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Haben Tanzende ein Recht auf politische Notwehr?

  • Ersteller Padina42
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Spökes

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Sicher, aber nicht zu Tausendne.

Etwa 2,8 Millionen Menschen verunfallen jedes Jahr im eigenen Zuhause. Rund 8.000 Menschen pro Jahr sterben sogar nach Haushaltsunfällen. Wie dramatisch viele das sind, zeigt der Vergleich zum Auto: Im allgemein als gefährlich anerkannten Straßenverkehr sterben nicht einmal halb so viele Menschen.
Das wird den Autofahrerhasser @Spökes sicher erschüttern.
Verkauf den Haushaltenden doch Knautschzonen, Sicherheitsgurte und Airbags für ihre Arbeiten und quartiere die Gebrechlichen in der Familie Parterre ein. .
 
OP
P

Padina42

Um körperliche Gesundheit geht es ja gar nicht, die pandemische Notlage die es real nie gegeben hat wird doch gleich durch den Klimaschutz abgelöst, ist doch alles schon beschlossen.
Unterstellen wir einmal, dass es eine gesundheitliche Gefährdung gäbe, welchen Schaden richten dann die Maßnahmen an.
Rechtfertigt das Bisschen an Gesundheitsschutz noch den Zuwachs an Selbstmorden (wegen wirtschaftlichem Ruin, wegen desozialisierung, wegen digitalen Mobbing, ...), den Zuwachs an Gewalt in den Familien, die zunehmende Gewalt der staatlichen Bullies gegen Tanzende die Freiheit, die schlechtere Bildung für Arme, ....
Rechtfertigt das Bisschen mehr an vermeintlichen Schutz die Tyrannisierung der Gesellschaft und die strafrechtliche Verfolgung von politischer Notwehr gegen diese Maßnahmen, die das friedliche Zusammenleben der Menschen unter staatliche Kontrolle stellt und damit den Einzelnen entwürdigt?

Oder schützt Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes auch für die Abwehr staatlicher, grundgesetzfeindlicher Unrechtmaßnahmen?
Zählen Flaschenwürfe von Feiernden gegen anrückende Polizisten zur politischen Notwehr?

Über diesen Thread möchte ich diskutieren, welchen Wert das Grundrecht der Versammlungsfreieheit und der Lebensgestaltung noch genießt, und welchen Schutz der Bürger gegenüber von Zwangsmaßnahmen der Polizeit genießt.
  1. Zahlt der Staat Schmerzensgeld für unrechtmäßig gesprengte Parties, Beerdigungsfeiern, ...?
  2. Werden die verantwortlichen BeamtInnen für Amtsmissbrauch zur Rechenschaft gezogen?
  3. Haben Beamte/Polizisten ein Verweigerungsrecht, wenn sie Maßnahmen durchsetzen sollen, die ihrer Meinung nach grundgesetzfeindlich und damit Staasfeindlich sind


    Mit Blick auf StGB §111 noch folgende Erklärung: Aus meinem Text und aus diesem Threat ist nicht anzuleiten, dass ich die aktuell zu beobachtenden Aktionen der Notwehr oder Formen des Widerstands gegen die Corona-Maßnahmen befürworte. Das Bestreben ist viel mehr, die gesetzlichen Rahmenbedingungen am Beispiel aktueller Entwicklungen besser zu verstehen.
 

Pommes

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Unterstellen wir einmal, dass es eine gesundheitliche Gefährdung gäbe, welchen Schaden richten dann die Maßnahmen an.
Rechtfertigt das Bisschen an Gesundheitsschutz noch den Zuwachs an Selbstmorden (wegen wirtschaftlichem Ruin, wegen desozialisierung, wegen digitalen Mobbing, ...), den Zuwachs an Gewalt in den Familien, die zunehmende Gewalt der staatlichen Bullies gegen Tanzende die Freiheit, die schlechtere Bildung für Arme, ....
Rechtfertigt das Bisschen mehr an vermeintlichen Schutz die Tyrannisierung der Gesellschaft und die strafrechtliche Verfolgung von politischer Notwehr gegen diese Maßnahmen, die das friedliche Zusammenleben der Menschen unter staatliche Kontrolle stellt und damit den Einzelnen entwürdigt?

Oder schützt Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes auch für die Abwehr staatlicher, grundgesetzfeindlicher Unrechtmaßnahmen?
Zählen Flaschenwürfe von Feiernden gegen anrückende Polizisten zur politischen Notwehr?

Über diesen Thread möchte ich diskutieren, welchen Wert das Grundrecht der Versammlungsfreieheit und der Lebensgestaltung noch genießt, und welchen Schutz der Bürger gegenüber von Zwangsmaßnahmen der Polizeit genießt.
  1. Zahlt der Staat Schmerzensgeld für unrechtmäßig gesprengte Parties, Beerdigungsfeiern, ...?
  2. Werden die verantwortlichen BeamtInnen für Amtsmissbrauch zur Rechenschaft gezogen?
  3. Haben Beamte/Polizisten ein Verweigerungsrecht, wenn sie Maßnahmen durchsetzen sollen, die ihrer Meinung nach grundgesetzfeindlich und damit Staasfeindlich sind


    Mit Blick auf StGB §111 noch folgende Erklärung: Aus meinem Text und aus diesem Threat ist nicht anzuleiten, dass ich die aktuell zu beobachtenden Aktionen der Notwehr oder Formen des Widerstands gegen die Corona-Maßnahmen befürworte. Das Bestreben ist viel mehr, die gesetzlichen Rahmenbedingungen am Beispiel aktueller Entwicklungen besser zu verstehen.
Vorweg:
Aus den Sterbezahlen wissen wir ja das es nie eine Pandemie gegeben hat.

Aber zu deiner Frage.
In dem Fall wo die Menschen auf der Straße tot umfallen und die Leichen sich an der Friedhofsmauer stapeln, sind verschiedene Maßnahmen sicher nötig.
Der Artikel 20 Absatz 4 nützt uns gar nichts wenn die Regierung die Medien kauft und dem Volk in die Birne scheißt.
Verstehst du was ich meine?
Um ein demokratisches Widerstandsrecht wahrzunehmen, muß das Volk wissen wann dieser Widerstand erforderlich ist und geht nur über die Medien.
In einer Demokratie haben die Medien die Aufgabe die Regierung zu kontrollieren und dieses Kontrollorgan hat die Merkelbande ausgeschaltet.

Maßnahmen:
Maßnahmen müssen immer verhältnismäßig sein, das hier natürlich auch nicht der Fall aber es geht ja auch nicht um eine Pandemie sondern darum die Wirtschaft zu ruinieren.
§ 111:
Wenn Richter und Ärzte verfolgt werden weil sie gegen den Hoax entscheiden und Rechtsanwälte auf der Straße stehen und protestieren, sind wir bereits in einem Faschismus angekommen, Honeckers Goldstück im Kanzleramt sei Dank.
 

Uwe O.

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Verkauf den Haushaltenden doch Knautschzonen, Sicherheitsgurte und Airbags für ihre Arbeiten und quartiere die Gebrechlichen in der Familie Parterre ein. .
Was sind denn "Haushaltende".
Also richtig, nicht im Gendersprechgelalle.
 

Uwe O.

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Was hat das noch mit der Frage des Threads zu tun?

Lies den Faden durch und Du erkennst, dass das sehr wohl mit dem Faden etwas zu tun hat.
Denn ansonsten müsstest Du auchcden Urheber der Behauptung zu den Zahlen der Impftoten rügen.

Ist Polizeigewalt gegen Feiernde gerechtfertigt?
Die Fragestellung ist so Unsinn.
Wieso die Einschränkung auf "Feiernde"? Haben die etwas Sonderrechte? Oder bilden die sich die von Dir indirekt behaupteten Sonderrecht nur ein?

Ist das Feierverbot noch gerechtfertigt oder werden hier die Grundrechte - und damit das Grundgesetz - über Gebühr mißachtet?
Das festzustellen ist Aufgabe eines Gerichts. Rufe es an.

Wer schützt Tanzende vor den staatlichen Bullies, die aus Anweisung von Regierung und Parlament auf unbescholtene Bürger losgehen?
Polizisten gehen nie gegen Unbescholtene vor.
Irgend etwas Gesetzeswidriges muss da schon vorgefallen sein.

Das Recht auf psychiche Gesundheit, die ohne sozialen Kontakt den Bach runtergeht, ist genauso wichtig wie die körperliche Gesundheit, denke ich.
Und um soziale Kontakte zu erhalten, bist Du gezwungen, öffentlich in Massen zu feiern?
Oder schimmert da der Egoismus durch?
 
OP
P

Padina42

Die Fragestellung ist so Unsinn.
Wieso die Einschränkung auf "Feiernde"? Haben die etwas Sonderrechte? Oder bilden die sich die von Dir indirekt behaupteten Sonderrecht nur ein?
Deine Antwort auf die von dir verunsinnte Frage hält das Niveau der Frage: eine verunsinnte Antwort. Feiernde haben Freiheitsrechte - insbesondere auch das Recht zur friedlichen Versammlung.

Auf den psychischen Schaden und die Entwürdigung, den die Corona-Maßnahmen verursachen, bist du leider nicht eingegangen.
Warum nicht?

Polizisten gehen nie gegen Unbescholtene vor.
Irgend etwas Gesetzeswidriges muss da schon vorgefallen sein.
Wie muss ich diesen Satz und seine Implikation verstehen. Ironie? Ich verstehe nicht, was du hiermit sagen willst.

Und um soziale Kontakte zu erhalten, bist Du gezwungen, öffentlich in Massen zu feiern?
Oder schimmert da der Egoismus durch?
Und wenn ich im Mob feiern möchte, dann ist das meine freie Entscheidung. Freiheit ohne Egoismus ist undenkbar. (Ich entscheide für mich => Natürlicher Egoismus der Freiheit.)

Ein Gegenpol zur Freiheit ist der Faschismus. Provokante Blasphemie:
=> Ein (Gesundheits-)Führer (neudeutsch Minister) entscheidet für/über geistig Minderbemittelte, was für diese gut ist, weil(?) die Minderbemittelten vom Führer für zu dumm gehalten werden, eine freie Vernunftbegabte Entscheidung zu fällen?
=> Der heutige deutsche Bürofaschismus führt doch gerade zur Entmündigung freie Bürger wie das Beispiel der Tanzverbote zeigt. Ein markantes Beispiel für die moralisch-geistigen Abgründe der rot-grün-schwarzen Bürgerfront ist der vor einigen Jahren verabschiedete Schutzparagraph für die Babyschänder aus Religionen mit perversen Ritualen (siehe BGB 1631d - laut Bundestagsprotokoll auch verabschiedet mit den persönlichen Stimmen von Merkel und Steinmeier.)

Wenn der Staat schon bei hilflosen Babys willendlich wegschaut, dann stellt sich die Frage:
Haben Tanzende ein Recht auf politische Notwehr?
 

Uwe O.

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Deine Antwort auf die von dir verunsinnte Frage hält das Niveau der Frage: eine verunsinnte Antwort. Feiernde haben Freiheitsrechte - insbesondere auch das Recht zur friedlichen Versammlung.

Langer Rede kurzer Sinn.
Für Feiernde gilt nichts anderes, als für die restlichen Menschen.
Deine besondere Hervorhebung ist nicht notwendig.

Auf den psychischen Schaden und die Entwürdigung, den die Corona-Maßnahmen verursachen, bist du leider nicht eingegangen.
Warum nicht?
Weil das Nichtfeiern als solches keinen psychischen Schaden verursachen kann.
Weitere Coronamaßnahmen waren nicht Thema des Threads; daher gehe ich auch nicht darauf ein.

Wie muss ich diesen Satz und seine Implikation verstehen. Ironie? Ich verstehe nicht, was du hiermit sagen willst.

Genau das, was ich sagte, nämlich: "Polizisten gehen nie gegen Unbescholtene vor.
Irgend etwas Gesetzeswidriges muss da schon vorgefallen sein. "

Du unterstellst ohne Nachweis - als rein gefühlsmäßig - gesetezeswidriges Verhalten der Polizei.


Und wenn ich im Mob feiern möchte, dann ist das meine freie Entscheidung. Freiheit ohne Egoismus ist undenkbar. (Ich entscheide für mich => Natürlicher Egoismus der Freiheit.)
Eine eigenartige Definition von Freiheit, die die Freiheit des anderen vollkommen außeracht lässt.


Ein Gegenpol zur Freiheit ist der Faschismus.
Nein.
Eher Diktatur, die derzeit mehr von links ausgeht.
Wenn der Staat schon bei hilflosen Babys willendlich wegschaut, dann stellt sich die Frage:
Haben Tanzende ein Recht auf politische Notwehr?
Eine Verknüpfung, die sich mir nicht so erschließt.
Wahrscheinlich muss man in Deiner Blase leben um das zu verstehen.
 

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