Ich kann jetzt nicht erkennen, welches Ausschlusskriterium Vollpfosten und Abitur haben sollen.
Das erschließt sich wohl nur Dir.
*Heitrekeit
Ja das dachte ich mir schon …....
Uwe O schrieb:
Und wenn Du gerade bei statistischen Zahlen bist:
Migrantenkinder ohne Schulabschluss sind statistsch 5 mal mehr.
Ja, das stimmt schon, aber es sind auch 20,27% der Migrantenkinder die Abitur haben – bei den Wählern rechter Parteien sind es nur 10%
Leider wurde nicht ermittelt, wie viel % Wähler rechter Parteien keinen Abschluss haben.
Uwe O schrieb:
Und extra für Dich: Ich habe nicht nur Abitur, sondern auch einen akademischen Abschluss.
Demnach kann ich kein Vollpfosten sein (nach Deiner Logik)
*Heiterkeit
Gewiss doch Uwe. Deine „Bildung“ manifestiert sich in jedem deiner Beiträge ….......
Uwe O schrieb:
Was wolltest Du damit andeuten?
Dass der Wähler kein Problem mit Päderasten und Rauschgiftsüchtigen hat und gern von diesem Abschaum vertreten werden möchte?
Oder sollte das doch der Beweis sein, dass Grünenwähler Vollposten sind.
Ich wollte damit andeuten, dass Wähler der Grünen gebildet sind – zur Erinnerung, 31,5% haben Abitur, über drei mal so viel wie die Wähler rechter Parteien - und nicht auf die Vorurteile und Verallgemeinerungen dumm-gesoffener Rechter hereinfallen.
Uwe O schrieb:
Noch interessanter muss es für den grünen Schiftsteller gewesen sein.
An dem wurde ja nach seinen Auslassungen herumgefummelt.
Ganz bestimmt sogar.
Aber für Spanner fällt ja auch noch was ab.
Uwe O schrieb:
Schon mal was von Verjährung gehört?
Schon!
Was aber auf den Fall den du ansprichst gar nicht zutreffen kann.
Was ein weiteres Indiz dafür ist, dass ich es hier mit einem ahnungslosen Vollpfosten zu tun habe und nicht mit einem Akademiker.
Denn die Person um die es hier geht, hat schon 1982 im französischen Fernsehen über „seine Arbeit und seine erotischen Spielchen“ als Erzieher berichtet.
Und das Buch in dem er seine „erotischen Erlebnisse“ mit Kindern beschrieb, wurde gar schon 1975 geschrieben.
Also nein, der Grund für die Desinteresse des Staatsanwalt war NICHT die Verjährung.