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    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Vermieter sollen Wohnungen warm vermieten

Uwe O.

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Antwort des Mieters: "Das ist Besuch, ich darf bis zu 3 Monaten Besucher haben. Der muss auch nichts zahlen". Wie auch immer: wir haben die A...karte.
Bleibt der Besucher jedoch länger als sechs Wochen, betrachten viele Gerichte das Besuchsrecht bereits als ausgeschöpft. Spätestens nach drei Monaten wird aber aus jedem Besucher ein zustimmungspflichtiger Mitbewohner.

Ignoriert der Mieter, dass er grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters benötigt, stellt das eine Vertragsverletzung dar. Der Vermieter hat daher die Möglichkeit, nach einer Abmahnung auf Unterlassung zu klagen und schließlich das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.


Der Vermieter muss dem Einzug des Partners grundsätzlich zustimmen. Er kann allerdings zusammen mit seiner Zustimmung eine Mieterhöhung durchsetzen (§ 553 II BGB), wenn ihm andernfalls der Zuzug des Partners nicht zuzumuten wäre.

Um eine Räumungsklage anzustrengen, musst Du erst einmal die Wohnung rechtswirksam gekündigt haben.
Das sollte Dein Rechtsanwalt doch wohl wissen!

Für die anschließende Räumungssklage hilft dieser Link weiter:

Räumungsklage - Alle Bewohner müssen verklagt werden - Mietrecht.org | https://www.mietrecht.org/kuendigung/raeumungsklage-alle-bewohner/
 

Maier zwo

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....(und wenn er durch einen Straße mit Namen ''Mohrengasse'' läuft vor Wut Schaum vorm Mund hat).... 😙

...
Was den hier nicht zitierten Tel des Beitrages betrifft: Übertreibe es mal nicht.

Die Mohrenstr. betreffend läuft man auch nicht mit Schaum vor dem Mund durch Berlin, das interessiert kaum jemanden.

Im Gegenteil: In dem gleichnamigen U-Bahnhof hat jemand eine denkbar einfache Veränderung des Straßen- bzw. Stationsnamens durchgeführt:

Indem 2 Punkte über das "o" gesetzt wurden.

Es heißt damit "Möhrenstr."
 
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Chili

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Dank SPD/Grün werden die rasch durch die gewünschten Eindringlinge gefüllt.
Dazu gehören immer 2. Ich würde meine Wohnung nicht an diese Goldstücke vermieten und auch nicht an eine staatl. Stelle. Es gibt auch so genügend Wohnungssuchende.
 

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@ Roquette:
Du hast es immer noch nicht begriffen.

"Besucher" sind keine Mitbesitzer, gegen die ein Titel nötig wäre.
Untermietverhältnisse ohne Vermieterzustimmung sind für die Tonne, andernfalls hättest du eine Wohnungsgeberbescheinigung/Meldebestätigung mit vollständigem Namen zwecks Räumungsklage in der Hand.
Wer zu Besuch da ist, das kümmert keine Räumungsklage.

Wenn du also leichtfertig Untermietverhältnisse duldest ohne dass du eine Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt hattest, wärst du vermietungstechnisch ein Vollidiot. Kein Mitleid.

Daher: NIEMALS bist du Vermieter.
 

Uwe O.

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Dazu gehören immer 2. Ich würde meine Wohnung nicht an diese Goldstücke vermieten und auch nicht an eine staatl. Stelle. Es gibt auch so genügend Wohnungssuchende.
Denke an die Zwangswohnungsbewirtschaftung nach dem Krieg bis in die 50-er Jahre.
Da hat Dir das Wohnungsamt einen Flüchtling in die Wohnung gesetzt, wenn Du ein Zimmer zuviel hattest.
 

Chili

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Denke an die Zwangswohnungsbewirtschaftung nach dem Krieg bis in die 50-er Jahre.
Da hat Dir das Wohnungsamt einen Flüchtling in die Wohnung gesetzt, wenn Du ein Zimmer zuviel hattest.
Das galt für Vertriebene. Im Ausland angeworbene haben hoffentlich nicht dieses Privileg. Dieser "Notstand" wurde von den Politikern selbst herbei geführt. Wann nehmen die eigentlich Jemanden zuhause auf?
 

Roquette

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Das galt für Vertriebene. Im Ausland angeworbene haben hoffentlich nicht dieses Privileg. Dieser "Notstand" wurde von den Politikern selbst herbei geführt. Wann nehmen die eigentlich Jemanden zuhause auf?
Mich wollte Olaf Scholz als HH Bürgermeister zwingen, Fremde in meinem Haus aufzunehmen. Für meine Familie und mich ein Diebstahlversuch dieses Herrn.

Von der Behörde erging ein "Wohnungsnutzungsgebot", ich hätte binnen Frist vermieten müssen, weil das Haus zu gross ist, sonst hätten die Beamten für mich einen "Mieter" einquartiert.

Ich klage vor dem Verwaltungsgericht und - oh, Wunder - am Tag vor der Verhandlung nahm Olaf Scholz Diebstahlsbehörde ihr Ansinnen zurück. Nachdem das Gericht zu erkennen gab, dass OLaf Scholzs Behörde sich rechtswidrig verhält....
 

Roquette

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@ Roquette:
Du hast es immer noch nicht begriffen.

"Besucher" sind keine Mitbesitzer, gegen die ein Titel nötig wäre.
Untermietverhältnisse ohne Vermieterzustimmung sind für die Tonne, andernfalls hättest du eine Wohnungsgeberbescheinigung/Meldebestätigung mit vollständigem Namen zwecks Räumungsklage in der Hand.
Wer zu Besuch da ist, das kümmert keine Räumungsklage.

Wenn du also leichtfertig Untermietverhältnisse duldest ohne dass du eine Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt hattest, wärst du vermietungstechnisch ein Vollidiot. Kein Mitleid.

Daher: NIEMALS bist du Vermieter.
ja,ja...hast schon recht. Hast du mal einen Euro für mich, du .....

Obwohl, kannst du denn überhaupt dt Grundbuchauszüge lesen? Und dann noch welche aus Frankreich? Und, hey, warum ist meine Immobiliengesellschaft dann im Handelsregister Paris eingetragen?

Vorschlag: Du zahlst mir 1000 Euro für jede nachgewiesene mir gehörene Immobilie? Hast du denn Knete?
 

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ja,ja...hast schon recht. Hast du mal einen Euro für mich, du .....

Obwohl, kannst du denn überhaupt dt Grundbuchauszüge lesen? Und dann noch welche aus Frankreich? Und, hey, warum ist meine Immobiliengesellschaft dann im Handelsregister Paris eingetragen?
Ich habe wahrscheinich mehr mit Grundbüchern zu tun und zu tun gehabt, wie du sie jemals im Leben zu Gesicht bekommen würdest.
Und ich habe sogar Erfahrungen mit böswilligen Hausmiteigentümern, die daran finanziell zugrunde gingen, weil sie nicht lernfähig waren.

Was immer du angeblich in Frankreich treibst, dafür sind dt. Grundbücher nicht dienlich ... und deine Behauptungen zu Besuchern und Untermietern disqualifizieren dich für Deutschland.
 

Maier zwo

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Ich bin so froh, dass wir damals die Häuser verkauft haben!
GOTT SEI DANK!
Wie war denn so, bevor Du die Häuser in Dein Eigentum übernommen hast?

Warst Du Erbe? Dann hättest Du das verlustbringende Erbe :) doch abschlagen können - oder nicht?

Oder warst Du Käufer? Dann sollte man sich vorher mal klarmachen, dass der Immobilienkauf, insbesondere im Wohnsektor, einigen Beschränkungen unterworfen ist und als Investor hast Du versagt.

Wohlgemerkt, Investor nur in den Bestand, Wohnraum hast Du keinen geschaffen.

Einfach Eigentümer zu werden und den regelmäßigen Geldfluss zu erwarten, reicht halt nicht.

Aber Jammern ist halt einfacher.
 

Uwe O.

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Das galt für Vertriebene. Im Ausland angeworbene haben hoffentlich nicht dieses Privileg.
Da bist Du aber sehr optimistisch für die SPD-Grün Pläne.
Die ohne Papiere illegal Eingdrungenen zählen doch dort mental als Vertriebene /Flüchtlinge.
Die Grünen hatten im Höhepunkt der von Merkel herbeigeführten Flüchtlingskrise doch - wahrscheinlich in Unwissenheit oder wegen Dummheit - die Zeit der Flüchtlingen und Vertriebenen im Nachkriegsdeutschland lobend erwähnt, da die westlichen Deutschen die Flüchtlinge mit offenen Armen empfangen und gut integriert hätten.
Ein Märchen.
Nichts war unbeliebter als die Rucksackdeutschen (je nach Landschaft auch Pimock genannt).
Die nahmen einen den Lebensraum und verbrauchten das bischen Lebensmittel.
Dieser "Notstand" wurde von den Politikern selbst herbei geführt. Wann nehmen die eigentlich Jemanden zuhause auf?
 

Maier zwo

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Die Grünen hatten im Höhepunkt der von Merkel herbeigeführten Flüchtlingskrise doch - wahrscheinlich in Unwissenheit oder wegen Dummheit - die Zeit der Flüchtlingen und Vertriebenen im Nachkriegsdeutschland lobend erwähnt, da die westlichen Deutschen die Flüchtlinge mit offenen Armen empfangen und gut integriert hätten.
Ein Märchen.
Nichts war unbeliebter als die Rucksackdeutschen (je nach Landschaft auch Pimock genannt).
Die nahmen einen den Lebensraum und verbrauchten das bischen Lebensmittel.
Das mag zunächst so sein. Besonders pfleglich ist man mit seinen eigenen Landsleuten aus Schlesien oder Königsberg und Umgebung in dem verbliebenen Teil Deutschlands nicht gerade umgegangen (da haben wir sie wieder, die Nation und das vaterländische Gefühl!).

Es wurde aber angeordnet, sie zu beherbergen. Was hätte man auch machen sollen? Sie verhungern bzw. erfrieren lassen?

Mittlerweile erkennt man diese Flüchtlinge kaum noch, um nicht zu sagen: gar nicht. Ihre hinterweltlichen Ansichten gegenüber dem damaligen Westen Deutschlands haben sie abgelegt.
 

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