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Untervermietung hebelt Räumungstitel aus

Roquette

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Schade, daß die Erhöhung der Grundsteuer nicht auch unter das Wuchergesetz fällt....

Grundsteuerreform: Erste Bescheide 500 Prozent teurer​

Diee Altparteien planen schon, dass die Grundsteuer nur noch vom Eigentümer bezahlt wird. Wenn dann de mieten auch deswegen steigen müssen, wird das Lieblingslied angestimmt: "Die MIeten sind zu hoch.... bezahlbarer Wohnraum"

Grundsteuerreform: Erste Bescheide 500 Prozent teurer | https://jungefreiheit.de/wirtschaft/2022/grundsteuer-deutlich-hoeher/
 

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Deutscher Bundeskanzler
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In Hessen gibt es eine "Garagennutzungsverordnung". Ein Autobesitzer hatte in der Garage leere Bierkisten etc gelagert. Dafür mußte er eine Strafe zahlen, weil Verstoß gegen "Garagennutzungsverordnung". Zwingt mich nicht, den Link raus zu suchen, es ist so.
Du lügst.

Wer sein Auto nicht in die Garage stellt, riskiert Ärger | https://www.hna.de/kassel/hessische-bauordnung-2018-darum-gehoeren-autos-in-garage-9895030.html
>>
In den vergangenen zehn Jahren habe die Behörde kein einziges Mal eine Geldstrafe verhängt, weil eine Garage vollgestellt war.
<<

Selbst WENN es zuvor mal vorgekommen sein sollte, machst du ne Mücke zum Elefanten.
 

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Deutscher Bundeskanzler
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Ach, und wie und wer kommt an die Fahrgestellnummer, wenn die Motorhaube zu ist? Hast dich mal wieder als Klugscheisser geoutet.
Du hast das Recht zur Ermittlung des Eigentümers, wenn dir eine Sache zweckentfremdet wurde.
Du hast echt keinen Schimmer!

Ausserdem:
>>
Und sie existiert "physisch" und meist mehrfach am Fahrzeug selbst – daher der alte Begriff Fahrgestellnummer – etwa an der B-Säule des Türrahmens, also zwischen Vorder- und Hintertür, in der Fahrertür, im Motor- und Kofferraum, unter der Motorhaube oder auf dem Armaturenbrett.
<<
 

Roquette

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Du hast das Recht zur Ermittlung des Eigentümers, wenn dir eine Sache zweckentfremdet wurde.
Du hast echt keinen Schimmer!

Ausserdem:
>>
Und sie existiert "physisch" und meist mehrfach am Fahrzeug selbst – daher der alte Begriff Fahrgestellnummer – etwa an der B-Säule des Türrahmens, also zwischen Vorder- und Hintertür, in der Fahrertür, im Motor- und Kofferraum, unter der Motorhaube oder auf dem Armaturenbrett.
<<
Man !! Es geht um ein natürlich verschlossen abgestelltes Auto. Nix mit Türrahmen, Motorraum etc. Polizei nicht zuständig.

Verstehst du? Auto zu, nicht reinkommen, um nach zu gucken.
 

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Man !! Es geht um ein natürlich verschlossen abgestelltes Auto. Nix mit Türrahmen, Motorraum etc. Polizei nicht zuständig.

Verstehst du? Auto zu, nicht reinkommen, um nach zu gucken.
ein Auto, das deine EIgentumsrechte beeinträchtigt ... wenn das wahr sei.
Dann hast du das Recht, den Eigentümer zu ermitteln.
Ausserdem hast du dann Anspruch auf z.B. entgangene Miete für den Parkplatz, oder gar Mietausfall, wenn die Bude mit der Möhre auf dem Platz unvermietbar oder nur reduziert vermietet werden kann.

Du bist ziemlich dämlich unterwegs!
 

Roquette

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ein Auto, das deine EIgentumsrechte beeinträchtigt ... wenn das wahr sei.
Dann hast du das Recht, den Eigentümer zu ermitteln.
Ausserdem hast du dann Anspruch auf z.B. entgangene Miete für den Parkplatz, oder gar Mietausfall, wenn die Bude mit der Möhre auf dem Platz unvermietbar oder nur reduziert vermietet werden kann.

Du bist ziemlich dämlich unterwegs!
Na, hast du gemerkt, dass du Schrot schriebst und willst dich jetzt anderweitig als klug darstellen?

Eigentumsrecht, entgangene Miete? Ja, wem gehört denn das Auto? Dem MIeter oder dem Partner? Haftet der Mieter für Fehlverhalten des Partners, des erwachsenen Kindes z.B.? Ist erst eine angemessen Frist zum Freiräumen zu setzen - und an wen zu richten? Und wie ist die neue ladungsfähige Anschrift des Fahrzeughalters, bzw des ausgezogenen Mieters?

Geniale Tournure: Fahrzeughalter behauptet, er habe das Auto verkauft an xyz, sei daher nicht mehr verantwortlich.... was dann? Und die Polizei bei all dem? "Nicht zuständig"

Geh gern mal zum Verkehrsamt und sag: "Ich hab da nen blauen Golf, Kennzeichen, Fahrgestellnr unbekannt. Wem gehört es?"
 

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Deutscher Bundeskanzler
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Na, hast du gemerkt, dass du Schrot schriebst und willst dich jetzt anderweitig als klug darstellen?

Eigentumsrecht, entgangene Miete? Ja, wem gehört denn das Auto? Dem MIeter oder dem Partner? Haftet der Mieter für Fehlverhalten des Partners, des erwachsenen Kindes z.B.? Ist erst eine angemessen Frist zum Freiräumen zu setzen - und an wen zu richten?

Geh gern mal zum Verkehrsaamt und sag: "Ich hab da nen blauen Golf, Kennzeichen, Fahrgestellnr unbekannt. Wem gehört es?"
Du bist selten dämlich unterwegs.
Ich hab dir schon geschrieben, was zu tun sei.
Das kannst du glauben oder auch lassen, dein Problem.

Eigentumsstörung – Wikipedia | https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsst%C3%B6rung

Du bist nur zu verpeilt, das ist alles.
 

Roquette

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Du bist selten dämlich unterwegs.
Ich hab dir schon geschrieben, was zu tun sei.
Das kannst du glauben oder auch lassen, dein Problem.

Eigentumsstörung – Wikipedia | https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsst%C3%B6rung

Du bist nur zu verpeilt, das ist alles.
Nö. Man müßte auf deinen Parkplatz dir ein abgemeldetes, verschlossenes Auto hinstellen, um zu sehen, was von deinen Klugscheissereien zu halten ist.

Daß die Polizei sich nicht mit zivilrechtlichen Auseinandersetzungen beschäftigt ist dir zumindest bekannt? Oder....Wikipedia.... schaffen die das Auto weg, reicht dort die Angabe "Auto,blau"?
 

Chili

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Du hast das Recht zur Ermittlung des Eigentümers, wenn dir eine Sache zweckentfremdet wurde.
Du hast echt keinen Schimmer!

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Und sie existiert "physisch" und meist mehrfach am Fahrzeug selbst – daher der alte Begriff Fahrgestellnummer – etwa an der B-Säule des Türrahmens, also zwischen Vorder- und Hintertür, in der Fahrertür, im Motor- und Kofferraum, unter der Motorhaube oder auf dem Armaturenbrett.
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Ist aber Alles wohl nicht festzustellen ohne das Auto zu öffnen
 

Roquette

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na und?
Die Eigentumsstörung erlaubt das. Zahlen muss den Schaden der Verursacher der Störung.
Nein, die Eigentumsstörung berechtigt auch die Polizei nicht, ein Auto aufzubrechen. Zumal zum Zeitpunkt des Aufbruchs gar nicht feststeht, wer der Störer ist.

Selbst ein stark verkehrbehinderes, falsch geparktes Auto darf die POlizei nicht einfach aufbrechen.

Der Begriff "Eigentumssstörung" ist im Nachbarschaftsrecht z.B. bei überhängenden Ästen seit jeh ein Streitpunkt. Hättest du recht, so würde also die Polizei überhängende Äste absägen?

Nun seh doch ein, dass du dich verrannt hast.
 
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sportsgeist

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Nein, die Eigentumsstörung berechtigt auch die Polizei nicht, ein Auto aufzubrechen. Zumal zum Zeitpunkt des Aufbruchs gar nicht feststeht, wer der Störer ist.

Selbst ein stark verkehrbehinderes, falsch geparktes Auto darf die POlizei nicht einfach aufbrechen.

Der Begriff "Eigentumssstörung" ist im Nachbarschaftsrecht z.B. bei überhängenden Ästen seit jeh ein Streitpunkt. Hättest du recht, so würde also die Polizei überhängende Äste absägen?

Nun seh doch ein, dass du dich verrannt hast.
... wird er nicht
 

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Nein, die Eigentumsstörung berechtigt auch die Polizei nicht, ein Auto aufzubrechen. Zumal zum Zeitpunkt des Aufbruchs gar nicht feststeht, wer der Störer ist.
Du laberst Scheissdreck.
Freilich hast du alle Rechte, den Störer zu ermitteln.
Ich habs sogar verlinkt für Dummies.
Selbst ein stark verkehrbehinderes, falsch geparktes Auto darf die POlizei nicht einfach aufbrechen.
Dort steht es im öffentlichen Raum, und wird dann abgeschleppt, Dummie.
Danach wird der Halter ermittelt.
Der Begriff "Eigentumssstörung" ist im Nachbarschaftsrecht z.B. bei überhängenden Ästen seit jeh ein Streitpunkt. Hättest du recht, so würde also die Polizei überhängende Äste absägen?
Du wirfst wieder alles durcheinander, weil du selbst unsortiert bist.
Wenn du nicht weisst wer der Nachbar ist, hast du auch alle Rechte, den zu ermitteln.

Nun seh doch ein, dass du dich verrannt hast.
Dummschwätzer!

Nachtrag:
Im Zweifelsfall ist sowieso das Ordnungsamt zuständig, denn du darfst auf deinem Grundstück keinen Schrott lagern ...
Aber klar, an deiner Stelle der Ahnungslosigkeit ist dummes Gesabbel die einzige Lösung.
 
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Roquette

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Du laberst Scheissdreck.
Freilich hast du alle Rechte, den Störer zu ermitteln.
Ich habs sogar verlinkt für Dummies.

Dort steht es im öffentlichen Raum, und wird dann abgeschleppt, Dummie.
Danach wird der Halter ermittelt.

Du wirfst wieder alles durcheinander, weil du selbst unsortiert bist.
Wenn du nicht weisst wer der Nachbar ist, hast du auch alle Rechte, den zu ermitteln.


Dummschwätzer!
so ein depp wie du kann mich nicht beleidigen.
 

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