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was willst du mir jetzt einreden ... ??!1. befleißige dich eines anderen 'Tones'. 2. informiere dich über Art. 65 S. 1 des Grundgesetzes (GG).
der Kanzler hat ja noch weniger alleinige Entscheidungshoheit, als jeder beliebige Geschäftsführer einer x-beliebigen GmbH oder Vorstand eines Kleintierzüchtervereins
für fast alles muss er/sie sich die Mehrheit, zumindest im Kabinett oder im Bundestag, besorgen