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Das Landgericht Zwickau schickt drei Männer für mehrere Jahre ins Gefängnis, weil sie Molotow-Cocktails auf eine Flüchtlingsunterkunft geworfen hatten. Der älteste Täter erhielt fünf Jahre wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung. Der 36-Jährige sei der Rädelsführer gewesen, hieß es. Ein 35-Jähriger soll viereinhalb Jahre ins Gefängnis, der jüngste Angeklagte (32) drei Jahre und neun Monate. An ihrer ausländerfeindlichen Gesinnung besteht nach Ansicht des Gerichts kein Zweifel.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...hau-fluechtlingsheim-brandstiftung-haftstrafe
Moslems (im Haus waren Moslems):
Sie waren unzufrieden mit der Unterkunft und dem Essen: Zwei Asylbewerber aus Tunesien sollen im Sommer dieses Jahres in der Erstaufnahmeeinrichtung am Graf-Zeppelin-Ring in Mockau einen Brand gelegt und mindestens 50 000 Euro Schaden angerichtet haben. Am Montag wurden sie am Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt.
http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiti...trafen-nach-Feuer-in-Leipziger-Asylunterkunft
http://www.pi-news.net/2017/02/michael-klonovsky-delikt-nicht-gleich-delikt/#more-554308
Interessanter Einblick in die "deutsche" "Recht"sprechung.
Sicherlich fänden wir noch hunderter anderer gegensätzlicher Beispiele , je nachdem, wer die Tat begangen hat.