Das war ein Beispiel mit dem Clubausweis, eines wo ich zumal auch noch doppelte Verneinung eingebaut habe, was falsch war
.
Du liegst falsch.
Besitztumsansprüche, wie auch das Hausrecht sind auf PRIVATEN Grundstücken, welches ALLE nicht öffentlichen Grundstücke jetzt indem was ich meine einschließen, sind ein zu schützendes Rechtsgut in erster Front.
In der Hausordnung bei Aldi bin ich mir zu 100% sicher, dass eine Passage drin steht, die ungefähr so lautet :
Die vom Inhaber beauftragten Kräfte, Mitarbeiter Menschen, Minions oder sonst wer genießen das HAUSRECHT.
Da kann ALLES drin stehen, generell alles was NICHT gegen das Gesetz verstößt.
Und das Hausrecht bemächtigt sie auf diesem Grund und Boden dazu dich des Geländes zu verweisen, das ist so, auch wenn du das als Einschränkung deiner Freiheitsrechte empfindest.
Es ist keine Einschränkung der Freiheitsrechte, wenn dir ein "privater" sagt, dass du dich von seinem Grund und Boden zu verpissen hast!
Das ist die Durchführung des Hausrechts, und wenn du dich nicht an die Ansage des Personals hälst, was dich der Räumlichkeiten verweist, dann bist DU ES, der sich gegen die Regeln verhält und die Souveränität anderer Gesetze einschränkst, die dem von dir verorteten Rechtsgegenstand, den du hier angklagst in dem Fall untersteht.
Du kannst nicht mal ein Gewohnheitsrecht geltend machen, denn dafür MÜSSTEST du vorher REGELMÄSSIG einen verbindlichen Vertrag mit Rechten und Pflichten eingegangen sein,
oder anders ausgedrückt,
es hätte zu einer BEIDSEITIGEN Einverständniserklärung aka. einer BEIDSEITIGEN
Willensbekundung ein Vertragsverhältnis zu eröffnen und zu pfelgen gekommen sein müssen.