W
wafi
Mein Problem ist folgendes ...
Wir haben bis übermorgen ne Landesgartenschau und die Verkehrsplanung war, wie nicht anders zu erwarten, ne reine Katastrophe. Wie dem auch sei, gegen eine Maßnahme, Einführung von nem Halteverbot habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch ist abgelehnt worden, die inhaltliche Begründung erscheint mir mehr als zweifelhaft, dafür sollte ich 25 Tacken löhnen. Was mir, simpel gesagt zu blöd war. Nu eiert die Stadt mit Pfändung (mittlerweile 43,60€) rum, schätze mal nächste Woche werden die ne Kontosperre beantragen.
Rechtlich bin ich in ner ungünstigen Position, aber wie das mit so Anarchisten ist, wenn se was nicht einsehen, sehen sie etwas halt nicht ein.
Formal scheint die Widerspruchsablehnung korrekt zu sein, also mit Rechtsmittelbelehrung usw. Der Grund warum ich auf Rechtsmittel verzichtet hab ist nen ganz einfacher. Der Widerspruchsbescheid kam am 25.6. also genau 3 Monate nach meinem Widerspruch vom 25.3. Hätte ich gegen diesen Widerspruchsbescheid Klage eingelegt ... und die zeitlich genauso schnell waren ... wäre über diese Klage dann so Ende September entschieden worden, bis zum 5. Oktober geht aber nur die Halteverbots-Einschränkung. Mithin, völlig Banane ob ich was mache oder ob ich nix mache, geändert an der Situation hätte es eh nix mehr, wozu dann der Aufwand. Nur um "recht" zu haben, ist mir das zu doof. Ich sehe aber in der Verzögerung des Widerpruchbescheides bis zum 25.6. neben dem Inhalt eine ziemliche Frechheit und eben ne Beschneidung meiner rechtlichen Möglichkeiten.
Innhaltlich ist nur eine Geschichte interessant, nämlich, daß die behaupten, Geschwindigkeitsmessungen vom 29.4-6.5 gemacht zu haben und ne Durchschnittsgeschwindigkeit von 37 km/h ermittelt zu haben (ist ne 30`er Zone). Damit haben die meine Argumentation, daß die bislang dort parkenden Autos eben zu ner Geschwindigkeitsreduzierung geführt haben, versucht, auszuhebeln. Interessant dabei ist allerdings das Datum. Wenn die tatsächlich Anfang Mai gemessen haben, ist es doch extrem verwunderlich erst 1,5 Monate später meinen Widerspruch abzulehnen.
Ich würde gerne so argumentieren, daß die Ablehnung des Widerspruches ... und damit die Kosten ... formal nicht korrekt sind, da es sich hier um ein zeitlich befristetes Halteverbot von ca. 6 Monaten handelte und es damit nicht sachgerecht ist, einen Widerspruch erst nach 3 Monaten abzulehnen und somit einen Verwaltungsakt der rechtlichen Überprüfung zu entziehen und einfach Fakten zu schaffen.
Wer ne Idee hat, höre gerne.
Gruß
Peter
axo. btw ... selbst wenn ich mich geschlagen geben müßte kommt die Stadt nicht so ohne weiteres davon. Firma und 1st Wohnsitz wird schlicht nach Berlin verlagert, damit entfallen die 15% Zuwendungen aus der EK-Steuer, mithin dürfte der Verlust der Stadt einige hundert Prozent dessen sein, was die mir von mir haben wollen.
Wir haben bis übermorgen ne Landesgartenschau und die Verkehrsplanung war, wie nicht anders zu erwarten, ne reine Katastrophe. Wie dem auch sei, gegen eine Maßnahme, Einführung von nem Halteverbot habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch ist abgelehnt worden, die inhaltliche Begründung erscheint mir mehr als zweifelhaft, dafür sollte ich 25 Tacken löhnen. Was mir, simpel gesagt zu blöd war. Nu eiert die Stadt mit Pfändung (mittlerweile 43,60€) rum, schätze mal nächste Woche werden die ne Kontosperre beantragen.
Rechtlich bin ich in ner ungünstigen Position, aber wie das mit so Anarchisten ist, wenn se was nicht einsehen, sehen sie etwas halt nicht ein.
Formal scheint die Widerspruchsablehnung korrekt zu sein, also mit Rechtsmittelbelehrung usw. Der Grund warum ich auf Rechtsmittel verzichtet hab ist nen ganz einfacher. Der Widerspruchsbescheid kam am 25.6. also genau 3 Monate nach meinem Widerspruch vom 25.3. Hätte ich gegen diesen Widerspruchsbescheid Klage eingelegt ... und die zeitlich genauso schnell waren ... wäre über diese Klage dann so Ende September entschieden worden, bis zum 5. Oktober geht aber nur die Halteverbots-Einschränkung. Mithin, völlig Banane ob ich was mache oder ob ich nix mache, geändert an der Situation hätte es eh nix mehr, wozu dann der Aufwand. Nur um "recht" zu haben, ist mir das zu doof. Ich sehe aber in der Verzögerung des Widerpruchbescheides bis zum 25.6. neben dem Inhalt eine ziemliche Frechheit und eben ne Beschneidung meiner rechtlichen Möglichkeiten.
Innhaltlich ist nur eine Geschichte interessant, nämlich, daß die behaupten, Geschwindigkeitsmessungen vom 29.4-6.5 gemacht zu haben und ne Durchschnittsgeschwindigkeit von 37 km/h ermittelt zu haben (ist ne 30`er Zone). Damit haben die meine Argumentation, daß die bislang dort parkenden Autos eben zu ner Geschwindigkeitsreduzierung geführt haben, versucht, auszuhebeln. Interessant dabei ist allerdings das Datum. Wenn die tatsächlich Anfang Mai gemessen haben, ist es doch extrem verwunderlich erst 1,5 Monate später meinen Widerspruch abzulehnen.
Ich würde gerne so argumentieren, daß die Ablehnung des Widerspruches ... und damit die Kosten ... formal nicht korrekt sind, da es sich hier um ein zeitlich befristetes Halteverbot von ca. 6 Monaten handelte und es damit nicht sachgerecht ist, einen Widerspruch erst nach 3 Monaten abzulehnen und somit einen Verwaltungsakt der rechtlichen Überprüfung zu entziehen und einfach Fakten zu schaffen.
Wer ne Idee hat, höre gerne.
Gruß
Peter
axo. btw ... selbst wenn ich mich geschlagen geben müßte kommt die Stadt nicht so ohne weiteres davon. Firma und 1st Wohnsitz wird schlicht nach Berlin verlagert, damit entfallen die 15% Zuwendungen aus der EK-Steuer, mithin dürfte der Verlust der Stadt einige hundert Prozent dessen sein, was die mir von mir haben wollen.