Im Dezember 1974 verabschiedete Bundestag und Bundesrat ein "Konjunkturstützungsprogramm", das zur Belebung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage Investitionen des Bundes und der Länder zum Inhalt hatte. Außerdem wurden Zuschüsse für private Investitionen bezahlt. Der Bundeshaushalt wurde durch zusätzliche Kreditaufnahmen ausgeglichen. Daneben kam es Juli 1974 zu einer Reform der Einkommenssteuer mit dem Ziel, die unteren und mittleren Einkommen zu entlasten. Außerdem wurden soziale Leistungen, wie zum Beispiel das Kindergeld, erhöht.
Mit ihren Maßnahmen folgte die Bundesregierung im Wesentlichen einem wirtschaftspolitischen Konzept, das 1936 von dem englischen Nationalökonomen John Maynard Keynes entwickelt worden war. Keynes hatte den Grund für Beschäftigungsschwankungen und Arbeitslosigkeit in einer zu geringen gesamtwirtschaftlichen Nachfrage gesehen. Nach Keynes muss der Staat im Abschwung die Nachfrage durch finanzpolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel durch verstärkte Ausgaben für öffentliche Projekte, erhöhen. Damit soll die Investitionsbereitschaft der Unternehmen erhöht und der private Verbrauch stimuliert werden.
Um die Inlandsnachfrage zu beleben, beschließt die Bundesregierung im August 1975 ein neues Sonderprogramm zur Förderung der Investitionen vor allem in der Baubranche. Die eingesetzten 5,75 Mrd. DM sollen ein unmittelbares Auftragsvolumen von rund 10 Mrd. DM induzieren.
Trotz aller Maßnahmen konnten Bundesregierung und Bundesbank nicht verhindern, dass 1975 fast alle Sektoren der Wirtschaft von der Krise erfasst wurden. In Erwartung einer lang andauernden Krise waren die privaten Haushalte nicht bereit, ihre Nachfrage nach Konsumgütern zu erhöhen. Ein weiterer Grund für das Andauern der Krise lag in den strukturellen Problemen bisheriger Wachstumsbranchen (Bauwirtschaft, Stahlindustrie, Maschinenbau, Automobilindustrie). Der gleichzeitige Konjunktureinbruch in fast allen westlichen Industrieländern verhinderte einen Ausgleich der rückläufigen Binnennachfrage durch verstärkte Exporte