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es spielt überhaupt gar keine Rolle, ob der Anteilseigner 1 oder mehrere natürliche Personen sind... und dass es sich dabei um unterschiedliche Personen handelt, stört dabei natürlich nicht weiter.
der Jahresüberschuss U nach allen Abzügen in der GuV wird vom Unternehmen mit in der Regel ca. 40% versteuert
dann bleibt der Gewinn nach Steuern W = 0,6 x U übrig
wird dieser Betrag W an die Anteilseigner ausgeschüttet, gehen davon nochmal 25% an den Staat
also hör auf mit deinem bestenfalls Viertelwissen über das deutsche Steuersystem
du blamierst dich hier doch jeden Tag