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Es macht mir Spaß.
huhu, du scheinst ja das GG nicht zu kennen. denn in einer Verfassung stände was von BÜRGERN nicht BEWOHNER, da steht dann auch STAAT und nicht WIRTSCHAFTSGEBIET, ausserdem stände da nicht drin das wir für fremde militärtruppen aufzukommen hätten und sicher fände sich da noch einiges mehr. :winken:
wenn ick was nicht weiß, dann such ick die Antworten selbstständig ^^
und hinterfrage...
einfach mal drüber nachdenken
so ist dat )
nur die harten kommen in garten
Na bitte. Dann sollte es ja nicht all zu schwer sein, Dinge zu belegen, die du so behauptest.
irgendwie find ick det witzig ^^
https://michael-mannheimer.net/2018...en-sich-mit-muslimischen-maennern-zu-kreuzen/
Na Respekt, das sind zur Abwechslung mal wirklich Gründe. Müsste zwar erst mal gucken, ob das überhaupt stimmt, aber immerhin.
"schwer"?
keineswegs, alles barrierefrei im "www"...
aber es wäre weniger Lustisch ^^
Der Spass ist ganz auf meiner Seite. Bei dir muss ich mich nicht wirklich anstrengen, du wirst deiner Plattheit immer gerecht, und dein Fanclub belegt eher noch deine Ohnmacht. Bei der Eisbärin muss ich schon mehr schwitzen, bin zwar nicht immer ihrer Meinung, aber sie hat Köpfchen, und manchmal muss ich bei ihren Argumenten tatsächlich nachdenken.
det Eisbärin is eben mal n Löwenzähnchen ^^
traurig nur, das selbst Ihre Ratschläge und Argumente bei dir nicht fruchten (können)
OK, gucken wir uns das mal an:
Grundgesetz
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)
Art. 25
1Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Ähm, ja, das heisst, dass das Grundgesetz nicht nur für die Bürger dieses Landes gilt, sondern für alle Bewohner, also auch Touristen oder anderweitige Ausländer. Macht in meinen Augen wenig Sinn, das zu ändern, es sei denn, man will ein extra Touristenrecht einführen....
Das andere guck ich mir bei Gelegenheit durch...
det Eisbärin is eben mal n Löwenzähnchen ^^
traurig nur, das selbst Ihre Ratschläge und Argumente bei dir nicht fruchten (können)
Klar kann ich das.dann kannst du ja mal nach der allgemein anerkannten staatenlehre von jellinek nachweisen das die brd ein staat ist. ich bin gespannt
*HeiterkeitEisbaerin schrieb:wäre übrigens sicher ne premiere, das erste mal das von dir fakten kämen :giggle
Klar kann ich das.
Ich kann nach weisen, dass die BRD ein Staatsgebiet hat.
Das BVG hat bestätigt, dass die Bundesrepublik „als Staat identisch mit dem Staat ,Deutsches Reich“ ist, aber in seiner räumlichen Ausdehnung teil-identisch.
Die BRD hat eine Staatsvolk, das sind die Bürger die eine gemeinsame Staatsbürgerschaft haben und das Wahlrecht haben.
Die BRD hat eine Staatsgewalt und eine Verfassung in Form des Grundgesetz.
*Heiterkeit
Mal sehen was von dir für Fakten kommen.
Bestenfalls ein Link auf ein paar Youtube Filmchen, oder einen abgekupferten Text von den Kriminellen und verfassungsfeindlichen „Reichsbürger“.
Und?Grundgesetz
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Art. 116
Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
das kannste nachweisen ?
Und?
Was soll ich da nachweisen?
Verstehst du überhaupt was du da kopiert hast?
Im einzelnen:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung,
Die anderweitig gesetzliche Regelung ist der 2+4 Vertrag.
Dort steht unter Anderem:
Das Staatsgebiet des vereinten Deutschlands wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.
Die bestehenden Grenzen sind endgültig. Das vereinigte Deutschland verpflichtet sich, keine Gebietsansprüche zu erheben.
Das spielt übrigens gar keine Rolle, da die deutsche Staatsbürgerschaft nicht vom Wohnort abhängt.
Also kann ein deutscher Staatsbürger seinen Wohnort auch in Polen haben.
Klar kann ich das.
Ich kann nach weisen, dass die BRD ein Staatsgebiet hat.
Das BVG hat bestätigt, dass die Bundesrepublik „als Staat identisch mit dem Staat ,Deutsches Reich“ ist, aber in seiner räumlichen Ausdehnung teil-identisch.
Die BRD hat eine Staatsvolk, das sind die Bürger die eine gemeinsame Staatsbürgerschaft haben und das Wahlrecht haben.
Die BRD hat eine Staatsgewalt und eine Verfassung in Form des Grundgesetz.
*Heiterkeit
Mal sehen was von dir für Fakten kommen.
Bestenfalls ein Link auf ein paar Youtube Filmchen, oder einen abgekupferten Text von den Kriminellen und verfassungsfeindlichen „Reichsbürger“.
Du verstehst nicht was du liest! Reichsbürger!Staatsgebiet:
Ich kann unmöglich auf einem terrioritalen Gebiet eines Staates, in diesem Fall "Deutsches Reich", einen weiteren Staat namens "BRD" installieren.
*HeiterkeitIch kann auch nicht an die Stelle eines Apfels eine Birne hinlegen,
Auch das wollte niemand!terra-111 schrieb:bevor ich den Apfel nicht beseitigt habe.
*Heiterkeitterra-111 schrieb:Da das territoriale Gebiet "Deutsches Reich" nicht untergegangen ist, kann es das territoriale Gebiet "BRD" auf dem Gebiet des "Deutschen Reiches" nicht geben.
Ist aber als Völkerrechtssubjekt identisch, egal wie es sich heute nennt.terra-111 schrieb:Das deutsche Reich nennt sich nur nicht mehr „Deutsches Reich“ sondern Bundesrepublik Deutschland
Dummes Reichsbürger gequake.terra-111 schrieb:Zwei Dinge an derselben Stelle geht nicht.
Staatsgewalt:
Der Staat "Deutsches Reich" ist handlungsunfähig. Warum? Um handlungsfähig zu sein müsste das Volk eine souveräne (selbstständige) Regierung wählen. Auch hier stellen sich viele Fragen, die bis zum heutigen Tage nicht beantwortet werden, aus gutem Grund. Nicht umsonst stellte Seehofer fest, dass die gewählten Politiker KEINE SELBSTSTÄNDIGEN VOLKSVERTRETER sind. Nur was sie denn tatsächlich sind, das sagte er nicht!
DU hast es vielleicht nicht verstanden.terra-111 schrieb:Solange dieses territoriale Gebiet nicht souverän, also nicht auf selbstständiger Basis handlungsfähig ist und keine souveräne Volks-Regierung hat, was unter anderem auch 1989/1990 verhindert wurde, werden diese und viele andere Fragen im Raum stehen und leider vom größten Teil des Volkes nicht verstanden werden, was BEWUSST genau SO gewollt ist.
Dass das richtig ist, erlebst du jeden Tag.terra-111 schrieb:DAS...
"...Die BRD hat eine Staatsgewalt und eine Verfassung in Form des Grundgesetz..."
kannst du noch tausendmal wiederholen. Es wird dadurch nicht richtig.
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