Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Keine Sammelklagen für Verbraucher gegen Großkonzerne ( VW )

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

zebra

Deutscher Bundespräsident
Registriert
8 Mrz 2017
Zuletzt online:
Beiträge
14.007
Punkte Reaktionen
12.788
Punkte
76.820
Geschlecht
Keine Sammelklagen für Verbraucher gegen Großkonzerne ( VW )

In einem Verfahren hätte die Grundsatzentscheidung für tausende Kunden fallen können – jetzt muss jeder einzeln vor Gericht ziehen.
Die GroKo hat wie immer die Schuld hin und her geschoben, wie halt so üblich in der Politik wenn man nicht Handeln will, da schon Parteispenden von einer Lobby in der Kasse gelandet sind, dafür um nichts zu machen .... und das können Politiker für Geld immer.

Aber Jeder Betroffene kann nun durch Einzelklagen mehr Kosten verursachen, und die Prozesskosten Beihilfe vom Staat nicht vergessen ... dann kostet so ein Prozess nix.
 

Iles9

Deutscher Bundespräsident
Registriert
6 Okt 2013
Zuletzt online:
Beiträge
8.922
Punkte Reaktionen
8.420
Punkte
68.820
Geschlecht
--
In einem Verfahren hätte die Grundsatzentscheidung für tausende Kunden fallen können – jetzt muss jeder einzeln vor Gericht ziehen.
Die GroKo hat wie immer die Schuld hin und her geschoben, wie halt so üblich in der Politik wenn man nicht Handeln will, da schon Parteispenden von einer Lobby in der Kasse gelandet sind, dafür um nichts zu machen .... und das können Politiker für Geld immer.

Aber Jeder Betroffene kann nun durch Einzelklagen mehr Kosten verursachen, und die Prozesskosten Beihilfe vom Staat nicht vergessen ... dann kostet so ein Prozess nix.

Kostet nix, die Prozesskostenhilfe muß meist ratenweise wieder zurückgezahlt werden und wenn die Klage verloren wird muß man die Gegenkosten
auch selbst bezahlen, das wird Wenigbemittelte abschrecken. Ich weiß gar nicht obs bei solchen Fällen die überhaupt gibt, kenne das nur im Sozial- und Arbeitsrecht.
 
OP
zebra

zebra

Deutscher Bundespräsident
Registriert
8 Mrz 2017
Zuletzt online:
Beiträge
14.007
Punkte Reaktionen
12.788
Punkte
76.820
Geschlecht
Kostet nix, die Prozesskostenhilfe muß meist ratenweise wieder zurückgezahlt werden und wenn die Klage verloren wird muß man die Gegenkosten
auch selbst bezahlen, das wird Wenigbemittelte abschrecken. Ich weiß gar nicht obs bei solchen Fällen die überhaupt gibt, kenne das nur im Sozial- und Arbeitsrecht.

Kennt fast keiner ... Bitte lesen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/prozesskostenhilfe-wenn-das-geld-fuer-gericht-und-anwalt-fehlt_006058.html
 

Zoelynn

Europarat-Bediensteter
Registriert
28 Dez 2014
Zuletzt online:
Beiträge
16.146
Punkte Reaktionen
2.300
Punkte
106.820
Geschlecht
--

das heißt wer ein häuschen hat muß erst mal das auf den kopf schlagen ,wenn er gegen unrecht klagen will.
was unrecht ist erfährt er erst ganz zum schluß in der 3. instanz.
wenn er pech hat verliert er wegen einer winzigen kommastelle in irgendeinem gesetz.
also ist man gut beraten nicht z klagen und sich alles gefallen zu lassen.
zudem kommen noch die seilschaften in gemeinden wo alt eingesessene ihre leute in der ver waltung sitzen haben.
nur der wirklich reiche kann es sich leisten gegen unrecht zivil zu klagen.
die anderen sollten den mund halten.
so sieht der deutsche "rechtsstaat " aus.
 
Registriert
18 Jan 2017
Zuletzt online:
Beiträge
1.120
Punkte Reaktionen
4
Punkte
38.602
Geschlecht
--

Ist leider von 2010
2014 gab es Änderungen.


Mehr Eigenbeteiligung in der Prozesskostenhilfe ab 2014

Für die Bewilligung und die fortgesetzte Überprüfung des Bezugs von Prozesskostenhilfe gelten seit Jahresbeginn etliche neue Regelungen. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, zu dem der Antrag gestellt wurde.

Zum 1. Januar 2014 trat das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts in Kraft. In der Praxis der Beratung für Rechtsuchende mit geringem Einkommen sind seither zahlreiche Änderungen zu berücksichtigen. Insbesondere wurde die Eigenbeteiligung von Prozesskostenhilfe (PKH) Beziehenden spürbar angehoben, um die Länderhaushalte zu entlasten. Für PKH-Anträge und -Bewilligungen ab 2014 gilt nun auch eine eigenständige Mitteilungspflicht der PKH Beziehenden bei Anschriftenänderung und bei wesentlicher Verbesserung ihres Einkommens.

...
zum ganzen Artikel:
https://www.caritas.de/neue-caritas...beteiligung-in-der-prozesskostenhilfe-ab-2014
 

Iles9

Deutscher Bundespräsident
Registriert
6 Okt 2013
Zuletzt online:
Beiträge
8.922
Punkte Reaktionen
8.420
Punkte
68.820
Geschlecht
--
das heißt wer ein häuschen hat muß erst mal das auf den kopf schlagen ,wenn er gegen unrecht klagen will.
was unrecht ist erfährt er erst ganz zum schluß in der 3. instanz.
wenn er pech hat verliert er wegen einer winzigen kommastelle in irgendeinem gesetz.
also ist man gut beraten nicht z klagen und sich alles gefallen zu lassen.
zudem kommen noch die seilschaften in gemeinden wo alt eingesessene ihre leute in der ver waltung sitzen haben.
nur der wirklich reiche kann es sich leisten gegen unrecht zivil zu klagen.
die anderen sollten den mund halten.
so sieht der deutsche "rechtsstaat " aus.

...wie z.B. bei den Straßenbau- und Wasseranschlußgebühren, da wird wegepfändet ohne Rücksicht auf Verluste.
Wer da Klagen will muß einen langen Atem haben und verliert z.Z. eher. Die meisten klagen dann lieber nicht und
zahlen zähneknirschend.
Oder bei Arztefusch, da haben sich schon einige ruiniert, weil die höheren Kosten der Erkankung und dann die
Klagekosten alles auffressen. Und schon mit den gesundheitlichen Schäden belastet haben viele nicht die Kraft
geschweige das Geld das durchzuziehen. Wie war des mit der Würde des Menschen.....
Und damit das so bleibt werden Sammerlklagen von unseren Regierenden abgelehnt, denn der Bürger könnte
ja zu viel Druck machen und die Dividenden von Konzernen schmälern.
 
Registriert
18 Jan 2017
Zuletzt online:
Beiträge
1.120
Punkte Reaktionen
4
Punkte
38.602
Geschlecht
--
...wie z.B. bei den Straßenbau- und Wasseranschlußgebühren, da wird wegepfändet ohne Rücksicht auf Verluste.
Wer da Klagen will muß einen langen Atem haben und verliert z.Z. eher. Die meisten klagen dann lieber nicht und
zahlen zähneknirschend.
Oder bei Arztefusch, da haben sich schon einige ruiniert, weil die höheren Kosten der Erkankung und dann die
Klagekosten alles auffressen. Und schon mit den gesundheitlichen Schäden belastet haben viele nicht die Kraft
geschweige das Geld das durchzuziehen. Wie war des mit der Würde des Menschen.....
Und damit das so bleibt werden Sammerlklagen von unseren Regierenden abgelehnt, denn der Bürger könnte
ja zu viel Druck machen und die Dividenden von Konzernen schmälern.

Habe vor ein paar Monaten mal eine diesbezügliche Sendung am Fernseher verfolgt. Es ging um Zuzahlungen von Anliegern, zum Straßenbau. Die Summen waren zum Teil der reinste Horror. Ein Rentnerehepaar musste zigtausende für eine Strasse bezahlen, die alle benutzen. Das unsere Gesetzgeber so etwas, noch dazu ohne Begrenzug nach oben eingeführt haben finde ich falsch.
 

Orwellhatterecht

Deutscher Bundespräsident
Registriert
15 Mrz 2015
Zuletzt online:
Beiträge
16.232
Punkte Reaktionen
2.912
Punkte
79.820
Geschlecht
In einem Verfahren hätte die Grundsatzentscheidung für tausende Kunden fallen können – jetzt muss jeder einzeln vor Gericht ziehen.
Die GroKo hat wie immer die Schuld hin und her geschoben, wie halt so üblich in der Politik wenn man nicht Handeln will, da schon Parteispenden von einer Lobby in der Kasse gelandet sind, dafür um nichts zu machen .... und das können Politiker für Geld immer.

Aber Jeder Betroffene kann nun durch Einzelklagen mehr Kosten verursachen, und die Prozesskosten Beihilfe vom Staat nicht vergessen ... dann kostet so ein Prozess nix.



Das ist doch für die Konzerne ganz praktisch und politisch so gewollt, während die Konzerne einzelne Widersacher gleich mit einer ganzen Riege hervorragender Anwälte bekämpfen können und auch tun, bleibt dem Geschädigten dieser Konzerne lediglich der "5 Minuten Anwalt", weil er sich keine ganze Riege hervorragender Juristen leisten kann und es rechtlich auch kaum oder eine absolut untergeordnete Rolle spielt, ob oder dass ein Konzern bestimmte, nicht hinnehmbare Praktiken zum Geschäftsprinzip erhebt und sie rigoros gegenüber ihren Kunden durchboxt. So kann der Konzern beinahe sicher gehen, dass nur wenige Menschen den überaus steinigen Weg beschreiten und Regelverstöße von Konzernen überhaupt vor Gericht bringen, bei vielen Menschen scheitert es sowohl an den Kosten als auch daran,
dass es zumeist eben ein Kampf David gegen Goliath ist. Prozesskostenhilfe ist im Regelfall sowohl an Bedürftigkeit sowie an Aussicht auf Erfolg gekoppelt. Und wer tatsächlich die erste Hürde schafft und die erste Instanz vor Gericht gewinnt, immer wenn es darauf ankommt, schafft der betr. Konzern im Regelfall Fakten, die dem Klagenden schnell "die Puste ausgehen lassen. Dass die CDU dieses durchaus berechtigte Verlangen auf Sammelklagen abermals ablehnt, macht sie für mich weiterhin unwählbar !
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 0 « (insges. 0)

Ähnliche Themen

Neueste Beiträge

Warum gegen AfD?
[blablabla] Anscheinend hast du Aristoteles nicht verstanden. Als "Lehrer" des...
Alles für Deutschland! -...
Der Höcke hat seit 2015 laufend mit Grenzverletzungen operiert, jedes Mal gabs eine...
Unterwerfung als Spektakel
Oben