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Da musst du aber schon 3 Promille im Blut haben.
Dann bist Du straffrei.
Kannst aber nach § 323a StGB auf Antrag wegen des Volrausches bestraft werden.
Interessant ist in dem Zusammenhang das Alkoholverbot im muslimischen Glauben.
Ist in Deutschland strafrechtlich bedeutungslos.
Unser StGB kennt den Stratatbestand eines vorsätzlich herbeigeführten Rauschzustandes.
Bei Vorsatz ist der Vollrausch oder die strafmildernde Alkoholisierung nicht straffrei.
Wüste nicht, das darüber schon mal irgendwie irgendwas geurteilt oder geschrieben wurde.
Hier in volkstümlich:
https://gangway.de/wann-geht-ein-st...ie-schuldunfaehigkeit-bei-alkohol-drogen-usw/
Bei allen anderen Tätern kann die Schuldfähigkeit aufgrund von Drogen oder Alkohol und anderer Ursachen wie Geisteskrankheit verringert sein, oder sogar gem. § 20 StGB ganz entfallen.
In der Regel ist jemand ab 3,0 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) schuldunfähig. Bei Tötungsdelikten erst ab 3,3 Promille BAK. Dies sind aber nur Richtwerte. Im Einzelfall kann das Gericht auch hiervon abweichen.