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Das BVerfG hat mit Urteil vom 09. Februar 2010 (Az.: 1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09) die Verfassungswidrigkeit der Regelsätze des SGB II festgestellt und der Politik eine Frist bis zum 31.12.2010 zur Nachbesserung gesetzt. Die Frist ist ohne Änderung der Berechnung der Regelsätze abgelaufen das Gesetz wurde entgegen der Anordnung des BVerfG nicht geändert.
Finden sie es für einen demokratischen und rechtsstaatlichen Staat in Ordnung das die politische Obrigkeit die Urteile des höchsten Gericht - deren Aufgabe die Erhaltung des Grundgesetz/Grundrechte der Bürger ist - in dieser Art und Weise missachtet?
Die Politik zeigt den Bürgern das sie die Urteile des BVerfG nur gering schätzen und diese nicht in der geforderten Frist umsetzen, eine derartige Missachtung des BVerfG ist in der über 60 jährigen Geschichte der Bundesrepublik ein einmaliger und besorgniserregender Vorgang. Diesen ich mit brennender Sorge und steigendem Befremden beobachte.
Finden sie es für einen demokratischen und rechtsstaatlichen Staat in Ordnung das die politische Obrigkeit die Urteile des höchsten Gericht - deren Aufgabe die Erhaltung des Grundgesetz/Grundrechte der Bürger ist - in dieser Art und Weise missachtet?
Die Politik zeigt den Bürgern das sie die Urteile des BVerfG nur gering schätzen und diese nicht in der geforderten Frist umsetzen, eine derartige Missachtung des BVerfG ist in der über 60 jährigen Geschichte der Bundesrepublik ein einmaliger und besorgniserregender Vorgang. Diesen ich mit brennender Sorge und steigendem Befremden beobachte.