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Nach dem Raucher-Urteil Jetzt raucht er bei seiner Freundin.

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Nach dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Donnerstag muss der Raucher Friedhelm Adolfs endgültig seine Wohnung räumen. Er will künftig bei seiner Lebensgefährtin wohnen. Die war bei der Urteilsverkündung dabei und hatte sich schick gemacht. Friedhelm Adolfs, Mieter und Raucher, könnte bald sogar den Bundesgerichtshof (BGH) dazu bringen, ein Grundsatzurteil über Zigarettenqualm als Kündigungsgrund in Mehrfamilienhäusern zu sprechen.

http://www.tagesspiegel.de/weltspie...-bei-seiner-freundin/10112182.html#kommentare
 
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Ja, die Welt wird immer gerechter.
Vielleicht haben Juristen inzwischen erkannt,
daß was dran ist an der Volksweisheit "WEHRET DEN ANFÄNGEN!" ... :kopfkratz:
 
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Stellt somit eine Geruchsbelästigung eine körperliche Schädigung dar - im Zweifel sogar jetzt eine seelische Grausamkeit?

Warum hält man sich nicht einfach an das, was im Mietvertrag steht? Wenn da steht "Rauchen ist verboten", dann kann Rauchen ein Kündigigungsgrund sein. Wenn da steht "Rauchen gestattet, aber nur, sofern andere Mieter sich nicht belästigt fühlen", dann ist es ein Kündigungsgrund, wenn sich anderen belästigt fühlen.
 

Wehrwolf

Mythbuster
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Stellt somit eine Geruchsbelästigung eine körperliche Schädigung dar - im Zweifel sogar jetzt eine seelische Grausamkeit?

Zigarettenrauch enthält nachgewiesen krebserregende und fruchtschädigende Bestandteile und düfte damit ein Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung sein. Der Hauseigentümer muss daher die Beseitigung der Kontamination der gemeinsam benutzten Räume sorgen und das hat er offenbar getan. Das ist das gleiche als wäre das Treppehaus z.B. Asbestverseucht.
 

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