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Jemand Ahnung von Verwaltungsrecht?

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W

wafi

Mein Problem ist folgendes ...

Wir haben bis übermorgen ne Landesgartenschau und die Verkehrsplanung war, wie nicht anders zu erwarten, ne reine Katastrophe. Wie dem auch sei, gegen eine Maßnahme, Einführung von nem Halteverbot habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch ist abgelehnt worden, die inhaltliche Begründung erscheint mir mehr als zweifelhaft, dafür sollte ich 25 Tacken löhnen. Was mir, simpel gesagt zu blöd war. Nu eiert die Stadt mit Pfändung (mittlerweile 43,60€) rum, schätze mal nächste Woche werden die ne Kontosperre beantragen.
Rechtlich bin ich in ner ungünstigen Position, aber wie das mit so Anarchisten ist, wenn se was nicht einsehen, sehen sie etwas halt nicht ein.

Formal scheint die Widerspruchsablehnung korrekt zu sein, also mit Rechtsmittelbelehrung usw. Der Grund warum ich auf Rechtsmittel verzichtet hab ist nen ganz einfacher. Der Widerspruchsbescheid kam am 25.6. also genau 3 Monate nach meinem Widerspruch vom 25.3. Hätte ich gegen diesen Widerspruchsbescheid Klage eingelegt ... und die zeitlich genauso schnell waren ... wäre über diese Klage dann so Ende September entschieden worden, bis zum 5. Oktober geht aber nur die Halteverbots-Einschränkung. Mithin, völlig Banane ob ich was mache oder ob ich nix mache, geändert an der Situation hätte es eh nix mehr, wozu dann der Aufwand. Nur um "recht" zu haben, ist mir das zu doof. Ich sehe aber in der Verzögerung des Widerpruchbescheides bis zum 25.6. neben dem Inhalt eine ziemliche Frechheit und eben ne Beschneidung meiner rechtlichen Möglichkeiten.
Innhaltlich ist nur eine Geschichte interessant, nämlich, daß die behaupten, Geschwindigkeitsmessungen vom 29.4-6.5 gemacht zu haben und ne Durchschnittsgeschwindigkeit von 37 km/h ermittelt zu haben (ist ne 30`er Zone). Damit haben die meine Argumentation, daß die bislang dort parkenden Autos eben zu ner Geschwindigkeitsreduzierung geführt haben, versucht, auszuhebeln. Interessant dabei ist allerdings das Datum. Wenn die tatsächlich Anfang Mai gemessen haben, ist es doch extrem verwunderlich erst 1,5 Monate später meinen Widerspruch abzulehnen.
Ich würde gerne so argumentieren, daß die Ablehnung des Widerspruches ... und damit die Kosten ... formal nicht korrekt sind, da es sich hier um ein zeitlich befristetes Halteverbot von ca. 6 Monaten handelte und es damit nicht sachgerecht ist, einen Widerspruch erst nach 3 Monaten abzulehnen und somit einen Verwaltungsakt der rechtlichen Überprüfung zu entziehen und einfach Fakten zu schaffen.

Wer ne Idee hat, höre gerne.

Gruß
Peter

axo. btw ... selbst wenn ich mich geschlagen geben müßte kommt die Stadt nicht so ohne weiteres davon. Firma und 1st Wohnsitz wird schlicht nach Berlin verlagert, damit entfallen die 15% Zuwendungen aus der EK-Steuer, mithin dürfte der Verlust der Stadt einige hundert Prozent dessen sein, was die mir von mir haben wollen.
 
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Dazu noch einen Fall von trauriger Behörden-Willkür.
Der Parker (ausserhalb von München) hatte eine Zeugin, dass der Automat nicht gegangen ist, als er ging, wurde das Geld im Nachhinein bezahlt, also trotzdem sollte er die Strafe bezahlen, und das obwohl mehrere Anlieger bezeugen konnten, dass die Automaten manchmal nicht gehen.

In der Gemeinde hat man allerdings beschlossen Zeugen dafür zu haben, dass die Automaten nie kaputt sein sollen. Auch noch: Man wollte von ihm: seine rentenbescheinigung, einen Nachweis seiner Miete, eine Erklärung, dass der Betrag unter dem Pfändbaren Betgrag liegt, etc. Dann hätte man ihm Raten gewährt. meinte man dort.

Daraufhin wurde von der Verwaltung an das Amtsgericht München verwiesen. (Der Rentner sollte dort wegen des kleinen Betrages einen Rechtsanwalt einschalten, hat man ihm geraten!)

Da er dann nicht bezahlt hat, weil er ja schon bezahlt hat, und Zeugen hatte, kam alsbald ein Schreiben zum Antritt zur Beugehaft, vom AG München, was nicht etwa hiesse er müsste nicht trotzdem zahlen. Ich kann's nicht originalgegtreu schildern, aber er hat gezahlt.

Das war ziemlich aufregend.

Wenn also ein Anwalt sagt, Du musst nicht zahlen, er hilft, kann man es auf sich nehmen, die mal zurückzuschikanieren, da die offensichtlich glauben, sich alles leisten zu können, was der Verstand schon gar nicht mehr begreifen kann.

Das heißt es geht in Richtung Königlich Bayerisches Verwaltungswesen, bei dem man gar nichts zu sagen hat und keiner zuständig ist.
Gruß

Helfen konnte ich leider damit wohl auch nicht. Schade.
 
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OP
W

wafi

So, hab gestern mit zwei Rechtsverdrehern und einem Richter geschnackt. Das Ergebnis hat mich doch eher erstaunt, deshalb als Kurzzusammenfassung.

Gegen Entscheidungen auf kommunaler Ebene darf man natürlich Widerspruch einlegen .... solange man selber betroffen ist. An dem Punkt meinten die Juristen, daß sich die Stadt genüßlich zurück lehnen kann, denn der Hintergrund meines Widerspruches war, daß die Einschränkungen der Parkplätze dazu führen, daß massiv falsch geparkt wird. Bei uns sieht es so aus, daß auf der anderen HAusseite, im Hafengang Altenwohnungen nebst Altersheim sind, zwar parken verboten, da verkehrsberuhigt, steht aber permanent voll, logischerweise stehen die Dosen auf der glatten, roten Pflasterung (eigentlich als gedachter Fußweg zu erkennen, außer für Vollblinde), sodaß Omachens und Opachens die Geländegängigkeit ihres Rollators nebst Knochen auf dem Kopfsteinpflaster ausprobieren können. Da zwar alter Sack, aber (noch) ohne Rollator, würde diese Argumentation schon mal wegfallen. Da ich noch dazu ne Garage habe, würde auch die Argumentation Parkraummangel wegfallen ... alle drei waren der Meinung, schlechte Karten, da nicht selber betroffen.

Naja, find ich schon mal nen Hammer ansich.

Was ich auch nicht wußte ist noch nen ganz anderer Punkt. Da ich keine Verwaltungsklage eingereicht hatte (die siehe oben, formal gescheitert wäre), bin ich auf ner Ebene geblieben, auf der die Kommune sowohl Täter, als auch Judikative und Exekutive ist, mit anderen Worten, habe keine Chance mich gegen diese Leute zu wehren.

Quintessenz ... sich mit "juristischen" Aktionen auf kommunaler Ebene zu wehren ist nahezu unmöglich. Andere Formen des Widerstands sind effektiver. So what, war halt mal nen Versuch, ansonsten hab ich die Kohle jetzt bezahlt und die Firma zieht, zumindest steuerlich, nach Berlin um. Wie das geht prüft Steuerberater zur Zeit. Ist nen Phyrrussieg Schleswigs, aber nicht zu ändern.

Gruß
Peter
 

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