Wenn es wirklich Kriegsflüchtlinge sind, warum sollte die Mutter der Kinder, die (vorerst) in Syrien blieb nicht zu ihren Kindern nachkommen dürfen?
Ich fände es ok, wenn sie einreisen kann/darf....
Man sollte aber mal den Asylantrag näher betrachten,
ob die "Familie", die 2015 als Familie mit "eigenen Kindern" eingereist ist,
mal genauer unter die Lupe nehmen....
sollte sich dabei herausstellen, dass die Zweitfrau sich als Mutter ausgab,
wäre das eine betrügerische Falschangabe, um einen Aufenthalt mit wissentlichen Personenstands-Falschangaben zu erschleichen,
der dann für nichtig erklärt werden müsste und die "falsche Mutter" gegen die "richtige Mutter" austauschen....
Schon alleine als Präzedenzfall wäre dies zu empfehlen, um Nachahmer davon abzuhalten....
übrigens hätte sich dann auch das Problem der "Vielehe" von selbst erledigt!