Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Schläger in Uniform aus nrw in Sachsen?

Registriert
24 Feb 2021
Zuletzt online:
Beiträge
506
Punkte Reaktionen
669
Punkte
46.952
Geschlecht
Nuja was willste von so ner Flitzpiepe verlangen, Menschen sind halt unterschiedlich leistungsfähig, sieh dir die Beiträge von dem Tünnes doch an der ist mental völlig unbewaffnet, wehrlos.

:) :) mit welcher "Bewaffnung" willst du denn protzen....bist wohl auch mit der Maus "abgerutscht.......
 

Le Bon

Antisatanist & Foren Ass
Registriert
18 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
51.593
Punkte Reaktionen
28.686
Punkte
104.042
Ort
Hamborch
Geschlecht
Das war ein Beispiel mit dem Clubausweis, eines wo ich zumal auch noch doppelte Verneinung eingebaut habe, was falsch war :cautious:.

Du liegst falsch.
Besitztumsansprüche, wie auch das Hausrecht sind auf PRIVATEN Grundstücken, welches ALLE nicht öffentlichen Grundstücke jetzt indem was ich meine einschließen, sind ein zu schützendes Rechtsgut in erster Front.

In der Hausordnung bei Aldi bin ich mir zu 100% sicher, dass eine Passage drin steht, die ungefähr so lautet :
Die vom Inhaber beauftragten Kräfte, Mitarbeiter Menschen, Minions oder sonst wer genießen das HAUSRECHT.

Da kann ALLES drin stehen, generell alles was NICHT gegen das Gesetz verstößt.


Und das Hausrecht bemächtigt sie auf diesem Grund und Boden dazu dich des Geländes zu verweisen, das ist so, auch wenn du das als Einschränkung deiner Freiheitsrechte empfindest.
Es ist keine Einschränkung der Freiheitsrechte, wenn dir ein "privater" sagt, dass du dich von seinem Grund und Boden zu verpissen hast!

Das ist die Durchführung des Hausrechts, und wenn du dich nicht an die Ansage des Personals hälst, was dich der Räumlichkeiten verweist, dann bist DU ES, der sich gegen die Regeln verhält und die Souveränität anderer Gesetze einschränkst, die dem von dir verorteten Rechtsgegenstand, den du hier angklagst in dem Fall untersteht.

Du kannst nicht mal ein Gewohnheitsrecht geltend machen, denn dafür MÜSSTEST du vorher REGELMÄSSIG einen verbindlichen Vertrag mit Rechten und Pflichten eingegangen sein,
oder anders ausgedrückt,

es hätte zu einer BEIDSEITIGEN Einverständniserklärung aka. einer BEIDSEITIGEN Willensbekundung ein Vertragsverhältnis zu eröffnen und zu pfelgen gekommen sein müssen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Das Personal ALDIs nimmt mir willkürlich meine Freiheit. Vor 200 Jahren hätte man solche Schwachköppe verprügelt!:mad:
 
Registriert
16 Apr 2016
Zuletzt online:
Beiträge
11.644
Punkte Reaktionen
6.825
Punkte
94.820
Ort
Dortmund
Geschlecht
Lange Rede, kurzer Sinn: Das Personal ALDIs nimmt mir willkürlich meine Freiheit.
Von Willkür zu sprechen, wenn du dich NICHT an die Hausordnung hälst ist ein Paradox.
Vor 200 Jahren hätte man solche Schwachköppe verprügelt!:mad:
Du meinst dich?
Türsteher prügeln sich heute wie gestern immer noch mit Leuten wie dir :ROFLMAO:,
dafür wurden und werden sie ja bezahlt.🤑
 

Le Bon

Antisatanist & Foren Ass
Registriert
18 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
51.593
Punkte Reaktionen
28.686
Punkte
104.042
Ort
Hamborch
Geschlecht
Von Willkür zu sprechen, wenn du dich NICHT an die Hausordnung hälst ist ein Paradox.
Aber ganz und ga nicht. Wenn eine Ordnung unsinnich ist und man sie trotzdem durchsetzt, nennt man das Willkür!

Es gibt für alle z.Zt. bestehenden Anweisungen/Anordnungen, was eine "Pandemie" angeht, aber auch nicht die geringste Ursache. Alles Lüge!
Du meinst dich?
Türsteher prügeln sich heute wie gestern immer noch mit Leuten wie dir :ROFLMAO:,
dafür wurden und werden sie ja bezahlt.🤑
An Deinem sinnentnehmenden Lesen solltest Du arbeiten.
Und ich hatte noch mit keinem Türsteher Probleme. Meist weil ich sie kannte.
 
Registriert
16 Apr 2016
Zuletzt online:
Beiträge
11.644
Punkte Reaktionen
6.825
Punkte
94.820
Ort
Dortmund
Geschlecht
Aber ganz und ga nicht. Wenn eine Ordnung unsinnich ist und man sie trotzdem durchsetzt, nennt man das Willkür!

Es gibt für alle z.Zt. bestehenden Anweisungen/Anordnungen, was eine "Pandemie" angeht, aber auch nicht die geringste Ursache. Alles Lüge!


An Deinem sinnentnehmenden Lesen solltest Du arbeiten.
Und ich hatte noch mit keinem Türsteher Probleme. Meist weil ich sie kannte.
Warum weichst du aus?
Hausrecht? Hallo?
Was hat Corona mit dem Hausrecht zu tun?


Zugegeben, ich wollte dich ein wenig verarschen :sneaky:, du hast mich ertappt.
Wenn du noch nie Probleme gehabt haben solltest, dann empfehle ich dir,
bevor du wie eine Furie, wutschnaubend und protestierend ohne Maske ein PRIVATES Grundstück betritts um deinem Tagesgeschäft nachzugehen,
dass du dir
VORHER eventuell mal die / den Rausschmeisser anschaust.
Erwischt du Bulut, Oskar, oder Manfred den Vernichter beim ersten Arbeitstag,
darfst du die Auseinandersetzung mit einer autorisierten Person unter Ausübung des Hausrechts auf deiner Liste abhaken.
( Hab ich einmal gemacht, lief semioptinmal für beide :ROFLMAO: ab,
war allerdings eine Disko und ist mehr als 15 Jahre her.
Ist ein tolles Archivement im Leben, muss man aber nur einmal haben, das reicht. )
 

Pommes

Freiwirtschaftler
Registriert
22 Jun 2009
Zuletzt online:
Beiträge
54.003
Punkte Reaktionen
20.171
Punkte
69.820
Geschlecht
:) :) mit welcher "Bewaffnung" willst du denn protzen....bist wohl auch mit der Maus "abgerutscht.......
Kannst froh sein nicht mit meiner Bewaffnung antreten zu müssen, erstens weil ich dich trotzdem zerlegen würde und zweitens weil dumme Menschen wie du einfach sorgloser leben.
 
Registriert
24 Feb 2021
Zuletzt online:
Beiträge
506
Punkte Reaktionen
669
Punkte
46.952
Geschlecht
Kannst froh sein nicht mit meiner Bewaffnung antreten zu müssen, erstens weil ich dich trotzdem zerlegen würde und zweitens weil dumme Menschen wie du einfach sorgloser leben.
Stimmt. Da bin ich sowas von froh !

Aber wo wolltest du mich "zerlegen"....😂

Und freut mich, DU kannst sowas von sorglos leben.
 

Pommes

Freiwirtschaftler
Registriert
22 Jun 2009
Zuletzt online:
Beiträge
54.003
Punkte Reaktionen
20.171
Punkte
69.820
Geschlecht
Das war ein Beispiel mit dem Clubausweis, eines wo ich zumal auch noch doppelte Verneinung eingebaut habe, was falsch war :cautious:.

Du liegst falsch.
Besitztumsansprüche, wie auch das Hausrecht sind auf PRIVATEN Grundstücken, welches ALLE nicht öffentlichen Grundstücke jetzt indem was ich meine einschließen, sind ein zu schützendes Rechtsgut in erster Front.

In der Hausordnung bei Aldi bin ich mir zu 100% sicher, dass eine Passage drin steht, die ungefähr so lautet :
Die vom Inhaber beauftragten Kräfte, Mitarbeiter Menschen, Minions oder sonst wer genießen das HAUSRECHT.

Da kann ALLES drin stehen, generell alles was NICHT gegen das Gesetz verstößt.


Und das Hausrecht bemächtigt sie auf diesem Grund und Boden dazu dich des Geländes zu verweisen, das ist so, auch wenn du das als Einschränkung deiner Freiheitsrechte empfindest.
Es ist keine Einschränkung der Freiheitsrechte, wenn dir ein "privater" sagt, dass du dich von seinem Grund und Boden zu verpissen hast!

Das ist die Durchführung des Hausrechts, und wenn du dich nicht an die Ansage des Personals hälst, was dich der Räumlichkeiten verweist, dann bist DU ES, der sich gegen die Regeln verhält und die Souveränität anderer Gesetze einschränkst, die dem von dir verorteten Rechtsgegenstand, den du hier angklagst in dem Fall untersteht.

Du kannst nicht mal ein Gewohnheitsrecht geltend machen, denn dafür MÜSSTEST du vorher REGELMÄSSIG einen verbindlichen Vertrag mit Rechten und Pflichten eingegangen sein,
oder anders ausgedrückt,

es hätte zu einer BEIDSEITIGEN Einverständniserklärung aka. einer BEIDSEITIGEN Willensbekundung ein Vertragsverhältnis zu eröffnen und zu pfelgen gekommen sein müssen.
So einfach ist das nicht, es gab Fälle da haben Unternehmer die sich weigerten Migranten zu bedienen fetzige Strafen bezahlt und zwar weil sie damit gegen das AGG verstoßen haben.
Auch hier und heute in der Corona Diktatur gilt nach wie vor das AGG.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§ 2 Anwendungsbereich​

Satz 8:
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum. -/-

Das ist deine rechtliche Grundlage als Verbraucher, Bürger und Steuerzahler.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Neueste Beiträge

  • Umfrage
Klimawandel oder Klimalüge ?
(y) (y) (y) Danke! Alzheimer und Demenz bei Meteorologen - bis heute ein großes...
Iran gegen Israel
Nun, wenn man sich auf "eine" Definition von Terror berufen will, mag es ggf...
Die totgesagte Welt
Der herrschende Materialismus betrachtet den Menschen und die Welt als sinn- und leblose Apparaturen.
Sektor für Sektor
Oben