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Hinter den WM -Fassaden

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OP
Volkmar

Volkmar

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Es macht mir Spaß.
 

Woppadaq

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huhu, du scheinst ja das GG nicht zu kennen. denn in einer Verfassung stände was von BÜRGERN nicht BEWOHNER, da steht dann auch STAAT und nicht WIRTSCHAFTSGEBIET, ausserdem stände da nicht drin das wir für fremde militärtruppen aufzukommen hätten und sicher fände sich da noch einiges mehr. :winken:

Na Respekt, das sind zur Abwechslung mal wirklich Gründe. Müsste zwar erst mal gucken, ob das überhaupt stimmt, aber immerhin.
 

Eisbaerin

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irgendwie find ick det witzig ^^
https://michael-mannheimer.net/2018...en-sich-mit-muslimischen-maennern-zu-kreuzen/

war doch klar, washington, city of london und der blötschkopp :))
 

Eisbaerin

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Woppadaq

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"schwer"?
keineswegs, alles barrierefrei im "www"...
aber es wäre weniger Lustisch ^^

Der Spass ist ganz auf meiner Seite. Bei dir muss ich mich nicht wirklich anstrengen, du wirst deiner Plattheit immer gerecht, und dein Fanclub belegt eher noch deine Ohnmacht. Bei der Eisbärin muss ich schon mehr schwitzen, bin zwar nicht immer ihrer Meinung, aber sie hat Köpfchen, und manchmal muss ich bei ihren Argumenten tatsächlich nachdenken.
 

nachtstern

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Der Spass ist ganz auf meiner Seite. Bei dir muss ich mich nicht wirklich anstrengen, du wirst deiner Plattheit immer gerecht, und dein Fanclub belegt eher noch deine Ohnmacht. Bei der Eisbärin muss ich schon mehr schwitzen, bin zwar nicht immer ihrer Meinung, aber sie hat Köpfchen, und manchmal muss ich bei ihren Argumenten tatsächlich nachdenken.

det Eisbärin is eben mal n Löwenzähnchen ^^
traurig nur, das selbst Ihre Ratschläge und Argumente bei dir nicht fruchten (können)
 

Woppadaq

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det Eisbärin is eben mal n Löwenzähnchen ^^
traurig nur, das selbst Ihre Ratschläge und Argumente bei dir nicht fruchten (können)

Du solltest nicht von dir auf andere schliessen. Überhaupt glaub ich, dass du da zuviel erwartest. Ich geb ja auch Ratschläge und Argumente ab. Fruchtet das bei dir ? Hat es überhaupt eine Chance ? Ich mach mir da keine Illusionen. Dabei könnest du im Bezug auf Benehmen viel von der Eisbärin lernen.
 

Woppadaq

FEAR THE BIN CHICKEN !
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OK, gucken wir uns das mal an:

Grundgesetz
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)
Art. 25

1Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.


Ähm, ja, das heisst, dass das Grundgesetz nicht nur für die Bürger dieses Landes gilt, sondern für alle Bewohner, also auch Touristen oder anderweitige Ausländer. Macht in meinen Augen wenig Sinn, das zu ändern, es sei denn, man will ein extra Touristenrecht einführen....

Das andere guck ich mir bei Gelegenheit durch...
 

Eisbaerin

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OK, gucken wir uns das mal an:

Grundgesetz
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)
Art. 25

1Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.


Ähm, ja, das heisst, dass das Grundgesetz nicht nur für die Bürger dieses Landes gilt, sondern für alle Bewohner, also auch Touristen oder anderweitige Ausländer. Macht in meinen Augen wenig Sinn, das zu ändern, es sei denn, man will ein extra Touristenrecht einführen....

Das andere guck ich mir bei Gelegenheit durch...

§ 12
Bürgerrecht

(1) 1Bürger der Gemeinde ist, wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger), das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt.



Grundgesetz
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Art. 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

und nu ?
 

Fredericus Rex

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dann kannst du ja mal nach der allgemein anerkannten staatenlehre von jellinek nachweisen das die brd ein staat ist. ich bin gespannt :D
Klar kann ich das.
Ich kann nach weisen, dass die BRD ein Staatsgebiet hat.
Das BVG hat bestätigt, dass die Bundesrepublik „als Staat identisch mit dem Staat ,Deutsches Reich“ ist, aber in seiner räumlichen Ausdehnung teil-identisch.

Die BRD hat eine Staatsvolk, das sind die Bürger die eine gemeinsame Staatsbürgerschaft haben und das Wahlrecht haben.

Die BRD hat eine Staatsgewalt und eine Verfassung in Form des Grundgesetz.

Eisbaerin schrieb:
wäre übrigens sicher ne premiere, das erste mal das von dir fakten kämen :giggle
*Heiterkeit
Mal sehen was von dir für Fakten kommen.
Bestenfalls ein Link auf ein paar Youtube Filmchen, oder einen abgekupferten Text von den Kriminellen und verfassungsfeindlichen „Reichsbürger“.
 

Eisbaerin

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Klar kann ich das.
Ich kann nach weisen, dass die BRD ein Staatsgebiet hat.
Das BVG hat bestätigt, dass die Bundesrepublik „als Staat identisch mit dem Staat ,Deutsches Reich“ ist, aber in seiner räumlichen Ausdehnung teil-identisch.

Die BRD hat eine Staatsvolk, das sind die Bürger die eine gemeinsame Staatsbürgerschaft haben und das Wahlrecht haben.

Die BRD hat eine Staatsgewalt und eine Verfassung in Form des Grundgesetz.


*Heiterkeit
Mal sehen was von dir für Fakten kommen.
Bestenfalls ein Link auf ein paar Youtube Filmchen, oder einen abgekupferten Text von den Kriminellen und verfassungsfeindlichen „Reichsbürger“.

Grundgesetz
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Art. 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

das kannste nachweisen ?
 

Fredericus Rex

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Grundgesetz
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Art. 116

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

das kannste nachweisen ?
Und?
Was soll ich da nachweisen?
Verstehst du überhaupt was du da kopiert hast?

Im einzelnen:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung,

Die anderweitig gesetzliche Regelung ist der 2+4 Vertrag.
Dort steht unter Anderem:
Das Staatsgebiet des vereinten Deutschlands wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.
Die bestehenden Grenzen sind endgültig. Das vereinigte Deutschland verpflichtet sich, keine Gebietsansprüche zu erheben.

Das spielt übrigens gar keine Rolle, da die deutsche Staatsbürgerschaft nicht vom Wohnort abhängt.
Also kann ein deutscher Staatsbürger seinen Wohnort auch in Polen haben.
 

Eisbaerin

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Und?
Was soll ich da nachweisen?
Verstehst du überhaupt was du da kopiert hast?

Im einzelnen:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung,

Die anderweitig gesetzliche Regelung ist der 2+4 Vertrag.
Dort steht unter Anderem:
Das Staatsgebiet des vereinten Deutschlands wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.
Die bestehenden Grenzen sind endgültig. Das vereinigte Deutschland verpflichtet sich, keine Gebietsansprüche zu erheben.

Das spielt übrigens gar keine Rolle, da die deutsche Staatsbürgerschaft nicht vom Wohnort abhängt.
Also kann ein deutscher Staatsbürger seinen Wohnort auch in Polen haben.

du träumerli, kannst ja noch nicht mal einen gesetzestext lesen :nono:

du must erstmal eine deutsche staatsbürgerschaft haben. die hast du NUR dann, wenn du das entsprechend nachweisen kannst. :winken:

der 2+4 vertrag hat NICHTS mit art 116 zu tun :winken:
 
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Klar kann ich das.
Ich kann nach weisen, dass die BRD ein Staatsgebiet hat.
Das BVG hat bestätigt, dass die Bundesrepublik „als Staat identisch mit dem Staat ,Deutsches Reich“ ist, aber in seiner räumlichen Ausdehnung teil-identisch.

Die BRD hat eine Staatsvolk, das sind die Bürger die eine gemeinsame Staatsbürgerschaft haben und das Wahlrecht haben.

Die BRD hat eine Staatsgewalt und eine Verfassung in Form des Grundgesetz.


*Heiterkeit
Mal sehen was von dir für Fakten kommen.
Bestenfalls ein Link auf ein paar Youtube Filmchen, oder einen abgekupferten Text von den Kriminellen und verfassungsfeindlichen „Reichsbürger“.

Staatsgebiet:
Ich kann unmöglich auf einem terrioritalen Gebiet eines Staates, in diesem Fall "Deutsches Reich", einen weiteren Staat namens "BRD" installieren. Ich kann auch nicht an die Stelle eines Apfels eine Birne hinlegen, bevor ich den Apfel nicht beseitigt habe. Da das territoriale Gebiet "Deutsches Reich" nicht untergegangen ist, kann es das territoriale Gebiet "BRD" auf dem Gebiet des "Deutschen Reiches" nicht geben. Zwei Dinge an derselben Stelle geht nicht.

Staatsgewalt:

Der Staat "Deutsches Reich" ist handlungsunfähig. Warum? Um handlungsfähig zu sein müsste das Volk eine souveräne (selbstständige) Regierung wählen. Auch hier stellen sich viele Fragen, die bis zum heutigen Tage nicht beantwortet werden, aus gutem Grund. Nicht umsonst stellte Seehofer fest, dass die gewählten Politiker KEINE SELBSTSTÄNDIGEN VOLKSVERTRETER sind. Nur was sie denn tatsächlich sind, das sagte er nicht!

Solange dieses territoriale Gebiet nicht souverän, also nicht auf selbstständiger Basis handlungsfähig ist und keine souveräne Volks-Regierung hat, was unter anderem auch 1989/1990 verhindert wurde, werden diese und viele andere Fragen im Raum stehen und leider vom größten Teil des Volkes nicht verstanden werden, was BEWUSST genau SO gewollt ist.

DAS...

"...Die BRD hat eine Staatsgewalt und eine Verfassung in Form des Grundgesetz..."

kannst du noch tausendmal wiederholen. Es wird dadurch nicht richtig.
 

Fredericus Rex

Deutscher Bundespräsident
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Staatsgebiet:
Ich kann unmöglich auf einem terrioritalen Gebiet eines Staates, in diesem Fall "Deutsches Reich", einen weiteren Staat namens "BRD" installieren.
Du verstehst nicht was du liest! Reichsbürger!
Es wurde ja auch kein weiterer Staat installiert.

Für dich nochmal ganz langsam und groß und in Farbe:
Das BVG hat bestätigt, dass die Bundesrepublik „als Staat identisch mit dem Staat ,Deutsches Reich“ ist, aber in seiner räumlichen Ausdehnung teil-identisch.


Ich kann auch nicht an die Stelle eines Apfels eine Birne hinlegen,
*Heiterkeit
Das hat auch niemand getan
terra-111 schrieb:
bevor ich den Apfel nicht beseitigt habe.
Auch das wollte niemand!
Das deutsche Reich wurde ja nicht beseitigt oder annektiert.

terra-111 schrieb:
Da das territoriale Gebiet "Deutsches Reich" nicht untergegangen ist, kann es das territoriale Gebiet "BRD" auf dem Gebiet des "Deutschen Reiches" nicht geben.
*Heiterkeit
Gibt es auch nicht!
Das deutsche Reich ist nicht untergegangen, es war nur die Wehrmacht die eine bedingungslose Kapitulation unterschrieben hat.
Auch die 4 Siegermächte gingen vom Fortbestand des deutschen Staates aus.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Existenz des Staates Deutschen Reich!
Auszüge aus dem Urteil BVGU 2 BVR 373/83 von 1987

Es ist kein völkerrechtlicher Tatbestand des Staatsuntergangs ersichtlich, aus dem geschlossen
werden könnte, daß der deutsche Staat im Jahre 1949 bei Bildung der Bundesrepublik Deutschland oder bei Erlaß der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik untergegangen wäre.


Was verstehst du daran nicht?

terra-111 schrieb:
Das deutsche Reich nennt sich nur nicht mehr „Deutsches Reich“ sondern Bundesrepublik Deutschland
Ist aber als Völkerrechtssubjekt identisch, egal wie es sich heute nennt.
terra-111 schrieb:
Zwei Dinge an derselben Stelle geht nicht.

Staatsgewalt:

Der Staat "Deutsches Reich" ist handlungsunfähig. Warum? Um handlungsfähig zu sein müsste das Volk eine souveräne (selbstständige) Regierung wählen. Auch hier stellen sich viele Fragen, die bis zum heutigen Tage nicht beantwortet werden, aus gutem Grund. Nicht umsonst stellte Seehofer fest, dass die gewählten Politiker KEINE SELBSTSTÄNDIGEN VOLKSVERTRETER sind. Nur was sie denn tatsächlich sind, das sagte er nicht!
Dummes Reichsbürger gequake.
Die ganze Welt erkennt die BRD als souveränen Staat an und schließt mit der BRD Verträge - auch Russland!
Nur ein paar Volldeppen wissen es natürlich besser.

terra-111 schrieb:
Solange dieses territoriale Gebiet nicht souverän, also nicht auf selbstständiger Basis handlungsfähig ist und keine souveräne Volks-Regierung hat, was unter anderem auch 1989/1990 verhindert wurde, werden diese und viele andere Fragen im Raum stehen und leider vom größten Teil des Volkes nicht verstanden werden, was BEWUSST genau SO gewollt ist.
DU hast es vielleicht nicht verstanden.
Frag einfach was du wissen willst

terra-111 schrieb:
DAS...

"...Die BRD hat eine Staatsgewalt und eine Verfassung in Form des Grundgesetz..."

kannst du noch tausendmal wiederholen. Es wird dadurch nicht richtig.
Dass das richtig ist, erlebst du jeden Tag.

Das hat auch der Reichsbürger erleben müssen, der einen Polizisten erschossen hat.
Den hat die Staatsgewalt angeklagt verurteilt und lebenslang in den Knast gesteckt.
Der „Reichsbürger“ wollte die Staatsgewalt und deren Gesetze auch nicht anerkennen, das hat die „Staatsgewalt“ aber nicht beeindruckt.

Deshalb ist es völlig „Latte“ was ein paar Spinner anerkennen oder nicht.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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