zaudern lässt.

Ich vergoss unzählige Tränen bis ich das verstanden habe.

Einsam zu sterben muß man sich "erarbeiten". Wie alles im Leben...

Ansichtssache/Gewohnheit.

Nicht nur Fallada berichtete davon.

Die Natur bestätigt es, für andere Fälle hat sie die Symbiose parat.

Nicht mit der "neuzeitlichen" Symbiose zu verechseln...feix.

Und von Ehe will ich gar net erst reden...noch mehr feix.




Zurück zu Deiner Antwort.


Da wollte ich drauf raus (Antwort eingebrieft wie beim Schach, damit hinterher keiner sagen kann, ich habe Dir was in den Mund gelegt):


Wilde "Verschwörungstheorie".
Merkel hat doch gesagt, dass es keinem hinterher schlechter geht als vorher.
Wenn es nu eine interne Dienstanweisung gäbe, dass jemand sich, der Asyl beantragt, die Sozialkosten erarbeiten muss, indem er einen Biodeutschen Sozialhilfefall erschlägt, haut das rechnerisch wie biologisch hin...
Makaber, laut gedacht...
Aber ich traue Denen, die ganze Völkerstämme mit Kriegen ausrotten, alles zu.

Und da kann man net pervers genug denken.


So ganz wohl ist mir nicht bei diesen Zeilen
Debi
 

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Dieses Gesetz ist ja auch ungeschrieben, aber existiert in den Köpfen.
Hätte sich der Deutsche gegen den Moslem und seinen Angriff erfolgreich wehren können und dem Afghanen zB einen Nasenbeinbruch zugefügt, Deutsche hätten den Deutschen 5 Jahre hinter Gitter geschickt. Das weiß Jeder.

Jeder hier im Forum.

Draußen in der (ir)realenWelt wählen 80% grün/rot/schwarz.


LG
Debitist
 
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