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Vermieter sollen Wohnungen warm vermieten

roadrunner

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die ersten Grünen Blödheits-Ergüsse ... 😜
Die neue Ampel-Regierung will Wohnen für Millionen Mieter erschwinglicher machen!
SPD, Grüne und FDP planen deshalb eine Mieten-Revolution.
Konkret ist die Einführung einer „Teilwarmmiete“ geplant. Bedeutet:
Vermieter sollen künftig beheizte Wohnungen anbieten....😂
ja ok dazu die Mietpreisbremse ...
mir völlig schnuppe, weil ich dann EIGENBEDARF ANMELDE und den Mieter vor die Tür setze,
denn wenn es sich nicht mehr lohnt vermiete ich auch nix mehr, und meine Töchter brauchen später
den Wohnraum, oder ich melde dort ein Büro an und fertig, und genau so werden es die meisten
kleinen Vermieter auch machen
, das Ampel-Grün Ergebnis = hundert tausende Wohnungen fallen weg ...

Wohn-Hammer: Vermieter sollen Wohnungen warm vermieten | https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/wohn-hammer-vermieter-sollen-wohnungen-warm-vermieten-78367478.bild.html
Meine Lady und ich vermieten schon seit 30 Jahren unsere freien Wohnungen nicht mehr, wir nutzen sie einfach selbst.:geek:
 

sportsgeist

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Ach so, du lockst die Mieter mit nicht völlig überteuerten Kaltmietpreisen in Wohnungne, in denen es aus jedem Eck zieht, weil du seit 30 Jahren nichts mehr an den Häusern modernisiert hast. Wahrscheinlich verdienst du an der Nebenkostenanrechnung auch noch mit.
ich verdien am Vermieten gar nix, was aber vermutlich größtenteils an mir selber liegt
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
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O Gott...ein Gutmensch....kriegst von mir den Heiligenschein....😇😇😇
Danke...
... brauch keinen Heiligenschein

So, wünsch noch n schönen Sonntag. Ich geh jetzt in den Tag, noch n bissi verkatert zwar, aber ich hab beim Hobby Biathlon zugesagt. Bis die Tage dann...
 

schnipp-schnapp

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Danke...
... brauch keinen Heiligenschein

So, wünsch noch n schönen Sonntag. Ich geh jetzt in den Tag, noch n bissi verkatert zwar, aber ich hab beim Hobby Biathlon zugesagt. Bis die Tage dann...
By by ....pass auf das du nicht auf Abwege kommst...denn ich ahne bei deiner Einstellung nichts gutes.... 🤣 🤣 🤣 🤣 vor allem wenn der Kopf nicht klar ist....
 

Holsteiner

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das wäre wie ein Horrorfilm ...:eek:
Was heißt "das wäre"?
Das ist Realität, und wenn du ausländischen Mietern kündigen willst, dann mußt du damit rechnen öffentlich noch als "Migrantenhasser" beschimpft zu werden. Und zwar von unseren eigenen Leuten.
Die kulturbereichernden Bekannten des Mieters werden dich dann nochmal extra besuchen....
 
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ja schon, aber wehe da ist so eine Alleinerziehende mit kleinen Kindern drin, oder Migranten oder oder ...
wir haben eine Pensionistin die mehr in Spanien in ihrem 2. Wohnsitz lebt, funktioniert prima, aber mit
der möchte ich mich auch ungern anlegen, der kommt es auf ein paar tausender Gerichtskosten nicht an,
und die hat solche Beziehungen das eher ich dann auf der Straße sitzen würde ... 😂
Also Migranten mit kleinen Kindern oder sonstige Bedürftige brauchen vor Gericht kein Geld, denn sie können Prozesskostenhilfe beanspruchen.
 

Holsteiner

Deutscher Bundeskanzler
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Also Migranten mit kleinen Kindern oder sonstige Bedürftige brauchen vor Gericht kein Geld, denn sie können Prozesskostenhilfe beanspruchen.
Und anschließend können sie noch wegen Diskrimirierung klagen und bekommen garantiert recht.
 
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Da die Freundin des Mieters "zu Besuch" auch dort wohnte und ich deren Namen nicht kannte, konnte ich gar nicht wirksam Räumungsklage gegen alle Bewohner einreichen.
Früher musste der Vermieter eine Anmeldung unterschrieben.
Ist das nicht mehr so?
 

admonitor

Frischling
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Das ist falsch. Von den meisten gesetzlichen Regeln im Mietrecht kann nicht abgwichen werden. Selbst wenn schriftlich von den gesetzlichen Regeln Abweichendes vereinbart wurde, sind diese Vereinbarungen kraft Gesetz ungültig.

Miethöhe, Höhe der Kaution, wann zu zahlen, Kündigungsschutz und -gründe, wegen Zahlungsverzug sind mindestens 2 Monatsmieten Rückstand erforderlich, Zahlungsrückstand kann durch sspätere Zahlung "geheilt" werden, Renovierungpflicht, Verkehrssicherungspflicht, Eigenbedarfkündigung, welche Modernisierung ist "angemessen" und dem Mieter "zumutbar" usw usw usw.

Gerade weil auf dem Mietmarkt die Vertragsfreiheit nicht gilt, fehlen Wohnungen - und es werden immer mehr fehlen.

Zumal Mieter ja ebenso Eigentümer der gemieteten Wohnung werden wie der, der sie bezahlt hat. (Verfassungsgericht - NJW 1993, 2035-2037)
Vor allem nimmt man auch nur höchstseriöse Mieter wenn ein Mieter schon so gut wie unkündbar ist, darunter leiden dann wieder Randgruppen.

Bauen wird auch erheblich teurer dank den Klimaschutzauflagen der neuen Regierung.
 

sportsgeist

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Vor allem nimmt man auch nur höchstseriöse Mieter wenn ein Mieter schon so gut wie unkündbar ist, darunter leiden dann wieder Randgruppen.
natürlich, alles andere wäre ja auch höchstriskant und ehrlich gesagt: seltendämlich
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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Vor allem nimmt man auch nur höchstseriöse Mieter wenn ein Mieter schon so gut wie unkündbar ist, darunter leiden dann wieder Randgruppen.

Bauen wird auch erheblich teurer dank den Klimaschutzauflagen der neuen Regierung.
Wichtig ist dann, daß man den Eigentümern noch mehr kostenträchtige Auflagen aufs Auge drückt!

Dann hat man wenigstens hinterher die Gelegenheit, sich zu wundern, daß immer weniger Wohnungen zur Vermietung im Angebot sind!

:ROFLMAO:
 

admonitor

Frischling
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Wichtig ist dann, daß man den Eigentümern noch mehr kostenträchtige Auflagen aufs Auge drückt!

Dann hat man wenigstens hinterher die Gelegenheit, sich zu wundern, daß immer weniger Wohnungen zur Vermietung im Angebot sind!

:ROFLMAO:
Würde mich nicht wundern, wenn viele private Vermieter ihre Objekte an große Gesellschaften verkaufen oder halt an Privatleute die dann selbst darin zu wohnen. Untermieten im eigenen Wohnhaus wird unter diesen Bedingungen auch kaum noch jemand, das Potential dazu wäre riesig.
 

Nüchtern betrachtet

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Zum Thema Räumungsklage:

Ich hatte da ein Problem. Mein Anwalt sagte, er müsse Räumungsklage gegen alle bewohner der Wohnung einreichen, sie alle namentlich benennen.
Da die Freundin des Mieters "zu Besuch" auch dort wohnte und ich deren Namen nicht kannte, konnte ich gar nicht wirksam Räumungsklage gegen alle Bewohner einreichen. Der Mieter weigerte sich natürlich, mir den vollen Namen seiner Freundin zu sagen......

Und was macht man, wenn bei Klagerhebung die Mitbewohnerin Claudia heisst, bei der ersten Verhandlung aber Monika?
Was für eine dreiste Lügerei.

Es gibt eine Wohnungsgeberbescheinigung, mit der man sich auf dem Amt anmeldet.
Wer nicht gemietet hat und unterschrieb, ist nicht Mieter, und Untermietverhältnisse ohne Rücksprache und Genehmigung durch den Vermieter sind sowieso bei Räumungsklagen für die Tonne.

Du hast von der Vermieterei keine Ahnung, weil du nicht Vermieter bist!
 

Roquette

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Was für eine dreiste Lügerei.

Es gibt eine Wohnungsgeberbescheinigung, mit der man sich auf dem Amt anmeldet.
Wer nicht gemietet hat und unterschrieb, ist nicht Mieter, und Untermietverhältnisse ohne Rücksprache und Genehmigung durch den Vermieter sind sowieso bei Räumungsklagen für die Tonne.

Du hast von der Vermieterei keine Ahnung, weil du nicht Vermieter bist!
Tut mir leid für dich linken Neider: Immobilien in D und F, in France sogar im Handelsregister Paris eingetragen.

Melderechtliche Vorschriften sind etwas anderes als BGB bzw ZPO. Im übrigen ist Schriftform für Mietverträge nicht zwingend erforderlich.

Und jetzt gehe arbeiten, damit du Miete bezahlen kannst.
 

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Tut mir leid für dich linken Neider: Immobilien in D und F, in France sogar im Handelsregister Paris eingetragen.

Melderechtliche Vorschriften sind etwas anderes als BGB bzw ZPO. Im übrigen ist Schriftform für Mietverträge nicht zwingend erforderlich.

Und jetzt gehe arbeiten, damit du Miete bezahlen kannst.
Blöd für dich, denn mündliche Mietverträge sind dann dein Problem. Dummheit kostet.
Und, nein, ich muss nicht mehr arbeiten, weil ich schon in selbst verdienter Rente bin.
Neidhammel!
 

Roquette

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Blöd für dich, denn mündliche Mietverträge sind dann dein Problem. Dummheit kostet.
Und, nein, ich muss nicht mehr arbeiten, weil ich schon in selbst verdienter Rente bin.
Neidhammel!
ich schrieb doch nur, dass es keine formvorscchrift für die gültigkeit von mietverträgen gibt, oder schrieb ich, dass ich das so mache?

auf was sollte ich bei dir neidisch sein: lächerlich
 

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Deutscher Bundeskanzler
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ich schrieb doch nur, dass es keine formvorscchrift für die gültigkeit von mietverträgen gibt, oder schrieb ich, dass ich das so mache?

auf was sollte ich bei dir neidisch sein: lächerlich
Erinnerst du dich schon nicht mehr an deinen Blödsinn von Seite 1?
 

sportsgeist

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Und, nein, ich muss nicht mehr arbeiten, weil ich schon in selbst verdienter Rente bin.
Neidhammel!
die wirkliche Frage ist doch eine andere:
sollte man auf Jemanden, der mit Anfang/Mitte 50 in Rente gehen (musste ??!) ... wirklich neidisch sein !!?

ööööööhmmmm ...
...
.
.
.
 

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