Auch der UN-Flüchtlingspakt darf auf keinen Fall angenommen werden!
Beinahe wäre es in der Diskussion um den UN-Migrationspakt untergegangen: Die Vereinten Nationenplanen neben dem Globalen Migrationspakt einen weiteren, ähnlich verhängnisvollen Pakt zur Aushebelung der nationalen Souveränität in Einwanderungsfragen, den sogenannten „Globalen Pakt für Flüchtlinge“.
Kern dieses Pakts sind eine weitreichende Ausdehnung des Flüchtlingsbegriffes und großangelegte Umsiedlungsprogramme.
Beide Pakte, der UN-Migrationspakt und der UN-Flüchtlingspakt gehen auf die „New Yorker Erklärung“ für Flüchtlinge und Migranten der UN-Generalversammlung vom 19. September 2016 zurück.
Damals wurde nicht nur der Migrationspakt auf den Weg gebracht, sondern zusätzlich das UNHCR (UNO-Flüchtlingshochkommissariat) mit der Ausarbeitung eines eigenen Flüchtlingspakts beauftragt. Dieser Globale Pakt für Flüchtlinge soll Mitte Dezember 2018 auf der UN-Vollversammlung verabschiedet werden und beinhaltet unter anderem:
- In großen Wanderungsströmen nicht mehr zwischen klassischen Flüchtlingen und sonstigen Migranten zu unterscheiden.
- Sogenannte „Klimaflüchtlinge“ mit Kriegsflüchtlingen gleichzustellen.
- „Reiche Staaten“ im Rahmen umfangreicher Umsiedlungsprogramme zu verpflichten, „Flüchtlinge“ aus Erstaufnahmeländern bei sich aufzunehmen.
- Die Schaffung von Studien- und Arbeitsplätzen für „Flüchtlinge“ in Drittstaaten.
- Dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und Akteuren auf Gemeindeebene zu ermöglichen, aus Eigeninitiative „Flüchtlinge“ aufzunehmen, um eine „positive Atmosphäre für Umsiedlungen“ zu fördern.
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