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(PStTG/DAC7)
Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Internetplattformen wie Ebaay usw. müssen künftig auch Transaktionen von Privatleutendirekt an die Steuerbehörden übermitteln.
Privatverkäufer sollten alle ihre Verkäufe dokumentieren, um bei Nachfragen der Steuerbehörden ihre Verkäufe belegen können.
Es empfiehlt sich, sowohl das genaue Verkaufsdatum als auch den Einkaufs- und den Verkaufspreis für jeden Verkauf zu notieren.
Gewinne unter 600 Euro aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerfrei.
mal eben das alte Auto / Motorrad bei Mobile verkaufen ?
so für 8-K = irgendein Gewinn der versteuert werden muss ...
die alten Sachen aus dem Keller + Kinderklamotten mehr als 30 Artikel ?
das wird demnächst auch die ARGE erfahren und das Clan-Geld entsprechen kürzen,
inkl. Nachzahlung / Sperre.
Fazit: auf anraten meines Steuerberater haben wir sofort ein Kleinunternehmen angemeldet,
in dem wir per " Eigen-Quittung " die verkauften Sachen dokumentieren + Rechtsschutz auf
diese Fälle erweitert ... ( ca. 65 € mehr im Jahr )
unser Steuerberater meinte das sich die Behörden mal wieder selbst gefi*kt hätten, da nun JEDER
der etwas im Internet verkauft ein Kleingewerbe anmeldet und entsprechen die Kosten gegenrechnet,
der Aufwand für die Finanzämter ist enorm, die Gerichte zukünftig hoffnungslos überlastet, da für solch
einen Aufwand überhaupt kein geschultes Personal vorhanden ist, ebenso die Steuerberater nehmen
jetzt schon keine neuen Leute mehr auf ...
Definitiv gegen JEDEN Bescheid vom FA Wiederspruch einlegen und Anwalt einschalten !!!
Das bringt das System zum kochen ...
Verkauf auf Ebay: Neue Steuer-Regelung trifft auch private Deals | https://www.merkur.de/leben/geld/ebay-privat-verkauf-steuer-regelung-regel-gesetz-finanzamt-deal-plattform-etsy-zr-92005806.html