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Genfer Flüchtlingskonvention -> Deutsches Asylrecht -> Zuwanderungsgesetz
Hallo,
aus aktuellem Anlass beschäftige ich mich grad ein wenig mit dem Asylrecht, der Genfer Flüchtlingskonvention und so weiter. Nach einiger Zeit (quer) lesen habe ich allerdings zwischen den Begriffen und der Bedeutung Genfer Flüchtlingskonvention, deutsches Asylrecht und das Zuwanderungsgesetz den Faden verloren.
Wenn ich es richtig verstehe ist die Genfer Flüchtlingskonvention für alle EU-Länder geltend und in Deutschland erst einmal nur die Basis für das deutsche Asylrecht. Die Konvention legt also fest wer konkret als Flüchtling gehandelt wird und welche Rechte/Hilfe ihm zusteht. Soweit richtig?
Das deutsche Asylrecht an sich geht nun ein Stück weiter und regelt das Asyl in Deutschland etwas präziser, als Grundlage dient allerdings die Genfer Flüchtlingskonvention? So werden hier, neben der Reglung wer ein Flüchtling ist und wem welche Rechte/Hilfe zusteht (eben die Genfer Konvention), tiefgründigere Sachverhalte wie eben die (Finanz)-Verteilung, die Sicheren Herkunftsländer (Asylpaket I) oder auch das "neue" Asylpaket II verwirklicht?
Das Zuwanderungsgesetzt hingegen ist genau wie das deutsche Asylrecht ein rein deutsches Gesetzt, hat also erst einmal mit der EU nichts zu tun. Hier wird anders als beim Asylrecht zum Beispiel das Aufenthaltsgesetz (Einfach gesprochen: Wer darf sich konkret in Deutschland wie lange aufhalten) oder auch der Aufenthaltstitel/-status geregelt. Sprich wer konkret eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis bekommt und wer ein Visum bekommt oder nur "geduldet" wird.
Sind meine Gedankengänge soweit richtig oder mache ich irgendwo einen grundsätzlichen Fehler bei der Verständnis? Über eine kurze Rückmeldung und ggf. Hilfe bzw. Aufklärung würde ich mich sehr freuen.
Vielen dank und beste Grüße,
Hacky
Hallo,
aus aktuellem Anlass beschäftige ich mich grad ein wenig mit dem Asylrecht, der Genfer Flüchtlingskonvention und so weiter. Nach einiger Zeit (quer) lesen habe ich allerdings zwischen den Begriffen und der Bedeutung Genfer Flüchtlingskonvention, deutsches Asylrecht und das Zuwanderungsgesetz den Faden verloren.
Wenn ich es richtig verstehe ist die Genfer Flüchtlingskonvention für alle EU-Länder geltend und in Deutschland erst einmal nur die Basis für das deutsche Asylrecht. Die Konvention legt also fest wer konkret als Flüchtling gehandelt wird und welche Rechte/Hilfe ihm zusteht. Soweit richtig?
Das deutsche Asylrecht an sich geht nun ein Stück weiter und regelt das Asyl in Deutschland etwas präziser, als Grundlage dient allerdings die Genfer Flüchtlingskonvention? So werden hier, neben der Reglung wer ein Flüchtling ist und wem welche Rechte/Hilfe zusteht (eben die Genfer Konvention), tiefgründigere Sachverhalte wie eben die (Finanz)-Verteilung, die Sicheren Herkunftsländer (Asylpaket I) oder auch das "neue" Asylpaket II verwirklicht?
Das Zuwanderungsgesetzt hingegen ist genau wie das deutsche Asylrecht ein rein deutsches Gesetzt, hat also erst einmal mit der EU nichts zu tun. Hier wird anders als beim Asylrecht zum Beispiel das Aufenthaltsgesetz (Einfach gesprochen: Wer darf sich konkret in Deutschland wie lange aufhalten) oder auch der Aufenthaltstitel/-status geregelt. Sprich wer konkret eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis bekommt und wer ein Visum bekommt oder nur "geduldet" wird.
Sind meine Gedankengänge soweit richtig oder mache ich irgendwo einen grundsätzlichen Fehler bei der Verständnis? Über eine kurze Rückmeldung und ggf. Hilfe bzw. Aufklärung würde ich mich sehr freuen.
Vielen dank und beste Grüße,
Hacky