Sind wir da (jetzt) einer Meinung, was ich bereits zuvor an deine Adresse geschrieben hatte, dass nicht wie du behauptet hattest der VS bestimmt wer eine Waffe bekommt?
Das macht er durch positiven oder negativen Bescheid.Die Waffenbehörden werden da nicht handeln.
Es geht ja um den dehnbaren Begriff "Zuverlässigkeit".In dem Bereich wird mit einer Annahme,das der Antragssteller nicht Zuverlässig sein könnte oder zukünftig Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen könnte,die Erlaubnis verweigert.
Also sind wir uns immer noch nicht einig...
Das (fettgedruckte) ist jetzt wieder mal deine persönliche Einschätzung, richtig?!
Und ich dachte/denke diese Denke in unserer vorausgehenden Diskussion plausibel widerlegt zu haben! Als ich durchaus nachvollziehbar argumentierte dass der VS wohl lediglich (vorrichterlich) bestimmt wer
KEINE WBK bekommt...
Also noch einmal, behauptest du jetzt dass der VS ALLEINE darüber ENTGÜLTIG entscheidet wer eine WBK bekommt oder selbige weggenommen bekommt (positver/negativer Bescheid?!?)
Oder (mit)entscheiden dies unabhängige Gerichte in DE?! Was beispielsweise den wie du es formuliert hast ''dehnbaren Begriff Zuverlässigkeit" angeht.
Ich hätte gerne eine klare JA oder NEIN Antwort bitte!!! Und kein
Rumgeeiere...
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Es dürfte ja wohl so sein dass ein Antrag auf eine WBS - wenn alle rechtlichen, personellen und formellen Kriterien erfüllt sind - nicht generell verweigert werden kann. Zumindest nicht ohne einen trifftigen Grund, der notfalls auch vor Gericht Bestand hat.
Es geht ja um den dehnbaren Begriff "Zuverlässigkeit".In dem Bereich wird mit einer Annahme,das der Antragssteller nicht Zuverlässig sein könnte oder zukünftig Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen könnte,die Erlaubnis verweigert.
Mit dem VS ergibt das ein reines Gesinnungsprivileg.
Als erstes halten wir mal fest dass du dieses ''Gesinnungsprivileg'' wie du es nennst, bislang immer noch nicht mit einsehbaren Quellenachweisen belegt hast!!! Das ist Fakt.
Und daher ist (wieder) davon auszugehen dass wenn man dich damit
''festnagelt'' in der Diskussion, dass du wieder durch die Hintertür veschwinden möchtest. Die da heisst
''das ist meine perönliches Fazit'' oder ähnliches...
Das sehen wir ja gleich, wenn ich dir die übliche Frage stelle: Hast du für dieses
''Gesinnungprivileg'' einen einsehbaren Quallennachweis der diese Behauptung (?) denn bestätigt?
Rein präventiv bzgl. ''Gesinnungsprivileg'', ich wiederhole diesbezüglich meine Frage:
Behauptest du jetzt dass der VS ALLEINE darüber ENTGÜLTIG entscheidet wer eine WBK bekommt oder selbige weggenommen bekommt?!?
Oder (mit)entscheiden dies unabhängige Gerichte in DE?! Was beispielsweise den wie du es formuliert hast ''dehnbaren Begriff Zuverlässigkeit" angeht.
Ich hätte gerne eine klare JA oder NEIN Antwort bitte!!! Und kein
Rumgeeiere...