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Staatsangehörigkeit / Rechtskreiszugehörigkeit

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Staatsangehörigkeit / Rechtskreiszugehörigkeit

Frage:

1. Welchem Rechtskreis gehört ein deutscher Staatsangehöriger an, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit z.B. sowohl Hessen Bayern... aber auch Schlesiern, Posen, West und Ost Preussen vergeben werden kann?

2. Weist die deutsche Staatsangehörigkeit eine eindeutige Rechtskreiszugehörigkeit zu?

3. Aus welchem Merkmal ergibt sich nun die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland ganz eindeutig?


Vergleich:
Im Gegenzug zur deutschen Regelung, haben weder österreichisch Stämmige in Südtirol, noch italienisch Stämmige in Julisch Venetien recht auf eine österr./ ital. Staatsangehörigkeit. (für Österreich ist zwar gerade eine doppelte Sta was Südtirol angeht im Gespräch, aber grundsätzliches Staatsrecht war es nie)

Es scheint es also nur im deutschen Recht zu geben, dass deutsch Stämmige aus abgetrenntem Hoheitsgebiet, noch recht auf eine deutsche Staatsangehörigkeit haben.


Bitte eure Ansichten dazu, und wenn möglich viele viele §§§§§ Danke :winken:
 
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Frage:

1. Welchem Rechtskreis gehört ein deutscher Staatsangehöriger an, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit z.B. sowohl Hessen Bayern... aber auch Schlesiern, Posen, West und Ost Preussen vergeben werden kann?

2. Weist die deutsche Staatsangehörigkeit eine eindeutige Rechtskreiszugehörigkeit zu?

3. Aus welchem Merkmal ergibt sich nun die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland ganz eindeutig?


Vergleich:
Im Gegenzug zur deutschen Regelung, haben weder österreichisch Stämmige in Südtirol, noch italienisch Stämmige in Julisch Venetien recht auf eine österr./ ital. Staatsangehörigkeit. (für Österreich ist zwar gerade eine doppelte Sta was Südtirol angeht im Gespräch, aber grundsätzliches Staatsrecht war es nie)

Es scheint es also nur im deutschen Recht zu geben, dass deutsch Stämmige aus abgetrenntem Hoheitsgebiet, noch recht auf eine deutsche Staatsangehörigkeit haben.


Bitte eure Ansichten dazu, und wenn möglich viele viele §§§§§ Danke :winken:

Deutsche Staatsangehörigkeit wird in Schlesiern, Posen, West und Ost Preussen vergeben ???:confused:
 
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Deutsche Staatsangehörigkeit wird in Schlesiern, Posen, West und Ost Preussen vergeben ???:confused:

Das habe ich nicht geschrieben, ich rede von Schlesiern du von Schlesien.

Ja die deutsche Staatsangehörigkeit wird an Personen ausserhalb des vereinten Wirtschaftsgebiets vergeben die ihre deutsche Abstammung in den Reichsgrenzen von 1913 nachweisen können. Der Bund fühlt sich irgendwie für die Ostgebiete noch verantwortlich.
 
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Frage:

1. Welchem Rechtskreis gehört ein deutscher Staatsangehöriger an, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit z.B. sowohl Hessen Bayern... aber auch Schlesiern, Posen, West und Ost Preussen vergeben werden kann?

2. Weist die deutsche Staatsangehörigkeit eine eindeutige Rechtskreiszugehörigkeit zu?

3. Aus welchem Merkmal ergibt sich nun die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland ganz eindeutig?


Vergleich:
Im Gegenzug zur deutschen Regelung, haben weder österreichisch Stämmige in Südtirol, noch italienisch Stämmige in Julisch Venetien recht auf eine österr./ ital. Staatsangehörigkeit. (für Österreich ist zwar gerade eine doppelte Sta was Südtirol angeht im Gespräch, aber grundsätzliches Staatsrecht war es nie)

Es scheint es also nur im deutschen Recht zu geben, dass deutsch Stämmige aus abgetrenntem Hoheitsgebiet, noch recht auf eine deutsche Staatsangehörigkeit haben.


Bitte eure Ansichten dazu, und wenn möglich viele viele §§§§§ Danke :winken:

Google einfach mal Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit, dann werden Dir schon einige Fragen beantwortet.
 
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Google einfach mal Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit, dann werden Dir schon einige Fragen beantwortet.

hab ich, aber die Frage bezüglich Territiorialzugehörigkeit und Volkszugehörigkeit was die deutsche Staatsangehörigkeit angeht, und die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat erschließt sich mir trotzdem nicht... whatever :kopfkratz:
 
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Es soll ja auch Deutsche geben, die nach dem Krieg in ihrer Heimat blieben, und sich da integriert haben. Die bleiben dann natürlich Deutsche, auch wenn das kein Deutschland mehr ist. Oder sehe ich das falsch?
 
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Es soll ja auch Deutsche geben, die nach dem Krieg in ihrer Heimat blieben, und sich da integriert haben. Die bleiben dann natürlich Deutsche, auch wenn das kein Deutschland mehr ist. Oder sehe ich das falsch?

Da scheint es für Deutsche aber international eine Ausnahme zu sein, denn für zB Südtiroler oder italienisch jlisch Venetianer (in Kroatien/Slowenien) gibt es diese Option nicht ihre Volkszugehörigkeit mit einer Staatsangehörigkeit zu versehen.

Vielleicht wird es ja an diesem Schreiben eindeutiger:
http://gyazo.com/a5cabf4b8df0876aca6852a42698adab
Es scheint so zu sein dass die deutsche Staatsangehörigkeit dich nicht automatisch zum Angehörigen des Rechtskreis der BRD macht.
Denn wie in wiki steht, "die dt. Sta. wird von der BRD vergeben" ist also falsch, sie kann sie nur für alle Volkszugehörigen nach den Richtlinien des (Ru)StaGs von 1913 feststellen, aber nicht eine eigene Staatsangehörigkeit vergeben. Die Deutsche Staatsangehörigkeit ist also eine Staatszugehörigkeit die der BRD staatsrechtlich vorsteht, aber nicht von der BRD abgeleitet/ verliehen wird. Denn die Bundesrepublik hat kein eigenes Staatsvolk, deren Staatsangehörigkeit sie verleihen könnte. Sie erhebt nur den Anspruch dass das deutsche Staatsvolk ihr seit 1949 als ganzes zuzuordnen ist.

Man schaue auch den Begriff Statusdeutscher an = Die Rechtstellung als Deutscher. Was für eine Rechtstellung als Deutscher gibt es da noch wenn nicht die Rechtstellung nach StaG Deutscher ="IM SINNE DES GESETZES"?

http://de.wikipedia.org/wiki/Statusdeutscher


PS: Das ist auch merkwürdig:
http://gyazo.com/7046c9c87baf0804ebeb79968304a727
...ist nur eine Vermutung der dt. Sta....

also wieder, dt Staatsangehöriger /= automatisch Zugehöriger der BRD, weil sonst könnte es keine Vermutung geben.
Aber wer einen Pass oder Perso trägt, ist eindeutig zuordbar zur BRD, egal ober nun Deutscher ist oder nicht.
 
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Uwe O.

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hab ich, aber die Frage bezüglich Territiorialzugehörigkeit und Volkszugehörigkeit was die deutsche Staatsangehörigkeit angeht, und die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat erschließt sich mir trotzdem nicht... whatever :kopfkratz:

Dann google noch einmal.
Deine im Eingangsbeitrag vorgetragene Auffassung ist nicht allgemein gültig, sondern nur in braunen Kreisen üblich.

Tipp und Grundsatz:

Deutscher ist derjenige von Geburt an, der einen deutschen Elternteil hat. Jus sanguinis.

Jus soli ist unter bestimmten Voraussetzungen ab 2000 (vollkommen unnötig und unsinnig) zusätzlich eingeführt worden.

Uwe
 
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Dann google noch einmal.

ich bin fündig geworden:

Wiki:
"Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland. "

Da es derzeit nur einen deutschen "(Bundes-)Staat" gibt und keine 26 (lach) ist das wohl logisch.


Wiki:

"Deutscher im Sinne des §*1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt”, die von der Bundesrepublik Deutschland verliehen wird. "

Verliehen wird ist falsch, kann nur festgestellt und bestätigt werden auf Grundlage der Bundesgrenzen und Volkszugehörigkeit im Stand von 1871/ 1913. Denn ein eigenes Staatsvolk hat die BRD nicht:
http://gyazo.com/a5cabf4b8df0876aca6852a42698adab

<<Eine Staatsangehörigkeit der BRD gibt es nicht, da die BRD an dem Grundsatz des Fortbestehens des deutschen Staatsvolkes (also auf Grundlage des Gründerreichs von 1871) festhält.>>
-------------------------------------------------------------------------

Fazit: Es gibt zwar nur einen deutschen Staat im Moment und keine 26, aber die deutsche Staatsangehörigkeit steht der Bundesrepublik staatsrechtlich gesehen vor, und wird nicht aus ihrer Existenz heraus abgeleitet, also nicht von ihr vergeben wie wiki das ausdrückt. Weil die BRD kein originäres Völkerrechtssubjekt ist, sondern teilidentisch ein Völkerrechtssubjekt fortführt. Früher als UN-Treuhand Mandat, seit 1990 als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Staatsqualität.
 
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Es soll ja auch Deutsche geben, die nach dem Krieg in ihrer Heimat blieben, und sich da integriert haben. Die bleiben dann natürlich Deutsche, auch wenn das kein Deutschland mehr ist. Oder sehe ich das falsch?

Was Schlesien und z.B, das Böhmen betrifft, eher nicht. Die sind bekanntlich gegangen worden, oder eben halt umgebracht.....bis auf ganz wenige Ausnahmen. Meistens Spezialisten die unbedinngt gebraucht wurden.....die durften dann nicht gehen.....
Übrigens auch eins der größten Kriegsverbrechen im WWII......
 
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Schule für Deutsche?

Dieser Beitrag wurde als Themenfremd klassifiziert und gelöscht.

Der User Rotdorn ist dahingehend verwarnt künftig sachdienliche Beiträge zu verfassen und zu posten.

Die Redaktion/jv
 
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Uwe O.

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ich bin fündig geworden:

Wiki:
"Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland. "

Da es derzeit nur einen deutschen "(Bundes-)Staat" gibt und keine 26 (lach) ist das wohl logisch.


Wiki:

"Deutscher im Sinne des §*1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt”, die von der Bundesrepublik Deutschland verliehen wird. "

Verliehen wird ist falsch, kann nur festgestellt und bestätigt werden auf Grundlage der Bundesgrenzen und Volkszugehörigkeit im Stand von 1871/ 1913. Denn ein eigenes Staatsvolk hat die BRD nicht:
http://gyazo.com/a5cabf4b8df0876aca6852a42698adab

<<Eine Staatsangehörigkeit der BRD gibt es nicht, da die BRD an dem Grundsatz des Fortbestehens des deutschen Staatsvolkes (also auf Grundlage des Gründerreichs von 1871) festhält.>>


Geht es Dir jetzt um die (existierende) "deutsche Staatsbürgerschaft" oder um die (nicht existierende) Staatsbürgerschaft der BRD?

Ich verstehe Dein Problem überhaupt nicht.

Uwe
 
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Geht es Dir jetzt um die (existierende) "deutsche Staatsbürgerschaft" oder um die (nicht existierende) Staatsbürgerschaft der BRD?

Ich verstehe Dein Problem überhaupt nicht.

Uwe

Staatsngehörigkeit /= Staatsbürgerschaft.

Deutsche Staatsangehörigkeit ist vorkonstitutionelles Recht -> siehe Ausfertigungsdatum 1913, und wird für alle deutschen Volksangehörigen auch außerhalb des Bundesgebiets festgestellt, sofern es sie noch gibt. Sie ergibt sich historisch aus der Zugehörigkeit zum Indigenat, und nicht zu einer Ausprägung einer Staatsform. Sie hat also mehr mit dem Begriff Nationalität zu tun als mit dem Begriff Staatsbürgerschaft.


Staatsbürgerschaft, hingegen ist die direkte Zuordnung zu einer konstituierten Staatsform und besteht unabhängig von der Abstammung -> Königreich, Republik...
Alle Republiken vergeben nur eine Staatsbürgerschaft.
Deswegen haben julisch Venetianer auch keinen Anspruch auf die ital. Staatsbürgerschaft, und Südtiroler keinen Anspruch auf die Österreichische Staatsbürgerschaft.

Deswegen frag ich mich, was ist der Nachweis für die Staatsbürgerschaft der BRD, welches aus ihrer eigenen Subjektivität gewachsen ist und nicht vorkonstitutionell ist..

Die Antwort vom Landkreis Demmin müsste eigentlich anders lauten:
"Eine Staatsangehörigkeit der BRD gibt es nicht, da die BRD an dem Grundsatz des Fortbestehens des deutschen Staatsvolkes (also auf Grundlage des Gründerreichs von 1871) festhält."

Müßte eigentlich heißen, Eine Staatsangehörigkeit der BRD gibt es nicht aus den genannten Gründen ABER eine Staatsbürgerschaft, ... MIT WELCHEM DOKUMENT WIRD DIE ALSO AUSGEWIESEN?
----------------------------------------------------

zu Staatsangehörigkeit vs Staatsbürgerschaft:

Staatsangehörigkeit (nur mit nationals zB of the United States übersetzbar) = Angehörige eines Staates = Das Indigenat, früher die Unterthanen, die Angehörigen eines Fürstentums, unter dem Schutz der Burgherren. Das impliziert die Rechte des Indigenats, das Recht als Angehöriger auf Schutz.

Staatsbürger = citizenship = cittadinanza = Bürgen eines Staates (gibt es nur in Republiken, da jeder dem Gesetz dient und dafür bürgt) = historisch diejenigen die in der Burg wohnten waren das Staatsvolk, Adel, Geldbürgertum, und den Schutz der Angehörigen Unterthanen also dem Indigenat garantierten. Das beinhaltet also Pflichten, gegenüber dem Indigenat.


http://de.bab.la/woerterbuch/italienisch-deutsch/cittadinanza
cittadinanza {f} (auch: garanzia, cauzione) = Bürgschaft {f} Staatsangehörigkeit {f} (das ist eine falsche Übersetzung und muß richtigerweise Staatsbürgerschaft heißen) Aber der Sinn wird klar.
----------------------

noch ein Übersetzungs-Vergleich damit der Unterschied klar wird:

nationals of the United States = Staatsangehörige der Vereinigten Staaten
citizens of the United States = Staatsbürger der Vereinigten Staaten

US nationals vs US citizens
http://www.immihelp.com/immigration/us-national.html

Staatsangehörigkeit geht der Staatsbürgerschaft vor, beinhaltet alle Rechte bis auf das Wahlrecht, ist ja auch logisch Ich wette zu 100% de jure müssen US nationals auch keine Steuern abdrücken, wenn sie keine US citizens sind.
 
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