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  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Rechtsradikale Partei plakatiert Mordaufruf

Orwellhatterecht

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Aber du hast doch hier mehrfach dein Deutsch korrigiert, weil deine Rechtschreibeprüfung Fehler beging.

Ich erinnere mich, dir geschrieben zu haben: "Du kannst doch selber Deutsch."

Und jetzt schreibst gerade du, man solle das Denken nicht an Maschinen delegieren. Ebenso wirfst du gerne mit den 10 Geboten um dich, vergehtst dich an ihnen aber nach Gutdünken.

Du scheinst nicht sehr ehrlich zu sein - na, eben kein AfDler.
AfDler und ehrlich, das ist wie Prostituierte und noch Jungfrau!
 

Orwellhatterecht

Deutscher Bundespräsident
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Aber du hast doch hier mehrfach dein Deutsch korrigiert, weil deine Rechtschreibeprüfung Fehler beging.

Ich erinnere mich, dir geschrieben zu haben: "Du kannst doch selber Deutsch."

Und jetzt schreibst gerade du, man solle das Denken nicht an Maschinen delegieren. Ebenso wirfst du gerne mit den 10 Geboten um dich, vergehtst dich an ihnen aber nach Gutdünken.

Du scheinst nicht sehr ehrlich zu sein - na, eben kein AfDler.
Ich muss mein Deutsch nicht korrigieren lassen, sag mir lieber, wie und womit ich diesen Schwachsinn abstellen kann!
 

Ophiuchus

Putinversteher
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Wurdest du etwa aus der DDR "zwangsausgereist" ??
- Dann kann das nur zu Zeiten des SED-Regimes geschehen sein!
So wie der persönliche Freund von Margot Honecker - ihr "kleiner Bruder Wolf" - (wohl einvernehmlich) "ausgebürgert" worden ist, während er "erlaubt" "im Westen" war.

Später wurden auch einige sog. "Bürgerrechtler" ausgebürgert, weil sie dem Regime als Störenfriede erschienen und nur zwischen Stasi-Knast oder Ausreise wählen konnten.

Falls du jedoch den Beitritt der DDR "zum Geltungsbereich der Grundgesetzes" meinen solltest,
1. dann war das der Entscheid der gewählten Volkskammer der DDR, die den Beschluss mit großer Mehrheit gefasst hat

2. brauchtest du beim Beitritt am 3. 10.1990 überhaupt nicht zu "reisen" (weder "aus-" noch "ein-"),
konntest einfach da bleiben, wo du grade warst !
Was wenn nicht so ein Anlass, wäre Anlass genug es mal mit Basisdemokratie - Volksentscheid auszuprobieren ???
Wo sind die Bürgerrechtler von damals( Herbst 89 ) geblieben !
Es bestand die Chance etwas neues auszuprobieren DEMOKRATIE , aber als deine CDU alles in trocknen Tüchern
hatten wurden die Runden Tische ganz schnell verbrannt !
 

Roquette

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Ich muss mein Deutsch nicht korrigieren lassen, sag mir lieber, wie und womit ich diesen Schwachsinn abstellen kann!
Peinlich. Du willst uns die Welt erklären, naja, jedenfalls Deutschland, und weisst nicht die Rechtschreibeprüfung abzustellen?

Komm ja auf dein B.system an. Versuch mal bei Google z.B.: "rechtschreibeprüfung abstellen windows 10"
 

Orwellhatterecht

Deutscher Bundespräsident
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Na, heisst dein Hund jetzt "Nahzi" oder gar "AfD"?

Kannst dann den ganzen Tag diese Worte im Munde haben.......
Nein, meinen Hund würde ich niemals so nennen, aber für den Fall, dass ich mir mal ein Stinktier zulegen würde, käme ich dankend auf Dein Angebot zurück.
 

roadrunner

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Du wirst damit der Sache aber nicht gerecht, den es ist bewiesen das wir von Schwachköpfe regiert werden
Zitat von Miloš Zeman, dem sozialdemokratisch tschechischen Ex-Präsidenten.
«
Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Anglerschein bestraft werden, jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.»
....den es wird soviel Mist gebaut wie noch nie.....
Und man kann getrost sagen das sie Millarden von Steuergelder vernichten die der Bürger erwirtschaften muss....wenn das nicht unter anderem unter Schwachsinn läuft weis ich es auch nicht...oder sind sie alle nur gemeine Eierdiebe...
 

Roquette

Unser Land zuerst
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Nein, meinen Hund würde ich niemals so nennen, aber für den Fall, dass ich mir mal ein Stinktier zulegen würde, käme ich dankend auf Dein Angebot zurück.
Sagen dann die Nachbarn, wenn sie dich sehen?

"Guck, da komme die beiden Stinker"
 

Heli

Fragensteller...
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@ Heli Kannst du lesen? Dann lies das Waffengesetz. Was ist los mit euch,alle Durchgeimpft und das sind die Auswirkungen?

@ Ein Neuer Ich bat dich um Quellenangaben für deine Behauptungen! Vielleicht hätte ich mich konkreter ausdrücken sollen. Wenn ich Quellenangaben meine, dann solche in im Internet nachweislicher Form.

Quellennachweise wenn man es genau nimmt!

Hast du solche Quellenachweise für deine Behauptungen, über welche wir diskutieren???
Und Forenkollege, schon fündig geworden? In puncto Quellennachweise meine ich...

Das Waffengesetz online habe ich mir gegoogelt.

Da du ja vorgegeben hast das Waffengesetz zu kennen (im Gegensatz zu mir) sollte es für dich kein Problem sein mir Abschnitt(e) und Paragraph(en) zu nennen, welche deine Behauptungen als korrekt erscheinen lassen.
Und nicht nur als ''persönliche Einschätzung'' oder ähnliches, wie immer du es nennen möchtest.
 

Ein Neuer

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Dir ist wohl nicht bewusst, dass
wenn etwas "den Kopf kostet", es um Hinrichtung geht ?!
Klar,und wer sich um Kopf und Kragen redet,kommt zwangsläufig auf die "Guillotine."
etwas kann wird jemandem den Kopf Kopf und Kragen den Hals kosten | https://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=etwas+kann++wird+jemandem+den+Kopf++Kopf+und+Kragen++den+Hals+kosten&bool=relevanz&sp0=rart_ou

So,jetzt geht es auch nicht um dich!

Ich werden jetzt nicht jede dubiose Denkweise ernst nehmen.Reicht schon,wenn besagte Schreiber das tun.
 

Träumer

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Nein, meinen Hund würde ich niemals so nennen, aber für den Fall, dass ich mir mal ein Stinktier zulegen würde, käme ich dankend auf Dein Angebot zurück.

Du schreibst Dich in intellektuellen Sinn um Kopf und Kragen....
Aber was solls, ein jeder muß selber wissen in wie weit er sinken will...
Du bist fast schon auf dem Grund aufgekommen....
 

Ein Neuer

Deutscher Bundeskanzler
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Und Forenkollege, schon fündig geworden? In puncto Quellennachweise meine ich...

Das Waffengesetz online habe ich mir gegoogelt.

Da du ja vorgegeben hast das Waffengesetz zu kennen (im Gegensatz zu mir) sollte es für dich kein Problem sein mir Abschnitt(e) und Paragraph(en) zu nennen, welche deine Behauptungen als korrekt erscheinen lassen.
Und nicht nur als ''persönliche Einschätzung'' oder ähnliches, wie immer du es nennen möchtest.
https://www.bundestag.de/resource/b...44ae55ee17c7519f305e/WD-3-119-20-pdf-data.pdf
Jetzt kann ich auch den Abschnitt aus dem Bundesanzeiger raussuchen : Bundesgesetzblatt | https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl120s0166.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0166.pdf%27%5D__1634149016249

Steht schon Querverweis im ersten Link.



Steht ebenfalls in der EU Feuerwaffenrichtlinie usw. Du musst schon entsprechend aktuelle Gesetzespassagen suchen,da vieles was im Net steht auch schon veraltet ist.

Die Anzahl Rechter/Linker/Rechtsextremer/ Linksextremer waffenrechtlicher Erlaubnisinhaber ging aus einer kleinen Anfrage der "Grünen" hervor. Ist wohl nicht mehr ganz aktuell,aber da waren die entsprechenden Quellen der Erhebungsdaten mit angegeben,wenn ich mich recht erinnere.Auch da könnte ich rumgoogeln,was jeder Interessierte ebenfalls kann.

Ich weiss es eigentlich und würde mir die Zeit fürs rumgoogeln gerne ersparen.
So wie bei neuen oder geänderten Gesetzen beliebiger Art,die ja grundsätzlich im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Auf normal gestellte Fragen gehe ich selbstverständlich drauf ein und beantworte so gut wie möglich.

Nur,wenn ich von vornherein "Angepatzt" und "Angedusselt" werden,habe ich dazu dann auch keine Lust mehr.
Im Forum verbringe ich einen Teil meiner Freizeit und die ist jetzt doch begrenzt. Da wäre ein normaler Umgang untereinander für mich schon wünschenswert.Sonst greife ich nämlich auch auf andere Freizeitaktivitäten zurück,weil ich auf sowas ganz einfach,wie schon geschrieben wenig Lust habe.
 
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Heli

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Danke für die Links.

Bzw. wo genau leitest du das was du behauptet hast (''Demnach kann man "Rechtsextreme" im Gegensatz zu "Linksextremen" als besonders Rechtstreu einstufen.Das ist auch der Grund,warum kaum ein Linksextremer diese WBK bekommt.'') ab in den Quellennachweisen?!?


Diese Behauptung von dir war ja ein grundlegender Punkt unserer Diskussion. Ich erwähne das nur bevor wir beide das vergessen...

-----------------

@ Heli Die Anzahl Rechter/Linker/Rechtsextremer/ Linksextremer waffenrechtlicher Erlaubnisinhaber ging aus einer kleinen Anfrage der "Grünen" hervor. Ist wohl nicht mehr ganz aktuell,aber da waren die entsprechenden Quellen der Erhebungsdaten mit angegeben,wenn ich mich recht erinnere.Auch da könnte ich rumgoogeln,was jeder Interessierte ebenfalls kann.

Ich weiss es eigentlich und würde mir die Zeit fürs rumgoogeln gerne ersparen.
So wie bei neuen oder geänderten Gesetzen beliebiger Art,die ja grundsätzlich im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Auf normal gestellte Fragen gehe ich selbstverständlich drauf ein und beantworte so gut wie möglich.
Schön. Dann nehme ich mir mal die Zeit zum Googeln:

https://www.zeit.de/news/2021-02/02/mehr-rechtsextremisten-mit-waffen-im-visier-der-behoerden

Zitat:
''Seit etwa einem Jahr gilt das neue Waffenrecht. Es sieht vor, dass bei der Beantragung der Erlaubnis und danach alle drei Jahre geprüft wird, ob jemand die dafür notwendige «Zuverlässigkeit und persönliche Eignung» besitzt - und dass auch automatisch beim Verfassungsschutz nachgefragt wird, ob der Waffenbesitzer als Extremist aufgefallen ist.
Umgekehrt ist es auch für den Verfassungsschutz einfacher geworden, über eine Anfrage im Nationalen Waffenregister festzustellen, ob jemand, der auf seinem Radar gelandet ist, eine Waffenerlaubnis besitzt. Rechtlich nicht gestattet ist dagegen ein automatischer Abgleich aller tatsächlichen und mutmaßlichen Extremisten mit dem Waffenregister.
Der Entzug einer Waffenerlaubnis muss im Einzelfall begründet werden. Das ist nur dann relativ einfach, wenn jemand nachgewiesen Mitglied einer verbotenen Organisation oder Partei ist.''

----------------------------------------------------------------------------------------


Sind wir da (jetzt) einer Meinung, was ich bereits zuvor an deine Adresse geschrieben hatte, dass nicht wie du behauptet hattest der VS bestimmt wer eine Waffe bekommt?


Sondern es eher so ist dass der VS - wie ich behaupte - dass der VS bestimmt wer NICHT die WBK bekommt(?!!)
Beziehungsweise - siehe die Formulierung Waffenbesitzer - der VS bestimmt wer seine Waffenbesitzkarte evtl.abgeben muss (wenn er als Extremist auffällig wird/wurde)
?!!

Es dürfte ja wohl so sein dass ein Antrag auf eine WBS - wenn alle rechtlichen, personellen und formellen Kriterien erfüllt sind - nicht generell verweigert werden kann. Zumindest nicht ohne einen trifftigen Grund, der notfalls auch vor Gericht Bestand hat.
 

Ein Neuer

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Danke für die Links.

Bzw. wo genau leitest du das was du behauptet hast (''Demnach kann man "Rechtsextreme" im Gegensatz zu "Linksextremen" als besonders Rechtstreu einstufen.Das ist auch der Grund,warum kaum ein Linksextremer diese WBK bekommt.'') ab in den Quellennachweisen?!?


Diese Behauptung von dir war ja ein grundlegender Punkt unserer Diskussion. Ich erwähne das nur bevor wir beide das vergessen...
Ist bei mir garnicht so angekommen.das der Punkt grundlegend war. Der Rechts/Links Waffenbesitz ist rein Zahlenmäßig.
Ich hatte es mal durch eine kleine Anfrage der "Grünen" gefunden.Eher beiläufig.Allerdings kannte ich mal einen linken Lehrer,der sich mit seinem legalen Revolver selbst Erschossen hat.Der war aber mittlerweile gesundheitlich am Ende,was wohl der Auslöser war.
Jedenfalls gab es diese Zahlenvergleiche im Zusammenhang,das man Rechten und diesen Reichsbürgern die waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen wollten.Obwohl die sich rechtlich nichts zu Schulden kommen ließen.




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Schön. Dann nehme ich mir mal die Zeit zum Googeln:

https://www.zeit.de/news/2021-02/02/mehr-rechtsextremisten-mit-waffen-im-visier-der-behoerden

Zitat:
''Seit etwa einem Jahr gilt das neue Waffenrecht. Es sieht vor, dass bei der Beantragung der Erlaubnis und danach alle drei Jahre geprüft wird, ob jemand die dafür notwendige «Zuverlässigkeit und persönliche Eignung» besitzt - und dass auch automatisch beim Verfassungsschutz nachgefragt wird, ob der Waffenbesitzer als Extremist aufgefallen ist.
Umgekehrt ist es auch für den Verfassungsschutz einfacher geworden, über eine Anfrage im Nationalen Waffenregister festzustellen, ob jemand, der auf seinem Radar gelandet ist, eine Waffenerlaubnis besitzt. Rechtlich nicht gestattet ist dagegen ein automatischer Abgleich aller tatsächlichen und mutmaßlichen Extremisten mit dem Waffenregister.
Der Entzug einer Waffenerlaubnis muss im Einzelfall begründet werden. Das ist nur dann relativ einfach, wenn jemand nachgewiesen Mitglied einer verbotenen Organisation oder Partei ist.''

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Sind wir da (jetzt) einer Meinung, was ich bereits zuvor an deine Adresse geschrieben hatte, dass nicht wie du behauptet hattest der VS bestimmt wer eine Waffe bekommt?
Das macht er durch positiven oder negativen Bescheid.Die Waffenbehörden werden da nicht entgegen handeln.Können tun die aber schon.

Sondern es eher so ist dass der VS - wie ich behaupte - dass der VS bestimmt wer NICHT die WBK bekommt(?!!)
Beziehungsweise - siehe die Formulierung Waffenbesitzer - der VS bestimmt wer seine Waffenbesitzkarte evtl.abgeben muss (wenn er als Extremist auffällig wird/wurde)
?!!
Kommt das nicht aufs selbe raus?
Es dürfte ja wohl so sein dass ein Antrag auf eine WBS - wenn alle rechtlichen, personellen und formellen Kriterien erfüllt sind - nicht generell verweigert werden kann. Zumindest nicht ohne einen trifftigen Grund, der notfalls auch vor Gericht Bestand hat.
Es geht ja um den dehnbaren Begriff "Zuverlässigkeit".In dem Bereich wird mit einer Annahme,das der Antragssteller nicht Zuverlässig sein könnte oder zukünftig Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen könnte,die Erlaubnis verweigert. Mit dem VS ergibt das ein reines Gesinnungsprivileg.Ebenso ist man ziemlich auf Gutdünken des jeweiligen Sachbearbeiter abhängig.Immer mit dem Hinweis,das man ja gegen den Verwaltungsakt den Rechtsweg vorm Verwaltungsgericht einschlagen kann,wohl wissentlich das es sich über Jahre hinziehen kann.
 

Heli

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Sind wir da (jetzt) einer Meinung, was ich bereits zuvor an deine Adresse geschrieben hatte, dass nicht wie du behauptet hattest der VS bestimmt wer eine Waffe bekommt?
Das macht er durch positiven oder negativen Bescheid.Die Waffenbehörden werden da nicht handeln.
Es geht ja um den dehnbaren Begriff "Zuverlässigkeit".In dem Bereich wird mit einer Annahme,das der Antragssteller nicht Zuverlässig sein könnte oder zukünftig Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen könnte,die Erlaubnis verweigert.

Also sind wir uns immer noch nicht einig...:cautious:

Das (fettgedruckte) ist jetzt wieder mal deine persönliche Einschätzung, richtig?!

Und ich dachte/denke diese Denke in unserer vorausgehenden Diskussion plausibel widerlegt zu haben! Als ich durchaus nachvollziehbar argumentierte dass der VS wohl lediglich (vorrichterlich) bestimmt wer KEINE WBK bekommt...:cautious:

Also noch einmal, behauptest du jetzt dass der VS ALLEINE darüber ENTGÜLTIG entscheidet wer eine WBK bekommt oder selbige weggenommen bekommt (positver/negativer Bescheid?!?)
Oder (mit)entscheiden dies unabhängige Gerichte in DE?! Was beispielsweise den wie du es formuliert hast ''dehnbaren Begriff Zuverlässigkeit" angeht.


Ich hätte gerne eine klare JA oder NEIN Antwort bitte!!! Und kein Rumgeeiere...

---------------

Es dürfte ja wohl so sein dass ein Antrag auf eine WBS - wenn alle rechtlichen, personellen und formellen Kriterien erfüllt sind - nicht generell verweigert werden kann. Zumindest nicht ohne einen trifftigen Grund, der notfalls auch vor Gericht Bestand hat.
Es geht ja um den dehnbaren Begriff "Zuverlässigkeit".In dem Bereich wird mit einer Annahme,das der Antragssteller nicht Zuverlässig sein könnte oder zukünftig Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen könnte,die Erlaubnis verweigert.
Mit dem VS ergibt das ein reines Gesinnungsprivileg.
Als erstes halten wir mal fest dass du dieses ''Gesinnungsprivileg'' wie du es nennst, bislang immer noch nicht mit einsehbaren Quellenachweisen belegt hast!!! Das ist Fakt.
Und daher ist (wieder) davon auszugehen dass wenn man dich damit ''festnagelt'' in der Diskussion, dass du wieder durch die Hintertür veschwinden möchtest. Die da heisst ''das ist meine perönliches Fazit'' oder ähnliches...😙

Das sehen wir ja gleich, wenn ich dir die übliche Frage stelle: Hast du für dieses ''Gesinnungprivileg'' einen einsehbaren Quallennachweis der diese Behauptung (?) denn bestätigt?

Rein präventiv bzgl. ''Gesinnungsprivileg'', ich wiederhole diesbezüglich meine Frage:
Behauptest du jetzt dass der VS ALLEINE darüber ENTGÜLTIG entscheidet wer eine WBK bekommt oder selbige weggenommen bekommt?!?
Oder (mit)entscheiden dies unabhängige Gerichte in DE?! Was beispielsweise den wie du es formuliert hast ''dehnbaren Begriff Zuverlässigkeit" angeht.


Ich hätte gerne eine klare JA oder NEIN Antwort bitte!!! Und kein Rumgeeiere...
 

Heli

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Sondern es eher so ist dass der VS - wie ich behaupte - dass der VS (vorrichterliche)
bestimmt wer NICHT die WBK bekommt(?!!)

Beziehungsweise - siehe die Formulierung Waffenbesitzer - der VS bestimmt wer seine Waffenbesitzkarte evtl.abgeben muss (wenn er als Extremist auffällig wird/wurde)
?!!
Kommt das nicht aufs selbe raus?
Eben nicht.

Weil bei einem ''unbescholteten'' Bürger die Abfrage beim VS im Sande verläuft...

Du behauptest ja gerne das Gegenteil, berufst dich dabei aber lediglich auf dein ''persönliches Fazit'', welches nicht mehr ist als ein Muster ohne Wert, mit Verlaub.

----------
Es geht ja um den dehnbaren Begriff "Zuverlässigkeit".In dem Bereich wird mit einer Annahme,das der Antragssteller nicht Zuverlässig sein könnte oder zukünftig Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen könnte,die Erlaubnis verweigert.

Ebenso ist man ziemlich auf Gutdünken des jeweiligen Sachbearbeiter abhängig.Immer mit dem Hinweis,das man ja gegen den Verwaltungsakt den Rechtsweg vorm Verwaltungsgericht einschlagen kann,wohl wissentlich das es sich über Jahre hinziehen kann.
Jetzt mal im Ernst, glaubst du das was du da so von dir gibst - ohne es irgendwie belegen zu können - eigentlich selbst?!!

Apropos belegen, ich kann beispielsweise deine Behauptung -
mit einsehbarem Quellenachweis wohlgemerkt - widerlegen, das solche Verfahren ''Jahre'' dauern würden!!

Verfahrensdauer von Gerichtsprozessen in Deutschland | https://www.ifo.de/node/43234

Da geht es um Verfahren vor dem Landgericht.

Zitat:
''Am kürzesten dauern durchschnittlich die Verfahren in Baden-Württemberg und in Bayern mit jeweils
4,1 Monaten und in Berlin (4,6 Monate). Die längsten durchschnittlichen Verfahrensdauern haben Thüringen (6,1 Monate), Bremen (5,7 Monate) und das Saarland (5,6 Monate).''

---

Damit bricht deine Argumentationsgrundlage, warum das alles nach Gutsherrenart in DE gehandelt werden würde, ohne bei Klageeinreichungen richterliche Einflußnahme wohlgemerkt, wohl wie ein Kartenhaus in sich zusammen...
 

Heli

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Es geht ja um den dehnbaren Begriff "Zuverlässigkeit".In dem Bereich wird mit einer Annahme,das der Antragssteller nicht Zuverlässig sein könnte oder zukünftig Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen könnte,die Erlaubnis verweigert.
Und hier auch noch input bzgl. deinem vermeintlichen Ultima Ratio Begriff ''Zuverlässigkeit'', welche Linken (welche noch nicht strafrechtlich vorbelastet sind wohlgemerkt) laut deiner Darstellung die WBK mehrheitlich verweigern würden. Für die Leute welche es interessiert, bitte sehr:

https://www.die-jagdrechtskanzlei.de/de/eignung/5-zuverlaessigkeit/
 

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Und hier auch noch input bzgl. deinem vermeintlichen Ultima Ratio Begriff ''Zuverlässigkeit'', welche Linken (welche noch nicht strafrechtlich vorbelastet sind wohlgemerkt) laut deiner Darstellung die WBK mehrheitlich verweigern würden. Für die Leute welche es interessiert, bitte sehr:

https://www.die-jagdrechtskanzlei.de/de/eignung/5-zuverlaessigkeit/
Leider wieder eine verzögerte Antwort.Kann ich im Augenblick nichts dran ändern.
Wahrscheinlich Reden wir wieder etwas Aneinander vorbei.

Da diese VS Abfragen sehr neu sind und wohl kaum einer weiß,wie der VS Arbeitet und nach welchen Kriterien,kann wohl keiner eine Aussage dazu machen.Der "unbefleckte" Linke hat ohne VS Beurteilung wohl die selbe rechtliche Erfolgsaussicht auf eine WBK wie jeder andere "Unbefleckte" auch. 1. Problem ist der Link,ich weiss tatsächlich nicht wie alt der ist und diese probleme hat man jetzt mit jedem Link im Bereich Waffenrecht. Das Sachbearbeiter das Recht nach eigenem "Gusto" auslegen, ist kein neuer Phänomen.Liegt wohl ebenso am insgesamt verworrenen Waffenrecht und dem daraus resultierenden Unverständnis. Solche Verwaltungsakte werden regelmäßig in steigender Anzahl durch das VG behandelt und da ergeben sich mittlerweile Verzögerungszeiten bis zu mehreren Jahren.

Ich hatte tatsächlich auch lediglich geschrieben,das rein zahlenmäßig die rechte Seite über einen höheren Stand waffenrechtlicher Erlaubnisse hat. Diesen "Reichsbürgern" will man ja generell alle waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen und hat auch längst damit angefangen. Nun haben auch diese ihre Privilegien nur durch "Rechtstreue" erhalten.Jetzt kommt der VS ins Spiel und so werden gesetzlich niedergeschriebene Voraussetzungen ausgehebelt. Das selbe KÖNNTE auch jedem Linken passieren und deshalb halte ich von solchen Vorgehensweisen überhaupt nichts. Das ergibt keine Rechtssicherheit als neues "Reizwort",mehr.Für keine Seite.
 

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