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Wofür man für ein Verkehrsdelikt ( fahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall ) im schlimmsten Fall für 3 Jahre in den Knast wandern kann, ist der Ausbruch aus einem Gefängnis straffrei.. Laut § 120 StGB:
https://ht-strafrecht.de/blog/defensio/gefaengnisausbruch-warum-fliehen-nicht-strafbar-ist/#:~:text=Das%20deutsche%20Strafrecht%20kennt%20kein,nicht%20aber%20den%20Ausbrechenden%20selHerrlichbst.
Herrlich.
Gibt es noch weitere absurde Diskrepanzen im StGB. die ihr kennt?
Das deutsche Strafrecht kennt kein grundsätzliches Verbot eines Ausbruchs aus dem Gefängnis. Das Strafgesetzbuch enthält lediglich zwei Paragrafen, die sich dem Gefängnisausbruch widmen:
§ 120 StGB bestraft denjenigen, der anderen bei einem Ausbruch hilft, nicht aber den Ausbrechenden selbst.
https://ht-strafrecht.de/blog/defensio/gefaengnisausbruch-warum-fliehen-nicht-strafbar-ist/#:~:text=Das%20deutsche%20Strafrecht%20kennt%20kein,nicht%20aber%20den%20Ausbrechenden%20selHerrlichbst.
Herrlich.
Gibt es noch weitere absurde Diskrepanzen im StGB. die ihr kennt?