Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Kuriositäten im StGB

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 16 «  

Registriert
7 Okt 2023
Zuletzt online:
Beiträge
189
Punkte Reaktionen
162
Punkte
7.552
Wofür man für ein Verkehrsdelikt ( fahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall ) im schlimmsten Fall für 3 Jahre in den Knast wandern kann, ist der Ausbruch aus einem Gefängnis straffrei.. Laut § 120 StGB:

Das deutsche Strafrecht kennt kein grundsätzliches Verbot eines Ausbruchs aus dem Gefängnis. Das Strafgesetzbuch enthält lediglich zwei Paragrafen, die sich dem Gefängnisausbruch widmen:

§ 120 StGB bestraft denjenigen, der anderen bei einem Ausbruch hilft, nicht aber den Ausbrechenden selbst.

https://ht-strafrecht.de/blog/defensio/gefaengnisausbruch-warum-fliehen-nicht-strafbar-ist/#:~:text=Das%20deutsche%20Strafrecht%20kennt%20kein,nicht%20aber%20den%20Ausbrechenden%20selHerrlichbst.

Herrlich.:ROFLMAO:

Gibt es noch weitere absurde Diskrepanzen im StGB. die ihr kennt?
 

gert friedrich

Deutscher Bundespräsident
Registriert
19 Aug 2014
Zuletzt online:
Beiträge
21.869
Punkte Reaktionen
9.642
Punkte
50.820
Wofür man für ein Verkehrsdelikt ( fahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall ) im schlimmsten Fall für 3 Jahre in den Knast wandern kann, ist der Ausbruch aus einem Gefängnis straffrei.. Laut § 120 StGB:



https://ht-strafrecht.de/blog/defensio/gefaengnisausbruch-warum-fliehen-nicht-strafbar-ist/#:~:text=Das%20deutsche%20Strafrecht%20kennt%20kein,nicht%20aber%20den%20Ausbrechenden%20selHerrlichbst.

Herrlich.:ROFLMAO:

Gibt es noch weitere absurde Diskrepanzen im StGB. die ihr kennt?
Ist "Ausbruch aus einem Gefängnis" nicht einfach Notwehr...!?
 
OP
Toxxic
Registriert
7 Okt 2023
Zuletzt online:
Beiträge
189
Punkte Reaktionen
162
Punkte
7.552
Wird er denn für das inhaftierte Verbrechen wieder eingefangen oder laufen gelassen?
Natürlich wird er in Deutschenland wieder eingefangen und noch intensiver resozialisiert werden. Das sichert Arbeitsplätze und den sozialen Status der BRD.
 

gert friedrich

Deutscher Bundespräsident
Registriert
19 Aug 2014
Zuletzt online:
Beiträge
21.869
Punkte Reaktionen
9.642
Punkte
50.820
Natürlich wird er in Deutschenland wieder eingefangen und noch intensiver resozialisiert werden. Das sichert Arbeitsplätze und den sozialen Status der BRD.
Ironie oder Sarkasmus von Dir !?
Resozialisierung als Bemühung des Staates um gesellschaftlichen Frieden sollte man nicht lächerlich zu machen versuchen...
 

Abe Voltaire

Deutscher König
Premiumuser +
Registriert
26 Mrz 2022
Zuletzt online:
Beiträge
19.564
Punkte Reaktionen
24.774
Punkte
118.520
Ort
SH - Mittelangeln
Website
nicandova.iphpbb3.com
Geschlecht
Natürlich wird er in Deutschenland wieder eingefangen und noch intensiver resozialisiert werden. Das sichert Arbeitsplätze und den sozialen Status der BRD.
Ergo macht es 0 Sinn, ihn für den Ausbruch extra zu bestrafen.
 

Humanist62

KINDSKOPFENTLARVER
Registriert
6 Apr 2016
Zuletzt online:
Beiträge
50.710
Punkte Reaktionen
21.393
Punkte
54.820
Geschlecht
Ironie oder Sarkasmus von Dir !?
Resozialisierung als Bemühung des Staates um gesellschaftlichen Frieden sollte man nicht lächerlich zu machen versuchen...
Gibt es noch sowas wie Jugendstrafhöfe in der jetzigen BRD ? In der DDR haben sie dort sogar Berufe erlernt, so schlecht war das nicht !
 
OP
Toxxic
Registriert
7 Okt 2023
Zuletzt online:
Beiträge
189
Punkte Reaktionen
162
Punkte
7.552
Er wird eingefangen...der Ausbruch/Notwehr wird vergessen...es sei denn, er hat beim Ausbruch Strafvollzugsbeamte verletzt/geschädigt...
Richtig! Diese Tätlichkeiten werden dem Ausbrecher natürlich angelastet. Ansonsten ist der Ausbruch aus einem Gefängnis erlaubt und bleibt straffrei. Deshalb flüchten die Knackis auch meisten bei medizinischen Behandlungen außerhalb der JVA, wo die Überwachung Lücken aufweist.
 

gert friedrich

Deutscher Bundespräsident
Registriert
19 Aug 2014
Zuletzt online:
Beiträge
21.869
Punkte Reaktionen
9.642
Punkte
50.820
Gibt es noch sowas wie Jugendstrafhöfe in der jetzigen BRD ? In der DDR haben sie dort sogar Berufe erlernt, so schlecht war das nicht !
Nachholen einer Berufsausbildung im bundesdeutschen Strafvollzug gab und gibt es...aber wichtiger scheint es mir, jungen Knackis zu vermitteln, daß jedes Handwerk mehr Wert hat als schummriges,zweifelhaftes kriminelles Milieu...
 

Humanist62

KINDSKOPFENTLARVER
Registriert
6 Apr 2016
Zuletzt online:
Beiträge
50.710
Punkte Reaktionen
21.393
Punkte
54.820
Geschlecht
Nachholen einer Berufsausbildung im bundesdeutschen Strafvollzug gab und gibt es...aber wichtiger scheint es mir, jungen Knackis zu vermitteln, daß jedes Handwerk mehr Wert hat als schummriges,zweifelhaftes kriminelles Milieu...
Oh was von der DDR gelernt !
 
Registriert
10 Mai 2023
Zuletzt online:
Beiträge
7.200
Punkte Reaktionen
5.958
Punkte
34.520
fand ich auch schon immer seltsam, warum ein Sträfling theoretisch einfach so aus dem Knast spazieren dürfte, wenn die Tür mal offen stünde, aber einer Verhaftung darf man sich nicht entziehen, da sonst "Widerstand gegen die Staatsgewalt"?? Sayonara Logik?
das hieße ja, dass ein richterliches Urteil im Namen des Volkes weniger Gewicht hätte als die Mutmaßungen irgendwelcher Kriminalbeamter oder?
ooder??
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Neueste Beiträge

Sahra Wagenknecht aktuell
Worte sind doch Schall und Rauch und viel wichtiger ist doch zu erkennen wer waren die...
Die totgesagte Welt
Der herrschende Materialismus betrachtet den Menschen und die Welt als sinn- und leblose Apparaturen.
Oben