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Gelöschtes Mitglied 2265
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- #61
Es gibt keine steuerlichen Vorteile an anderer Stelle durch die Zweitwohnungssteuer. Eine Absetzbarkeit auf die Einkommensversteuerung ist bedingt gegeben, sofern die ZWS in die Kosten der Doppelten Haushaltsführung akzeptiert wird. Das trifft natürlich nur für Arbeitende zu, ist begrenzt auf 3 Monate und hat erheblichen Nachweisaufwand. Innerhalb einer Stadt, also wenn der Hauptwohnsitz sehr nahe liegt, wird die Doppelte Haushaltsführung sehr selten durchgewinkt. Da muss es schon wirklich triftige Gründe geben.Du hast aber steuerliche Vorteile...., die diese Steuer wohl mehr als egalisieren werden..., auch diese Steuer ist absetzbar....
Den angeblichen Bundesdurchschnitt gibt es als statistische Ermittlung der ZWS gar nicht. Es werden nämlich nur die Städte/ Gemeinden gerechnet, die überhaupt solche Seltsamkeit erheben. München und Potsdam sollen hohe Sätze haben. aber das Gros aller Städte und Gemeinden verzichtet darauf. Der Durchschnitt läge bei Ermittlung bestimmt unter 1% Steuersatz.Du hast aber auch bemerkt, das Berlin mit diesem Steuersatz bislang weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt und auch nach der Erhöhung keineswegs in der Spitzengruppe?
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