1. Und ich weiß, dass es richtig ist.
Dann war die BRD früher auch kein Bundesstaat, denn die DDR-Bürger hatten auch BRD-Staatsangehörigkeit.
2. Mit solchen Advokatenkniffen kann man sicher allerlei beweisen, und genauso sicher auch das Gegenteil.
Da kannst du klügeln, deuteln und sophistern wie du willst.
3. Interessante Frage wäre natürlich wie es eine "unmittelbare Reichsangehörigkeit" geben kann, wenn es doch gar kein Reich gibt.
Kann man Bürger eines Staatenbundes sein, ohne einem der Staaten anzugehören?
4. Soweit ich weiß können nur Staaten in der UNO sein, keine Staatenbünde. Die USA sind aber in der UNO. Quod erat demonstrandum.
5. Und? Ein Bundesstaat darf nicht von einem Bundesrat geführt werden?
zu 1. ich lese die Gesetze so wie sie da stehen, du interpretierst, das was Staatsrechler tun, das unterscheidet uns. Staatsrechtler/ Philosophen bringen uns den ganzen Schlamassel ein mit freier Auslegabrkeit von Recht.
Staaten mit eigenen Verfassungen haben einen Schutzbund gebildet was ist da nicht zu verstehen? Warum wurden diese Staaten ab 1918 wohl zu Länder, wenn sie vorher schon keine eigenständige Souveränität in deinen Augen gehabt haben?
zu 2. ja wie unter 1. die Advokatenkniffe nutzt du. Bismarck hat höchstens einen Advokatenkniff benutzt um eine gleichgeschaltete Republik zu vermeiden. Aber geht ja nicht darum was hätte sollen sein, sondern wie der Staatenbund aus heutiger Sicht im Vergleich zur EU zu bewerten wäre.
zu 3. Die Reichsangehörigkeit war keine Staatsangehörigkeit, oder wo steht das? Das Indigenat der deutschen Völker hatte die Staatlichkeit inne und vergab somit 26 Staatsangehörigkeitein. Staatsangehörigkeit setzt einen zuordbaren Staat voraus. Aber die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich gibt es nicht, sondern nur in den Wahnvorstellungen der angeblichen "Kommissarischen Reichsregierungen" also den Reichsdeppen.
zu 4. Seit wann gibt es die UNO? Seit wann das Reich, die USA - lach.
Bundesstaat = Mitglied eines Bundes, der übergeordnete Bund kann also nicht gleichzeitig auch ein Bundesstaat sein, das widerspricht einfach der Logik, oder die bundesstaaten sind keine Staaten sondern Länder. So wie die Bundesländer nur Länder sind aber insbesondere Bayern seit 1945 denkt es könne noch Staat spielen.
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Viemehr sehe ich das so, aber das ist wirklich nur Spekulation jetzt, aber logisch. Man muß zwischen US und USA unterscheiden.
Dann wäre die US => District of Columbia, geschaffen im organic Act of 1871 wirklich ein Bundesstaat der USA.
Genauso wie die Verwaltungszonen auf den Teilgebieten des Völkerrechtssubjektes des Gründerreichs seit 1918 dann auch Bundesstaaten des Reichs wären, aber niemals das Völkerrechtssubjekt selber sein konnten, da nur teilidentisch.
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zu 5. nein, im Bundesrath wird gar nichts geführt, denn es kann nichts geführt werden dem das Indigenat aus dem die Vertreter der Bundesstaaten entsendet werden nicht zustimmen. (ich rede extra nicht in der Vergangenheitsform, da ich die Gesetze aus heutiger Sicht lese)
Hab ich doch geschrieben Art 3 d. V. 1871 + Rustag 1913 + §1BGB +§677BGB (Das macht dich von Geburt an nicht nur rechtsfähig, sondern auch voll geschäftsfähig).
Niemand kann also Geschäfte für einen Dritten erledigen dem derjenige nicht zugestimmt hat. Da das Reich kein Staat ist, kann der Bundesrath nichts über die Köpfe der Bevölkerungen der einzelnen Gliedstaaten hinweg entscheiden, wenn die das nicht wollen.
Das aus heutiger Sicht, wie gut die Menschen damals de facto ihre Rechte kannten bleibt dahingestellt, interessiert mich auch nicht. Aber das Konstrukt ist genial fortschrittlich in meinen Augen 100 Jahre zu früh, eben weil es juristisch nicht als zentralregierte parlamentarische Republik/ Nationalstaat definiert war, so wie alle anderen Bestrebungen seit 1848 in Europa.
Die Menschen haben damals sicher nicht begriffen wie Frei sie de jure eigentlich waren. Sogar die Menschen in den Schutzgebieten wurden von der Obrigkeit befreit.
Franzosen und Engländer hatten den Menschen in ihren Schutzgebieten nicht die Rechte ihrer Staatsbürger zugesprochen.
Aber das BGB war gültiges Recht auch in allen Schutzgebieten, gestand jedem Menschen Rechtsfähigkeit von Geburt an ein. Also jeder von Geburt an rechtsfähig und in Verbindung mit §677 BGB voll geschäftsfähig. Das muss man sich mal vorstellen unter damaligen Umständen, das klingt so selbstverständlich aus heutiger Sicht, obwohl wir lange nicht so frei sind, wenn man sich zB Art 7 und Art 10 EGBGB der BRD mal anschaut. Die hebeln die vorstaatliche Rechtsfähigkeit die der §1BGB einem eingesteht wieder aus.