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Forentreffen Mai 2019

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 2 «  

Loana

Cosmopolitin
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Ja, das sind halt so Sachen, da kratzt du dir am Kopf und denkst "Okay, ich lese nochmal mehr dazu, um überhaupt erstmal ein Gespür dafür zu bekommen..."

Grundsätzlich wäre es schon zu beglückwünschen, wenn wir wenigstens in der EU einen Normstandard verabschieden könnten, der so essentielle Dinge Wie Strafrecht, Wohnrecht, als auch soziale Nebensächlichkeiten regeln würde.
Dann, aber in einem sinnvollen Rahmen, nicht nur basiert darauf, dass Firmen ihren Zucker kriegen und essentielle Bürgerangelegenheiten unbeachtet bleiben...


Soweit mir bekannt, sollten die Gesetze und auch die Steuern angeglichen werden ;) Das Erbrecht wurde schon verbessert, man kann wählen welches Land es sein soll - ob Wohnort oder Geburtsland.
 

Brandy

Ministerpräsident
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...
Abgsehen davon ,daß jeder Mensch unterstellen kann was er will.wüsste kein Gesetz was dagegen spricht.
Wenn eine Unterstellung als "Tatsachenbehauptung" eine Beleidigung, Üble Nachrede oder Verleuumdung darstellt, dann ist es sehr wohl strafbar,
ebenso steht "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" unter Strafe:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 

denmarkisbetter

Deutscher Bundeskanzler
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Wenn eine Unterstellung als "Tatsachenbehauptung" eine Beleidigung, Üble Nachrede oder Verleuumdung darstellt, dann ist es sehr wohl strafbar,
ebenso steht "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" unter Strafe:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ob man aber als Fremder eine Unterstellung bzw Annahme macht und das dann darunter fällt, ist doch fraglich.
Und es sollten doch schon Personen sein, die mein klar benennen kann.

Ich hab jedenfalls noch nie davon gehört, dass eine Beleidigung in einem Onlineforum justiziabel gewesen ist.Vom "Volksverhetzungsparagraphen" mal abgesehen.
 

Ophiuchus

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Ab #275 wird kräftig und handfest darüber "diskutiert", das Zitat, um das es geht, scheint aber inzwischen weiter vorne gelöscht worden von [MENTION=1706]Ophiuchus[/MENTION].

Warum jetzt perma für Willard, erschliesst sich mir schon. teilweise , obwohl ich es schade finde.

Die Löschung erfolgte durch mich wegen der Drohung und weil ich kein Vertrauen in den dt. Rechtsstaat habe !

Ich habe weder ihn noch seinen Vater beleidigt nur eine Vermutung in den Raum gestellt und damit offensichtlich des Pudelskern getroffen !

schade ? wieso? Fehlende Argumente durch Beleidigungen zu ersetzen sollte man nicht als Bereicherung ansehen !



Oki, danke für die Ausführung, das ist mir nicht bekannt, aber die Entscheidung hierfür eine Dauersperre zu geben erscheint mir doch sehr hart. Gestern habe ich den "Dauerurlaub" nicht verstanden ;););)

Bei dir fallen Willards Beleidigungen mir gegenüber ja auch unter gutes Benehmen !
 

Ophiuchus

Putinversteher
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[



Nein, niemand sollte sich beleidigen lassen - aber zu behaupten, der Vater eines Users sei im Gefängnis ist auch ein No-Go und gehört sich nicht. Für mich zählen noch gewisse Werte, sonst würde ich mich hier nicht einmischen.

Dies ist nun wieder eine Unterstellung deinerseits , die ich dich bitte künftig zu unterlassen . Ich droh jetzt mal nicht mit dem Anwalt, aber einem Platz

auf meinem Kompost !

Ich habe mir die Frage gestellt warum jemand der keine Gegenargumente zu bieten hat auf Beleidigungen zurückgreift !

In der Folge stellte ich die Vermutung auf ,in einer Zeit die für die Entwicklung eines jungen Menschen sehr wichtig , könnte der Vater

durch einen JVA- Besuch an der Erziehung verhindert gewesen sein Punkt

Hätte ich es nicht als Frage in Verbindung des Konjunktiv benutzt , hättest du evtl. Recht !

Aber da es die Reaktion war , zählt es unter Notwehr !
 

Zentrifug'

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Nein!

Wenn er getroffen wird!

Wenn er den ganzen (Schei....äh) Mist übergangen hätte, würden wir uns inzwischen über andere Sachen unterhalten. Erst durch die Überreaktion des Türken (ich bleibe bis auf weiteres dabei) hat sich hier irgendjemand Gedanken über eine möglicherweise kriminelle Vergangenheit des Vaters eines Foristen gemacht!

Na ja, er hat sich jedenfalls mit aller Kraft lächerlich gemacht!

(Irgendwie tut er mit lied!)

:))

Ich fordere lebenslang Guantanamo für den wirrtuellen Schwerstverbrecher Ophiuchus!
 

HaddschiUmar

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Dies sind jedoch Ausnahmefälle - den Fall habe ich jetzt - bei mir wäre der Gerichtstand in Malaga. Nun habe ich mit dem Anwalt der Gegenseite einen Gerichtsstand in Deutschland vereinbart, da in Spanien auf dem Festland ein Prozess Jahre andauern kann. Es ist ein Strafprozess ;)
Das kommt mir sehr spanisch vor!

In Deutschland wird in einem Strafprozess die Klage in der Regel von der Staatsanwaltschaft erhoben, deren "Gegenseite" wäre die "Verteidigung"!
und nach der "Strafprozessordnung" (StPO)
Der "Gerichtsstand" wird in den §§ 7-13a festgelegt, dass da Anwälte sich drüber "einigen" könnten, ist da m.W. nicht vorgesehen.
 

Van der Graf Generator

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Wir alle, die wir politisch auf der tatsächlich anständigen Seite stehen im Gegensatz zu den Faketoleranten, sollten uns nicht in KleinKlein gegeneinander üben. Das schwächt. IM Kleinen uns hier, im Großen verhindert das den Sturz der Meinungsdiktatur brd.

Das haben die Linken uns voraus, die halten bedingungslos zusammen und haben sich sogar die Moslems rekrutiert, die für sie die wenigen übriggebliebenen Deutschen jagen und umzubringen versuchen.

SO bleibt es dabei, dass die deutsche Rechte die erfolgloseste Europas ist.
 

Ophiuchus

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Wir alle, die wir politisch auf der tatsächlich anständigen Seite stehen im Gegensatz zu den Faketoleranten, sollten uns nicht in KleinKlein gegeneinander üben. Das schwächt. IM Kleinen uns hier, im Großen verhindert das den Sturz der Meinungsdiktatur brd.

Das haben die Linken uns voraus, die halten bedingungslos zusammen und haben sich sogar die Moslems rekrutiert, die für sie die wenigen übriggebliebenen Deutschen jagen und umzubringen versuchen.

SO bleibt es dabei, dass die deutsche Rechte die erfolgloseste Europas ist.

Liest sich als ob du Hetze wie diese :

Zitat von Zentrifug' Beitrag anzeigen
Ich fordere lebenslang Guantanamo für den wirrtuellen Schwerstverbrecher Ophiuchus!
Begründung ?

ablehnen würdest ?
 

Van der Graf Generator

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Liest sich als ob du Hetze wie diese :

Zitat von Zentrifug' Beitrag anzeigen
Ich fordere lebenslang Guantanamo für den wirrtuellen Schwerstverbrecher Ophiuchus!
Begründung ?

ablehnen würdest ?

Ich finde einfach, wir Islamgegner sollten alle zusammenhalten. Nickeleien können wir uns untereinander nicht leisten.
 

Volkmar

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In der DDR brauchten die Menschen keine virtuellen Hilfsforen für gemeinsame Stunden. Die haben sich einfach am Wochenende - wo auch immer - zusammengerauft. Da war der Begriff GESELLSCHAFT nicht so ein abstraktes Ding.

wie blöd ist das denn.
 

Volkmar

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Ich habe wohl immer noch nicht begriffen worum es es sich hier geht ?

Was ist an einem Forentreffen so schlecht?
 

Loana

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Ob man aber als Fremder eine Unterstellung bzw Annahme macht und das dann darunter fällt, ist doch fraglich.
Und es sollten doch schon Personen sein, die mein klar benennen kann.

Ich hab jedenfalls noch nie davon gehört, dass eine Beleidigung in einem Onlineforum justiziabel gewesen ist.Vom "Volksverhetzungsparagraphen" mal abgesehen.


Hier ging es doch nicht um das Forum, sondern um zwei Personen und jeder würde sich wehren wenn eine Behauptung aufgestellt werden würde, die nicht zutreffend ist, oder nicht ? Die sagt mir mein Rechtsempfinden ;)
 

Loana

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Das kommt mir sehr spanisch vor!

In Deutschland wird in einem Strafprozess die Klage in der Regel von der Staatsanwaltschaft erhoben, deren "Gegenseite" wäre die "Verteidigung"!
und nach der "Strafprozessordnung" (StPO)
Der "Gerichtsstand" wird in den §§ 7-13a festgelegt, dass da Anwälte sich drüber "einigen" könnten, ist da m.W. nicht vorgesehen.

*Lach* mag sein, dass dir das spanisch vorkommt - aber in meinem Fall müsste der Prozess in Spanien statt finden - das Gericht stellte es uns frei, ob Spanien oder Deutschland ;)
 

Loana

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Ich habe wohl immer noch nicht begriffen worum es es sich hier geht ?

Was ist an einem Forentreffen so schlecht?

Das Forentreffen war eine gute Idee, leider kam es in Ermangelung von Teilnehmern nicht zustande ;)
 

Zentrifug'

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Das Forentreffen war eine gute Idee, leider kam es in Ermangelung von Teilnehmern nicht zustande ;)

Nächstes Mal (beim Organisieren des Forentreffens 2020) einfach dazuschreiben, "Die mächtigste Frau der Welt, Angela Merkel, wird mit anwesend sein", ... und die Psw-User([divers]innen) werden praktisch vollzählig auftauchen. Pünktlich um 18 Uhr. :D
 
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Loana

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Nächstes Mal (beim Organisieren des Forentreffens 2020) einfach dazuschreiben, "Die mächtigste Frau der Welt, Angela Merkel, wird mit anwesend sein", ... und die Psw-User([divers]innen) werden praktisch vollzählig auftauchen. Pünktlich um 18 Uhr. :D

Tja, hierfür bin ich die falsche Adresse, das könnte den Organisatoren mitgeteilt werden ;)
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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