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Gesetze und Regelungen: Das ändert sich zum 1. November 2018
zitat
Zum 1. November 2018 treten wieder neue Gesetze und Regelungen in Kraft: die Eine-für-alle-Klage, der vereinfachte Vornamenwechsel, das Neueste in Sachen Ehe für alle und neue Handgepäckrichtlinien bei Ryanair. Was genau das für Sie bedeutet, fassen wir hier zusammen.
"Eine-für-alle-Klagen"
Unter dem Begriff Musterfeststellungsklagen können sich wohl nur die wenigsten Menschen etwas Konkretes vorstellen. Wahrscheinlich wurde deshalb die nach Gerechtigkeit klingende Bezeichnung "Eine-für-alle-Klage" ins Leben gerufen. Bisher war es in Deutschland so, dass jeder Betroffene in einem Schadensfall einzeln klagen muss.
Mit der Musterfeststellungsklage (MFG) soll sich das ändern. Damit können Verbraucherschützer stellvertretend für tausende Verbraucher gleichzeitig vor Gericht ziehen und Schadenersatz einklagen.
Dieses Mittel ist allerdings nur bestimmten Verbänden vorbehalten.
Das Gute daran: Betroffene können Schadenersatz zugesprochen bekommen, ohne dass sie das Risiko eingehen müssen, einen Prozess gegen eine Firma tragen zu müssen.
Um an einer solchen "Eine-für-alle-Klage" teilzunehmen, müssen Sie sich in einem offiziellen Klageregister eintragen, das mindestens 50 Betroffene listet.
Übrigens sind ab 1. November MFG nicht nur theoretisch möglich. An diesem Tag reicht der Bundesverband der Verbraucherzentrale auch gleich die erste Musterfeststellungsklage ein: Volkswagen soll im Diesel-Skandal zur Verantwortung gezogen werden.
Reihenfolge der Vornamen ändern leicht gemacht!
Sie haben mehrere Vornamen? Heißen Sie beispielsweise Markus Anton, doch eigentlich nennen Sie alle nur Anton? Dann können Sie die Reihenfolge Ihres Vornamens ab dem 1. November ganz einfach im Standesamt ändern lassen.
So soll verhindert werden, dass Banken oder Versicherungen anstatt des im Alltag gebräuchlichen Namens, den in der Vornamensreihenfolge des Ausweisdokumentes an erster Stelle stehenden verwenden. Damit wird leichter erkennbar, was der täglich gebräuchliche Vorname ist.
Die Ehe für alle ist in der Verwaltung angekommen
Die Mühlen der Verwaltungen mahlen eben immer etwas langsamer als der Rest Deutschlands. Über ein Jahr nach Einführung der Ehe für alle, können gleichgeschlechtliche Ehepaare nun auch im Eheregister richtig erfasst werden.
Bisher wurde ein Partner bei "Ehemann" oder "Ehefrau" eingetragen und jeweils ein Partner an der falschen Stelle. Nun werden beide als "Ehegatten" registriert. Offizieller als jetzt kann die Ehe für alle also kaum mehr werden.
Ryanair: Verschärfte Regeln für Handgepäck
Bisher konnten Fluggäste von Ryanair zum Standardtarif Rollkoffer und Koffer in Handgepäckgröße problemlos am Gate abgeben – was jedoch viel Zeit kostete. Dadurch mussten vor dem Flug teilweise bis zu 120 Gepäckstücke kurz vor Abflug bearbeitet werden.
Ab dem 1. November 2018 ist damit jedoch Schluss: Fluggäste mit "normalem" Ticket dürfen nur noch ein Handgepäckstück mit einer maximalen Größe von 40 x 20 x 25 Zentimeter mit an Bord nehmen.
Weiteres Handgepäck muss mit einer Gebühr von acht Euro eingecheckt werden. Fluggäste, die ein zu großes Handgepäck mit ans Gate bringen, müssen sogar 25 Euro zahlen.
Die einzigen, die weiterhin zwei Stücke mit in die Kabine nehmen dürfen, sind "Priority"-Kunden.
So soll das Boarding beschleunigt und Flugverspätungen reduziert werden.
https://www.msn.com/de-de/finanzen/...um-1-november-2018/ar-BBP8Uue?ocid=spartandhp
Das Handgepäck was teurer wird dann das Boarding beschleunigt, super Erklärungsmodell